Seit dem 16.07.2008 müssen Kinder, die im Flugzeug bei Mama oder Papa auf dem Schoß sitzen, mit dem so genannten Loop Belt gesichert werden - das legt eine EU-Verordnung fest. Doch Experten sehen in dem Gurt, der die Kinder im Notfall eigentlich schützen soll, ein Sicherheitsrisiko: Denn dieser Schlaufengurt hält das Kleinkind bei Turbulenzen zwar auf dem Schoß des Erwachsenen fest, doch gleichzeitig wirken die Kräfte des Erwachsenenkörpers auf den Körper des Kindes ein. Eine zusätzliche Gefahr droht dadurch, dass der Loop Belt bei Kleinkindern zu hundert Prozent im Weichteilbereich liegt.
Gefahr auch ohne Gurt
Aber auch ohne Gurt ist der Schoß während einer Flugreise nicht der sicherste Platz - denn bei Turbulenzen sind die Eltern gar nicht in der Lage, ihre Kinder sicher festzuhalten. Der TÜV Rheinland, der die Gefahren des Loop Belts und des unangeschnallten Sitzens auf dem Schoß getestet hat, rät Eltern deswegen dazu, für Ihr Kind einen seperaten Platz zu buchen und darauf einen Kindersitz zu befestigen. Entscheiden sich Eltern für diese teurere, aber sichere Alternative, wird ihnen das aber auch nicht leicht gemacht.
Ausverkauft, nicht mehr hergestellt
Denn wer derzeit einen Kindersitz der Gruppe I (Kinder von 9-18 kg) oder II (Kinder von 15-25 kg) benötigt, dürfte auf Probleme stoßen. Hier gibt es nur zwei Sitze, die vom TÜV Rheinland entsprechend der Sitze der Airlines qualifiziert wurden: der Luftikid DUO und der Römer King quickfix. Beide Modelle sind aber derzeit nicht mehr im Handel. Der Luftikid DUO ist bis Ende diesen, Anfang nächsten Jahres nicht mehr erhältlich und auch der Autokindersitz von Römer wird momentan nicht mehr hergestellt. Wer also nicht schon einen dieser Kindersitze besitzt, hat mitunter große Schwierigkeiten, in den Restbeständen der Händler noch fündig zu werden.
Dazu kommt, dass die großen Fluggesellschaften leider keine Kindersitze zur Verfügung stellen. Der Kostenaufwand sei zu hoch, im Flugzeug fehle dafür der Stauraum, heißt es in den Pressestellen.
Vorher mit der Fluglinie sprechen
Aber auch Eltern von kleineren Kindern dürfen nicht einfach ihren Kindersitz oder ihre Babyschale mit ins Flugzeug bringen. In der Gruppe 0 hat der TÜV Rheinland folgende Modelle qualifiziert: Römer Baby Safe, Römer Baby Safe Plus, Maxi Cosi Citi SPS oder Maximum SP von Storchenmühle. Sie besitzen eines dieser Modelle? Glück gehabt. Bei Ihrer Fluggesellschaft sollten Sie aber dennoch rechtzeitig anrufen, um sich abzusichern. In jedem Fall müssen Sie die Mitnahme von Kindersitzen im Vorfeld anmelden.
Welche Airline bisher welches Modell erlaubt, sehen Sie in unserer Tabelle:
| Fluggesellschaft / Kindersitz | Luftikid DUO | Römer King quickfix | Römer Baby Safe (plus) | Maxi Cosi Citi SPS | Storchenmühle Maximum SP |
| Gruppe | I + II | I | 0+ | 0+ | 0+ |
| Atlas Jet | x | ||||
| LTU | x | x | x | x | |
| Condor Flugdienst | x | x | x | x | |
| Condor Berlin | x | x | x | ||
| Air Berlin | x | x | x | x | |
| TUI fly | x | x | x | x | |
| Deutsche BA | x | x | x | x |
Doch alle Kindersitze zugelassen?
Dabei wäre der Handlungsspielraum seit einiger Zeit eigentlich größer: Bis Anfang diesen Jahres waren nur die vom TÜV Rheinland qualifizierten Rückhaltesysteme in Deutschland erlaubt. Doch seit dem 18. Januar 2008 dürfen auch Sitze mitgenommen werden, die
- a.) von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA oder Transport Canada (auf der Grundlage einer nationalen technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
- b.) gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder
- c.) gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder
- d.) gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein: 1) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS" und 2) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"."
(Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes)
Dennoch: Bedingung ist, dass der Sitz ordnungsgemäß auf dem Flugzeugsitz angebracht werden kann - und darüber kann nur die Fluggesellschaft informieren.
Seit über zehn Jahren in deutschen Airlines verboten
Bleibt für ältere Kinder also doch nur der Platz auf dem Schoß und damit die Sicherung mit dem Loop Belt? Dass dieser "Babygurt“ kein geeignetes Kinderrückhaltesystem ist, hat der TÜV Rheinland bereits 1994 festgestellt. Auch eine groß angelegte Studie der Kölner Sicherheitsexperten für das Bundesverkehrsministerium kam 1998 zu demselben Schluss und führte dazu, dass der Loop Belt ab 1998 in deutschen Maschinen verboten wurde. Ähnliche Untersuchungen wurden von der amerikanischen Luftfahrtbehörde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Loop Belt in USA und Kanada bis heute verboten ist.









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Hallo! HAben gerade über Tuifly unseren Sommerurlaub gebucht und direkt unseren Kindersitz Kiddy Guardian Pro angemeldet. Ohne Probleme haben wir die Bestätigung bekommen, den Sitz mit ins Flugzeug zu nehmen. Wir müssen allerdings diese Bestätigung dem entsprechenden Personal vorlegen. Kann im Sommer meine Erfahrungen damit wiedergeben.
Hallo!
Es gibt noch weitere Sitze die zugelassen sind. Unter anderem von Kiddy. Und das sind die aktuellen Sitze von Gruppe II - IV!
Gruss Euch! Diese Kommentar unten uber "CARES" ist 100% nicht Wahr. Ich, eine Amerikanerin, kann alles lesen ueber diese Gurt. Ganz klar: es ist doch komplet getested (nur nicht beim TÜV) mit Bestueckende Dummies. Komplet, streng, voll getestet. Die Amerikanische FAA Behoerde, von das Volk dass so leicht eine Klage einbringen wurden, hat es nicht getestet? (FAA = Federal Aviation Administraion = Luftfahrtaufsichtsbehörde). Seit Jahrzehnten ist diese Gurt ALLEIN beurkundet, veil nur der Gurt koennte der abpruefung schaffen. Ich habe CARES benuzt oftmals bei Lufthansa. Lufthansa officielle "respektieren die Zertifizierung die FAA Behoerde", ohne das es selbst die Gurt getestet hatten. Entschuldigung Sie bitte mein schriftliches Deutsch. Viel Spass in Urlaub!
z.B. (dynamic sled test = ca. dynamisches Bruchlandung Simulation) "The FAA in carefully controlled dynamic sled tests with instrumented test dummies and determined that when CARES was correctly used
Ich kann als positive Erfahrung nur berichten, dass wir gerade mit unserem 17 Monate alten Sohn in die USA geflogen sind. Wir haben für ihn einen extra Sitzplatz gebucht und den für Flugzeuge zugelassenen Autokindersitz Kiddy Comfort Pro mitgenommen. KLM ließ uns denn Kindersitz ohne wenn und aber mit ins Flugzeug nehmen, wo er genau zwischen die Sitze passt. Notwendig ist allerdings auf jeden Fall der von Kiddy angebotene Gurtverkürzer. Das Reisen war so für uns alle deutlich entspannter und für die Mitreisenden sicher auch. Ich kann daher diesen Autositz für lange (oder auch kurze) Flugreisen nur empfehlen.
Erfahrungen mit Germanwings/Römer King Quickfix:
Auf dem Hinflug gab es 2 Minuten Diskussion aber beim Rückflug kam der Knaller: Der Steward hat es 3 mal für notwendig befunden uns zu verhören: Das längste der 3 Gespräche dauerte 20 Minuten, zwischen Pampers-Wechseln mit meinen Sohn auf dem Arm. Zusammenfassung der unmöglichsten Bemerkungen:
-„verstehe ich Sie richtig: Sie würden nächstes mal wieder versuchen den Kindersitz an Bord zu nehmen?“
-„Was auf der Homepage steht hat keine Relevanz. Nach Luftfahrtrichtlinien sind Kindersitze verboten“
-„Das Tüv-Zertifikat (for use in aircraft) spielt keine Rolle“
-„Wenn Sie den Kindersitz an Bord einsetzen ist Ihr Kind nicht versichert“
- „Wiederholen Sie bitte noch einmal an welcher Stelle Ihnen jemand von germanwings erlaubt hat, den Kindersitz zu benutzen
- „Sie haben bestimmt bei der Buchung nicht angegeben, dass Ihr Sohn älter als zwei Jahre ist“
Ende vom Lied: Bei der Landung musster der Kleine aussteigen (aus dem Kindersitz).
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