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....also ich habe mich vor ein paar monaten wieder arbeitssuchend gemeldet und beziehe somit alg1...da war auch noch soweit klar, dass wir für unsere ganz kleine maus eine betreuung hatten...
jetzt ist es so, dass diese betreuung leider nicht mehr gegeben werden kann und ich zudem auch wieder schwanger bin... hatte dieses meinem sachbearbeiter mitgeteilt und ihm gesagt, dass ich sobald ich den mutterpass habe,komme um weiteres zu besprechen... jetzt ist es ja so, dass wenn die betreuung der kleinen ja nicht mehr sicher gestellt werden kann, ich ja auch keinen anspruch auf alg1 mehr habe, was ich auch durchaus verstehen kann...denn so stehe ich ja auch dem markt nicht mehr wirklich zur verfügung... habe ich dann aber einen anspruch auf alg2?? das blöde ist, dass mein mann in einem 21-schicht-system arbeitet und ich somit auch nicht mehr wirklich flexibel sein kann...meine große muss nach der schule ja auch noch versorgt werden... Hoffe auf liebe aufschlussreiche antworten ![]() LG Jennie
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