Ergebnis 1 bis 4 von 4
Baum-Darstellung
-
20.01.2008, 18:14 #1
Neuer ALG1-Anspruch? Wer kennt sich aus
Huhu!
Wer kennt sich gut mit dem Arbeitsamt-Formalkram aus?
Bei mir ist es so, ich bekomme zzt. ALG1, noch bis Oktober 08. Für Oktober oder November ist (bitte DD :) ) Kind Nr. 2 geplant.
Habe ich denn dann, wenn der/die Kleine ein Jahr ist, wieder einen neuen Anspruch auf ALG1?
Ich habe viel gesucht, aber immer ist nur diese Standardformel zu lesen, dass man in den letzten 2 Jahren 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein muss.
Also - soviel weiß ich schon, dass auch aus Erziehungszeiten ein neuer Anspruch entsteht, nicht nur aus Zeiten in denen man gearbeitet hat.
Aber was ist mit diesen 2 Jahren Rahmenfrist, daraus werd ich nicht ganz schlau.
Muss man nach einer vollen Bezugsdauer ALG1 grundsätzlich zwei Jahre "warten" bis zum nächsten Anspruch, oder reicht auch ein Jahr, wenn ich dieses voll gearbeitet bzw Erziehungszeit hatte.
Ich hoffe es wird klar, was ich meine.
Also zusammengefasst meine ich so:
1. Lebensjahr Kind 1 - kein Leistungsbezug
2. Lebensjahr Kind 1 - 12 Monate ALG1
Kann ich das bei Kind 2 nochmal so machen, wenn es so um den 2. Geburtstag des Großen zur Welt kommt?
Oder kann ich erst 2 Jahre nach Ende des 1. ALG-Bezugs neu beantragen.
Ganz liebe Grüße und lieben Dank für alle eure Tipps,
MamaBär--
mit Bärenbrüdern 10/06 und 08/09



Zitieren