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25.02.2008, 20:57 #1
journey (wo)man
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Unterschied: Vorsorge-Kur § 24 SGB V oder Reha § 41 SGB V
Hallo,
bin im Moment bei meinem Kurantrag.
Die Beraterin von Caritas meinte, es sollte eine Vorsorgekur nach § 24 SGB V beantragt werden.
Der Arzt hat auf dem Attest aber eine Rehamaßnahme nach § 41 SGB V angedreuzt.
Weiß jemand von den Kurerfahrerenen den Unterschied?



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