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| Regenbogenfamilien Ihr seid lesbisch, schwul, bi oder transgender und wünscht euch ein Baby oder habt bereits eine Familie gegründet? Oder Ihr seid selbst bei homosexuellen Eltern aufgewachsen oder mit einer Regenbogenfamilie verwandt oder befreundet? Dieses Forum dient dem Austausch von Regenbogenfamilien aller Art und ihren Freunden und Verwandten. |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe zwei Fragen an euch, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen... Seit Anfang Oktober 2011 leben meine Frau und ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Ende April erwarte ich nun unser gemeinsames Wunschkind. Heute habe ich mit dem für uns zuständigen Landesamt für soziale Dienste telefoniert und die sagten mir, dass meine Frau ebenso wie ich Anspruch auf Elterngeld hat und wir uns die 14 Monate frei einteilen könnten. Der biologische Vater würde hierfür überhaupt keine Rolle spielen und müsste auch im Elterngeldantrag nicht erwähnt werden. Als zweiten Elternteil könnten wir meine Frau eintragen, da wir ja in einer Lebenspartnerschaft leben. Ist das auch der Wissensstand, den ihr habt? Mir schien der Herr, mit dem ich telefonierte etwas unsicher zu sein und ich wollte ganz sicher gehen, dass meine Frau tatsächlich auch den Anspruch auf Elterngeld hat. Die Stiefkindadoption ist zwar angedacht, wird ja aber erst nach Geburt des Kindes angestrebt werden können. In unserem Fall ist der biologische Vater bekannt, da wir einen privaten Samenspender haben, der auch Kontakt zum Kind haben wird. Meine zweite Frage wäre: Ist es irgendwofür zwingend notwendig, dass er die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennt?? Muss das beispielsweise geschehen, damit er überhaupt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann? Danke euch vielmals für jede Antwort! Liebe Grüße Ulrike |
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