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Alt 21.09.2009, 12:36
Benutzerbild von isamausi
addict
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Breitenbrunn
Beiträge: 677
Standard Sozialtipps - was kann ich alles an Hilfen beantragen

Hallo liebe Februarmamis. Wir aus dem Januarforum haben für Euch mal zusammen getragen was man alles an Hilfen und Erstausstattung während der Schwangerschaft beantragen kann.
Ich würde Euch bitten die Liste später auch mal den Aprilmamis ( März mach ich heute selbst noch ) und den späteren Busen weiterzuleiten.

Wenn jemand was neues weis kann die Liste ja auch noch ergänzt werden.

Ich wünsch Euch allen noch eine schöne Kugelzeit und hoffe das einigen von Euch die Liste hilft.



ARGE

- ab der 13. Woche: Schwangerschaftsmehrbedarf beantragen

- ab der 20. Woche: Umstandskleidung beantragen

- ab der 32. Woche: Erstaustattung beantragen

Antrag auf Erstaustattung Muster

deine Adresse


Adresse Arge

BG- Nummer :

Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie..
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII.

Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung.
Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.
Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.

1. Schwangerschaftskleidung
2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs
7 Unterhosen, 4 Unterhemden
2 T-shirts , 3 Pullover

2 .Klinikausstattung
1 Jogginganzug
10 kochfeste Slips
Einlagen für Still BHs
1 Bettjacke
1 Paar Hausschuhe
1 Waschbeutel

3. Babykleidung und Ausstattung
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen
2 Badelaken 100x100 cm
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe
20 Windeln
5 Moltonunterlagen

4.Kinderwagen
1 Kinderwagen
1 Kinderwagenbettdecke

5. Kinderbett
1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Kopfschutz fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)

6. Pflegeutensilien
1 Babybadewanne
1 Babybadethermometer
1 Haarbürste,
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g),
1 Flaschenbürste
3 Nuckel,
1 Wärmflasche

7. Hausrat, Möbel
1 Kleiderschrank,
1 Wickelauflage
1. Wickeltisch
1 Windeleimer,

8. Mehrbedarf für Ernährung
- § 21 SGB II / § 30 SGB XII
17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13.
Schwangerschaftswoche
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß
§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.


Mit freundlichen Grüßen

Benötigte Unterlagen:

- Lohnabrechnung
- Kontoauszüge
- Mietvertrag
- Kopie vom Mutterpass

AWO - Arbeiterwohlfahrt

- Termin zur Schwangerenberatung machen
- Umstandkleidung beantragen

Link zur AWO

Schwangerschaftsberatungsstellen: AWO Bundesverband e. V.

Standards der AWO-Schwangerschaftsberatung (PDF-Datei)


CARITAS - katholisch
(kann man auch beantragen wenn man nicht katholisch ist )

- unbedingt bis zur 20. Woche telefonisch Termin machen

- bis 30. Woche Unterlagen einreichen

- Einmalige Erstlingsaustattung von 1000€
- wer über die Grenze mit seinen Einkommen fällt ( wird bei der Caristas errechnet ) kann aus dem Bischoffsfond trotzdem 200-300€ bekommen, wird alles von der Caritas beantragt

Benötigte Unterlagen

- Lohnabrechnung
- Kontoauszüge
- Mietvertrag
- Kopie vom Mutterpass

Diakonisches Hilfswerk - evangelisch

(kann man auch bentragen wenn man nicht evangelisch ist )

Schwangerschafts(konflikt)beratung

Hilfe rund um Schwangerschaft, Familie und Leben" bieten die evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Die vielfältigen Leistungsangebote stehen

* Frauen und Männern,
* Mädchen und Jungen offen,
* Einzelnen,
* Paaren und Familien

in Krisen und Konfliktsituationen, unabhängig von Konfession oder Weltanschauung, von Nationalität oder Herkunft. Die Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch können Rat Suchende anonym bleiben. Die Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Das Angebot reicht von

* Information,
* sozialer Beratung und psychologischer Beratung über
* Krisenintervention und therapeutische Gespräche bis hin zur
* Vermittlung von finanziellen und sozialen Hilfen und zur
* Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Benötigte Unterlagen

- Lohnabrechnung
- Kontoauszüge
- Mietvertrag
- Kopie vom Mutterpass

Link:

Diakonie: Diakonisches Werk der EKD - Schwangerschaftskonfliktberatung

Stiftung Mutter und Kind


Diese Stiftung steht hinter der Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Paritätischer Wohlfahrtsverband, pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen

Voraussetzungen:

- eine persönliche finanzielle Notlage
- eine bestehende Schwangerschaft
- eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.

Was kann beantragt werden:

- Erstausstattung des Kindes
- Weiterführung des Haushaltes
- Wohnung und Einrichtung
- Betreuung des Kindes

Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.

Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet

Link:

BMFSFJ - Familie - Bundesstiftung Mutter und Kind

Landeserziehungsgeld

Im Anschluß an das Elterngeld, kann man für 5-7 Monate Landeserziehungsgeld beantragen. Eine grundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt der meisten Landeserziehungsgelder ist, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (seit der Geburt Ihres Kindes) in dem entsprechenden Bundesland haben.

Wo:

- Baden Württemberg
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Thüringen

Wieviel:

zwischen 205 - 300€

Link:

BMFSFJ - Startseite


Elterngeld

Man kann den Antrag schon vorher aus dem Internet ausdrucken

Link:

Elterngeldstellen

Mutterschaftsgeld


Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse in der Zeit in der du im Mutterschutz bist.
Wenn man nicht selbst versichert sondern Familienversichert ist bekommt man einmalig 210€
Den Antrag dafür bekommst du auf der Internetseite vom Bundesversicherungsamt in Bonn

Link:

Bundesversicherungsamt - Bundesversicherungsamt

Kindergeld


Man kann den Antrag schon vorher aus dem Internet ausdrucken

Link:

http://www.bafoeg-aktuell.de/media/F...eld-Antrag.pdf
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