Grillen

Endlich wieder draußen essen!

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Grillen: Endlich wieder draußen essen!

Wo darf man grillen?

Sommerzeit ist Grillzeit: Die Sonne strahlt, im Garten oder auf dem Balkon wetteifern die Blumen mit ihrer ganzen Pracht - am liebsten würde man jetzt den ganzen Tag im Freien verbringen. Was erscheint da logischer, als gleich das Kochen nach draußen zu verlagern. Aber jeden Abend den Grill anschmeißen, geht das überhaupt?

Regeln für Mieter
Eine unumstößliche Regel gibt es hier leider nicht. Mieter sollten zunächst einen Blick in die Hausregeln oder den Mietvertrag werfen. Findet man dort keine Vorgaben, kann man sich an Gerichtsurteilen und den Auskünften von Mietervereinen orientieren. So gibt es beispielsweise ein Urteil des Amtsgerichts Köln, das besagt: Wenn sich Mitmieter gestört fühlen, darf nur einmal im Monat gegrillt werden. Es gibt aber auch Gerichte, die die Rechte von Hobby-Griller noch viel enger ausgelegt haben.

Regeln für Eigentümer
Aber auch Haus- beziehungsweise Garteneigentümer dürfen auf ihrem eigenen Grund nicht täglich die Steaks auf den Rost legen - schon um die Nerven der Nachbarn nicht zu sehr zu reizen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Fall von 1999 entschieden, dass der Grill im größtmöglichen Abstand zum Nachbarn aufgestellt werden muss. Und nur fünf Mal im Jahr gegrillt werden darf.

Regeln für öffentlichen Plätze
Dann also doch lieber in den Park oder an den See? Einfach ein ruhiges, grünes Fleckchen aussuchen, Grillkohle auspacken und loslegen - das geht in den meisten Städten und Gemeinden nicht so einfach. Auf vielen Grünflächen ist das Grillen sogar verboten. Damit diejenigen, die keinen Gartenzugang und keinen Balkon haben, aber dennoch auf ihre Kosten kommen, gibt es ausgewiesene Grillflächen. Nachfragen ist auch hier besser: Auf manchen Plätzen müssen die Grillgäste sich vorher anmelden oder sogar eine kleine Gebühr bezahlen. Die so genannte "Lagerfeuererlaubnis" kann bis zu 30 Euro kosten. Und beim "Schwarzgrillen" fallen dann deftige Bußen von bis zu 100 Euro an. Wer also zum Beispiel in einem öffentlichen Park grillen will, sollte sich bei den städtischen Garten- oder Umweltämtern oder den entsprechenden Bezirksstellen informieren. Auf den offiziellen Internetseiten vieler Städte findet man die richtigen Ansprechpartner. Auch bei der Wahl des Grills sollte man sich an die jeweiligen Bestimmungen halten. Lagerfeuer sind zum Beispiel in München nicht erlaubt.



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