Kind krank

Zehn Tage für die Kinderbetreuung

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Kind krank: Zehn Tage für die Kinderbetreuung

Im Gegensatz zu Urlaub lassen sich Krankheiten und Arztbesuche nicht im Voraus planen. Und vor allem Hort- und Kindergartenkinder sind alle naselang krank: Bis zu zehn Infekte im Jahr gelten als normal. Hochgerechnet macht das viele Arbeitstage, an denen Durchfall, Mittelohrentzündung, Masern oder Windpocken mit dem Job kollidieren. Arbeitende Mütter und Väter stehen damit meist urplötzlich vor der Frage: Was nun? Die Großeltern wohnen weit weg, nicht dranzudenken, ein fieberndes Kind in Krippe, Kindergarten oder Schule zu schicken. Meist trifft es die Mütter, die Pflege des kranken Kindes zu übernehmen und in der Arbeit zu fehlen. Aber inzwischen hüten auch immer öfter die Väter ihre kranken Kinder, so die neuesten Studien der Krankenkassen.

Was berufstätige Mütter und Väter wissen sollten, wenn das Kind krank ist, lesen Sie hier

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von andreas am 6. Januar 2012, 08:56 Uhr

    gilt dieses Gesetz auch dann wenn die Frau eigentlich zu Hause ist, jetzt aber im Krankenhaus liegt. Sich daher nicht um das kind kümmern kann? d.h. ich muss zu Hause bleiben. Kann dann bei meinen Arbeitgeber von diesen Betreuungtagen Gebrauch machen?


  • von Nexus am 15. Dezember 2011, 00:15 Uhr

    @ Hr. Ungewiss
    Generell gilt übrigends daß bei Krankheit des Kindes zwei Plichten gegeneinander abzuwegen sind. Zum einen die Arbeitsplicht ihrem Arbeitgeber gegenüber und zum anderen die soziale Plicht ihrem Kind gegenüber. Letztere hat hier in JEDEM Fall Vorrang. Ihr Chef muss ihr Fernbleiben von der Arbeit zwar akzeptieren aber nicht bezahlen - sie fehlen entschuldigt. Daher bekommen sie ihr Geld in der Zeit von der Krankenkasse - leider nicht zu 100%. Wenn sie einen Betriebsrat haben reden sie mit denen.
    Ich hoffe das hilft weiter ... Liebe Grüße


  • von Nexus am 15. Dezember 2011, 00:14 Uhr

    @ Hr. Ungewiss
    Hallo,
    ihr Arbeitgeber kann nicht verlangen daß sie ba 18:00 Uhr arbeiten. Wenn sie durch Krankheit ihres Kindes verhindert sind sind sie nicht in der Lage zu arbeiten
    Außerdem ist ihre Arbeitszeit Arbeitsvertrag geregelt (wenn nicht gelten ihre gewöhnlichen Arbeitszeiten) und kann nicht einfach so mal vom AG geändert werden.
    Sie müssen sich also nicht darauf einlassen. Ihr Chef muss sich darauf einstellen daß sie ausfallen, er kann die Arbeit gern an jemanden anderen weiterleiten, deshalb sind sie ja verpflichtet sich abzumelden.


  • von Kerstin am 28. November 2011, 21:31 Uhr

    Hallo Ralf (vom 5. Sept.),
    wir mussten die gleiche Erfahrung machen. Da unser Sohn (privat) über mich versichert ist, guckte mein Mann, als er sich kürzlich mal Kind krank meldete, in die Röhre was die Lohnfortzahlung betraf. Anrufe bei meiner sowie der Krankenkasse meines Mannes brachten nichts - keiner fühlte sich zuständig. Gewährt der Arbeitgeber nicht auch Sonderurlaub bei Kind krank, den er dann bezahlt? Werde mich diesbezüglich mal schlau machen.


  • von Lars am 14. November 2011, 20:25 Uhr

    Hallo...
    Ich wollte Fragen ob mein Arbeitgeber mir frei geben muss,wenn meine freundinn 3 tage auf Lehrgang ist, und ich keinen habe der auf unsere Tochter aufpassen kann,da alle arbeiten sind..???


(27 Kommentare)

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