Kind krank

Zehn Tage für die Kinderbetreuung

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Im Gegensatz zu Urlaub lassen sich Krankheiten und Arztbesuche nicht im Voraus planen. Und vor allem Hort- und Kindergartenkinder sind alle naselang krank: Bis zu zehn Infekte im Jahr gelten als normal. Hochgerechnet macht das viele Arbeitstage, an denen Durchfall, Mittelohrentzündung, Masern oder Windpocken mit dem Job kollidieren. Arbeitende Mütter und Väter stehen damit meist urplötzlich vor der Frage: Was nun? Die Großeltern wohnen weit weg, nicht dranzudenken, ein fieberndes Kind in Krippe, Kindergarten oder Schule zu schicken. Meist trifft es die Mütter, die Pflege des kranken Kindes zu übernehmen und in der Arbeit zu fehlen. Aber inzwischen hüten auch immer öfter die Väter ihre kranken Kinder, so die neuesten Studien der Krankenkassen.

Was berufstätige Mütter und Väter wissen sollten, wenn das Kind krank ist, lesen Sie hier

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  • von Mamili am 7. Januar 2013, 22:48 Uhr

    was noch nicht ganz richtig ist,Punkt 7: Daß die Mutter die 10 Tage vom Vater sich Überschreiben lassen kann,wen der nicht die möglichkeit hat zu betreuen....soooo einfach geht das nicht,der Arbeitgeber der Frau hat da ein Mitspracherecht,der Arbeitgeber der Frau muß zustimmen.Mein Arbeitgeber hat es Abgelehnt,sollten meine 10 Tage aufgebraucht sein,muß ich entweder um Urlaub Bitten oder Unbezahlten Urlaub nehmen.


  • von Christine am 6. Dezember 2012, 13:21 Uhr

    Was ist aber, wenn das erkrankte Kind privat und die pflegende Person gesetzlich versichert ist? Das ist nämlich bei mir der Fall und momentan muss ich Urlaub nehmen, wenn eines meiner beiden Kinder krank ist.


  • von Eva Merzenich am 26. November 2012, 08:32 Uhr

    Mich würde interessieren, ob der Vater des Kindes, der kein Sorgerecht hat und nicht im Haushalt lebt, auch Anspruch auf die "Kind-krank-Tage" hat, wenn er die Betreuung des kranken Kindes übernimmt.


  • von mom at work am 15. November 2012, 11:49 Uhr

    Leider sind in dem Artikel etliche Informationen falsch bzw. es fehlen wichtige Informationen!
    Ab wann ärztliches Attest?
    Ab dem 1. Tag stimmt natürlich, aber die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht das Gehalt weiter, sondern Krankengeld. Das Kinderkrankengeld beträgt 70% des vorherigen Bruttoverdienstes, max. 90% vom Nettoverdienst.
    Welche Voraussetzungen?
    Es ist falsch, dass auch der betreuende Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein muss.
    Bekomme ich Lohn?
    Den vollen Lohn in den ersten 5 Tagen gibt es nur, wenn dies nicht einzel- oder tarifvertr. ausgeschlossen ist.
    Krankheitstage ausgeschöpft?
    Wichtiger wäre es doch zu wissen, was nach aufgebrauchten 20 Tagen passiert. Dies hängt zum einen vom Arbeitgeber ab, zum anderen auch von der Krankenkasse. Natürlich spielt auch die Art und Schwere der Erkrankung eine Rolle.
    Regelung für Privatversicherte?
    Wichtig ist die Versicherungsform des erkrankten Kindes, keinesfalls die des betreuuenden Elternteils!


    (4 Kommentare)

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