Bekomme ich Lohn, während ich mein krankes Kind betreue?
Häufig gibt es ie ersten fünf Tage lang den vollen Lohn. Manche Arbeitgeber bauen in ihre Arbeitsverträge jedoch eine Ausschlussklausel ein - wer den Vertrag unterschreibt, verzichtet damit also auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten Krankheitstagen des Kindes. Auch sind es nicht in allen Betrieben diese fünf Tage, da diese nicht gesetzlich fest gelegt sind.
Darüber hinaus gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, weitere fünf Tage (Alleinerziehende 15 Tage) das sogenannte Kinderpflegekrankengeld zu beantragen. Auszubildende mit kleinen Kindern haben bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn das Kind erkrankt und sie zu seiner Beaufsichtigung der Arbeit fernbleiben müssen. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt.











was noch nicht ganz richtig ist,Punkt 7: Daß die Mutter die 10 Tage vom Vater sich Überschreiben lassen kann,wen der nicht die möglichkeit hat zu betreuen....soooo einfach geht das nicht,der Arbeitgeber der Frau hat da ein Mitspracherecht,der Arbeitgeber der Frau muß zustimmen.Mein Arbeitgeber hat es Abgelehnt,sollten meine 10 Tage aufgebraucht sein,muß ich entweder um Urlaub Bitten oder Unbezahlten Urlaub nehmen.
Was ist aber, wenn das erkrankte Kind privat und die pflegende Person gesetzlich versichert ist? Das ist nämlich bei mir der Fall und momentan muss ich Urlaub nehmen, wenn eines meiner beiden Kinder krank ist.
Mich würde interessieren, ob der Vater des Kindes, der kein Sorgerecht hat und nicht im Haushalt lebt, auch Anspruch auf die "Kind-krank-Tage" hat, wenn er die Betreuung des kranken Kindes übernimmt.
Leider sind in dem Artikel etliche Informationen falsch bzw. es fehlen wichtige Informationen!
Ab wann ärztliches Attest?
Ab dem 1. Tag stimmt natürlich, aber die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht das Gehalt weiter, sondern Krankengeld. Das Kinderkrankengeld beträgt 70% des vorherigen Bruttoverdienstes, max. 90% vom Nettoverdienst.
Welche Voraussetzungen?
Es ist falsch, dass auch der betreuende Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein muss.
Bekomme ich Lohn?
Den vollen Lohn in den ersten 5 Tagen gibt es nur, wenn dies nicht einzel- oder tarifvertr. ausgeschlossen ist.
Krankheitstage ausgeschöpft?
Wichtiger wäre es doch zu wissen, was nach aufgebrauchten 20 Tagen passiert. Dies hängt zum einen vom Arbeitgeber ab, zum anderen auch von der Krankenkasse. Natürlich spielt auch die Art und Schwere der Erkrankung eine Rolle.
Regelung für Privatversicherte?
Wichtig ist die Versicherungsform des erkrankten Kindes, keinesfalls die des betreuuenden Elternteils!
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