Eizellen-Spende, PID & Co.

Fürs Wunschkind über Grenzen gehen

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Eizellen-Spende, PID & Co.: Fürs Wunschkind über Grenzen gehen

Der Blastozysten-Transfer

Anstatt wie bei der IVF achtzellige Embryonen in die Gebärmutter einzusetzen, lässt man Zellen reifen, bis sie zu Blastozysten geworden sind. Das sind Embryonen zwischen dem vierten und dem siebten Tag der Entwicklung, die bereits unterschiedliche Zelltypen entwickelt haben. Nur die besten Embryonen entwickeln sich im Reagenzglas so weit. Nach der Untersuchung werden die Chancenreichsten in die Gebärmutter eingesetzt.
Erlaubt: Zum Beispiel in Österreich und den Niederlanden.
Kosten: Im Rahmen der IVF circa 3.000 Euro.

Die Eizellen-Spende

Damit können sich Frauen, die aufgrund ihres Alters oder einer Hormonstörung keine fruchtbaren Eizellen haben, ihren Kinderwunsch erfüllen. Die Spenderin unterzieht sich einer Hormontherapie und lässt sich mittels Punktion Eizellen entnehmen. Sie werden mit dem Samen des Mannes künstlich befruchtet und in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt.
Erlaubt: Unter anderem in Spanien und Tschechien.
Kosten: Je nach Klinik zwischen 3.000 und 10.000 Euro.

Die Präimplantations-Diagnostik (PID)

Bei dieser Methode werden die Gene des Embryos genau unter die Lupe genommen, bevor man ihn in die Gebärmutter einpflanzt. Der Embryo wird dazu mehrere Tage kultiviert. Für die genetische Untersuchung werden ihm in der regel zwei Zellen entnommen, die entweder auf Chromosomenfehlverteilungen oder einen spezifischen Gendefekt untersucht werden. Liegt kein auffälliger Befund vor, wird der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt. Über 50 Gendefekte können so nachgewiesen werden.

Lange ging man davon aus, dass diese Untersuchung dem Embryo nicht schadet. Inzwischen liegen erste Studien vor, die darauf hinweisen, dass die Entnahme von Zellen doch zu einer gewissen Entwicklungsverzögerung führt und nachfolgende Schwangerschaftsraten eher schlechter als besser sind.
Erlaubt: Zum Beispiel in Belgien und Polen.
Kosten: circa 2.000 Euro (rund 4.000 Euro inklusive ICSI).

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Mel42 am 4. Oktober 2011, 14:00 Uhr

    Teil 3 (ende)
    Mit anderen Worten, das Einfrieren von Blastocysten ist in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
    Also war der Blastozystentransfer nie tatsächlich verboten, jedoch - bis zur neuen Auslegung - nicht praktikabel.
    Wie der Mediziner entscheidet hängt folglich von seiner Einschätzung des Einzelfalles und seiner bisherigen Erfahrung ab.
    Zusammengefasst Ally hat recht und der Wahrheitsgehalt von Kiri ist bedauerlicherweise minimal.
    liebe Grüße Mel


  • von Mel42 am 4. Oktober 2011, 13:52 Uhr

    Teil 2
    Normalerweise bleiben nach der Langzeitkultivierung etwa 1/3 Blastocysten (Durchschnittswert) übrig. Folglich wäre die Blastcystenkultur kein Problem (weder heute noch früher), wenn man 6 Vorkerne langzeitkultiviert (ein Drittel von 6 gleich 2). Alle Verbote und Gebote könnten eingehalten werden. Wenn aber - un dabei ist bei Durchschnittwerten im Einzelfall immer mit zu rechnen - dann doch mehr Blastos übrig bleiben als einzusetzen sind (alles ab 4 definitiv verboten, wer nur 2 wollte und 3 erhält muss sich umentscheiden) - was dann? Früher war die Rechtsauslegung so, dass die überzähligen Blastocysten als "Vorrat" angesehen wurden - Bevorratung und damit Einfrieren verboten also insgesamt verboten. In 2009 kam eine neue Auslegung bzw. ein neuer Kommentar, nachdem - solange nach medizinischen Gesichtspunkten soviele Vorkerne kultiviert werden wie vernünftigerweise zu Übertragende Blastos führen sollen - eine Bevorratung, des "aus versehen" entstandenen Embryos erlaubt ist.


  • von Mel42 am 4. Oktober 2011, 13:49 Uhr

    Zunächsteinmal hat man innerhalb von 24 Stunden keine Blastocysten, auch eine Embryonenrückgabe in dieser Zeit ist nicht vorgeschrieben. Blastocysten entstehen im allgemeinen um den 5. Tag herum. Man unterscheidet die Kurzeitkultivierung (2 - 3 Tage, ca. 8 Zellstadium) von der Langzeitkultivierun (4 bis 6 Tage, Blastocystenstadium).
    Verboten ist in Deutschland:
    1. Embryonen/befruchtete Eizellen zu spenden
    2. Embryonen zu vernichten
    3. Embryonen auf Vorrat zu produzieren (Einfrieren folglich verboten!)
    4. mehr als 3 E. pro Zyklus einzusetzen
    Bezüglich des Einfrierens bedient man sich eines juristischen Tricks: Die frisch befruchteten Eizellen werden als Vorkern-Stadien bezeichnet, und nicht als befruchtete EZ, weshalb sie dann doch eingefroren werden dürfen. Teil 1


  • von Kiri am 9. Juni 2011, 20:17 Uhr

    Liebe Ally, das ist nur bedingt richtig. Das entscheidende ist das in Deutschland innerhalb von 24 Stunden die Eizellen ausgewählt werden müssen und dann dürfen sie auch bis zum Blasto -Stadium gereift werden. Der Unterschied im Ausland kann man alle heranreifen lassen und die Besten auswählen. Wenn du in Deutschland 2 aussuchst und die das Blasto -Stadium gar nicht erreichen bekommst du keine zurück also macht es nicht wirklich viel Sinn

    LG Kiri


  • von ally am 29. September 2010, 13:50 Uhr

    Blastozysten-Transfer und das kultivieren von mehr als drei Eizellen ist in D sehr wohl erlaubt, wird nur leider nicht von allen Praxen angeboten.

    LG ally


(22 Kommentare)

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