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Tagesmütter

Geplant: Bessere Bedingungen für Tagesmütter

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Tagesmütter : Geplant: Bessere Bedingungen für Tagesmütter

Mehr Kinder bei Tagesmüttern

Die neuen Zahlen vom statistischen Bundesamt zeigen, dass die Anzahl der von Tagesmüttern betreuten Kinder zwischen 2010 und 2011 bundesweit um ca. 12.000 auf 124.000 gestiegen ist. Bezogen auf Kinder unter drei Jahren umfasst der Zuwachs 8.000 betreute Kinder. Dies entspricht einem Anstieg um elf Prozent. Die Zahlen sind ein Beleg dafür, dass die Kommunen zunehmend auch auf die Kindertagespflege setzen, um den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 2013 gewährleisten zu können.

Leben können die meisten Tagesmütter bislang nicht von ihrer Arbeit: Die Mehrheit der Tagespflegepersonen bezieht maximal 1.000 Euro netto im Monat aus der Kindertagespflege, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit. Fast ein Drittel aller Befragten liegt unter 365 Euro. Nur 18 Prozent verdienen mehr als 1.000 Euro im Monat. Das Durchschnittseinkommen beträgt knapp 600 Euro monatlich. Die Zahlen zeigen, dass durch die Übernahme einer Kindertagespflegen-Tätigkeit eine Existenzsicherung ohne zusätzliche Einkommensquellen oder Vergünstigungen kaum möglich ist.

Qualität sollte seinen Preis haben

"Qualität gibt es nicht zum Nulltarif", so Bundesfamilienministerin Schröder. "Wenn wir von Tagesmüttern und Tagesvätern eine hohe Betreuungsqualität fordern, muss sich das auch in der Bezahlung und den rechtlichen Rahmenbedingungen niederschlagen. Ich habe deshalb im vergangenen Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe initiiert, um die rechtliche und finanzielle Situation der Tagespflegepersonen zu verbessern." Begleitet wird diese Arbeit durch eine kostenlose Online-Beratung, auf die jede Tagesmutter und jeder Tagesvater zugreifen kann www.fruehe-chancen.de

Übrigens: Wer sich an einer staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin bzw. Erzieher oder in einer Berufsfachschule in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen und zugleich weiter Kinder betreuen möchte, der kann einen Weiterbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro beantragen. Fällt ein Schulgeld an, so kann dies ebenso zum Teil erstattet werden.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege und zum Aktionsprogramm finden Sie unter www.bmfsfj.de

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