Aufsichtspflicht

Wenn im Kindergarten was passiert

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Sachbeschädigung im Kindergarten


Tim sitzt im Kindergarten gerne auf einem Kletterbaum. Eines Tages versucht der Fünfjährigen von dort aus mit Steinen das Plastikdach des Nachbarn zu treffen. Der Versuch gelingt – das Resultat: Ein kaputtes Dach und eine Klage des Nachbarn auf Schadensersatz.

Ein klarer Fall von Aufsichtspflichtverletzung - möchte man meinen. Doch ganz so einfach ist es nicht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah nämlich keine "schadensursächliche Aufsichtspflichtverletzung" des Personals.

Das Gericht war der Meinung, dass Aufsichtspersonen die Kinder nicht ständig im Auge behalten können. Einschreiten müssen sie erst dann, wenn sie den Vorgang, also hier das Steine werfen bemerken. Weil aber auch nicht auszuschließen ist, dass der Schaden bereits bei den ersten, unbemerkten Würfen auftrat - also zu einem Zeitpunkt, als eine Pflicht zum Einschreiten noch nicht bestand - wurde die Klage abgewiesen. Der Nachbar musste sein Dach aus eigener Tasche reparieren. (Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.03.2006)

Fakt ist aber: Mit der Anmeldung im Kindergarten schließen Eltern mit dem Träger des Kindergartens einen Vertag ab. Kernstück dieser Abmachung ist die Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes für die Zeit in der das Kind den Kiga besucht. Mit dieser Vereinbarung übertragen die Eltern dem Kindergarten auch die Aufsichtspflicht für die Zeit in der das Kind sich dort befindet - und damit ein großes Stück Verantwortung.

Was bedeutet "Aufsichtspflicht" genau?

Eltern und Erzieher haben Kindern gegenüber das Recht und auch die Pflicht, sie zu erziehen und zu beaufsichtigen. Das heißt, sie müssen versuchen, das Kind vor Gefahren zu bewahren. Und das gilt gerade dann, wenn Kinder noch zu klein sind, um selbst Gefahrenquellen zu erkennen. Andererseits heißt "Aufsichtspflicht" aber auch, dass Eltern oder Erzieher dafür sorgen müssen, dass Kinder keine anderen Personen oder deren Besitz schädigen.

Dabei beginnt die Aufsichtspflicht, wenn das Kind im Kindergarten dem Erzieher übergeben wird und sie endet, wenn es von den Eltern oder anderen, verlässlichen Erwachsenen wieder abgeholt wird.

Wann liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?

Selbst der Bundesgerichtshof äußert sich zu der Frage nur schwammig: "Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen in der konkreten Situation zugemutet werden kann." Im Klartext: Bei strittigen Fällen, die meistens vor Gericht landen, schaut sich der Richter immer ganz genau den Einzelfall an.

Um den Sachverhalt für sich genauer zu beleuchten, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Wie und wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wie viel Personal war anwesend?
  • Wie gefährlich war die Beschäftigung?
  • Hat das Personal das Kind auf die Risiken aufmerksam gemacht?
  • Hat es die Tätigkeit vielleicht sogar verboten?
  • Wie ist die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes einzuschätzen?

Was ist, wenn sich ein Kind im Kindergarten verletzt?

Keiner rechnet damit, aber manchmal passiert es eben doch: Ein Kind hat sich im Kindergarten verletzt. Wichtig: Die Betreuer müssen genau protokollieren, wann und wie der Unfall passiert ist, denn Kinder sind während des Besuches einer Tageseinrichtung und auch auf dem Weg in den Kindergarten oder die Kita gesetzlich unfallversichert.

Bekommt die Erzieherin von dem Unfall nichts mit, z. B. wenn er sich auf dem Weg in den Kindergarten ereignet hat, sollte der Unfall dennoch gemeldet werden. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten.

Gehen die Eltern mit dem Kind zum Arzt, müssen sie auf den Unfallort hinweisen. Der Arzt oder das Krankenhaus rechnet dann mit der Unfallkasse ab.

Aber auch wenn die Eltern nicht mit dem Kind zum Arzt müssen, ist eine Dokumentation ratsam. Sollten sich unerwartet Spätfolgen einstellen, können diese mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden und dann kann man sich an die Unfallversicherung wenden.


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  • von luise am 16. Februar 2013, 10:36 Uhr

    Mein Kind hat mir sehr glaubwürdig erzähltvdas es von einem Erzieher auf den Popsi gehauen wurde, als ich das in der Kita besprechen wolte habe ich nur wiedersprüchliche Antworten bekommen. Gekündigt und in eine andere Kita gewechselt. Jetzt sagen die Erzieher dort das mein Kind gesagt hätte ich waere boese, sie drehen denn Spieß einfach rum :-( eine Freundin hat mir gesagt das sie sogar sagen das sie froh sind das ich gekuendigt habe es waere mit uns nicht mehr aus zu halten gewesen, obwohl ich diskret und sachlich und immernoch hoeflich in der ganzen Zeit geblieben bin. Was ist da los und kann man sich gegen so etwas zur wehr setzten.?


  • von Enisa am 2. Dezember 2011, 00:13 Uhr

    wollte mein sohn, 4 von kita abholen.da bemerkte ich dass mein kleiner mit mehreren kindern draußen im garten gespielt hat ganz ohne aufsicht. die erzieherin war am dekorieren im raum und hat einfach die kinder nach draußen alleine zum spielen geschickt. ich war schockiert!!!!!weiß nicht was ich da tun soll gegen aufsichtspflichtverstoß?weiß da jemand mehr????


  • von Violetta Tobola am 31. August 2011, 11:16 Uhr

    Hallo ihr lieben,


    habe da mal eine frage wollte heute meiner tochter nachträglich einen schnulli in die Kita bringen,und sah direkt in die Kita rein wo ihre Gruppe war un sie saß alleine auf den treppen die 2 Stufig ist und die zum fenster führen und keine erzieherin und keine anderen kinder waren in sich sie war alleine in einem Raum und die 2 erzieherinnen kümmerten sich in 2 anderen räumen um die restlichen kinder....und meinten zu mir das sie mein tochter im blick haben was nicht der fall war weil ich da ca 5 min stand und die erzieherinnen in sollchen ecken waren das sie meine tochter nicht gesehen haben könnten!?

    Was könnte ich da machen!?


  • von oliver am 6. Mai 2011, 10:48 Uhr

    Meine Tochter(5) wurde heute von 4 weiteren Kindern ( alles Jungs ) in eine Ecke gedrängt und geschlagen gewürgt und getreten. Angeblich haben die Erzieherinnen die Schreie und Hilferufe meiner Tochter nicht gehört.
    Als ich sie von der Kita abgeholt habe hat keiner der erzieherinnen was zu dem Vorfall gesagt. Auf dem Nachhauseweg fing meine Tochter an zu weinen und erzählte was passiert war. Sie will nie wieder in die Kita. Daraufhin bin ich zurück zur Kita und siehe da man sagte mir" ja es war ziehmlich heftig wir haben das gesehen und dachten die spielen nur"!!!!! Es sind immer die gleichen Kinder die mit solchen Aktionen auffallen. Erlterngespräche bringen nichts und werden nicht ernst genommen. Was kann ich machen und wie sollte ich mich verhalten ???? Vielen Dank vorab LG Olli


  • von M. am 26. Januar 2011, 19:40 Uhr

    Ich habe eine Frage zu den Sicherheitsbestimmungen im KIGa, möchte aber dies nicht hier öffentlich aufschreiben, da unser Kind sich richtig schlimm im KIGA verletzt hat. Wer kann mir hilfreich Auskunft geben? Danke


(17 Kommentare)

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