Grundschulempfehlung

"Das ist keine Empfehlung, sondern eine Einweisung!"

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Grundschulempfehlung: "Das ist keine Empfehlung, sondern eine Einweisung!"

Streitfall Grundschulempfehlung: Trotz guter Noten nicht aufs Gymnasium?

Khie-Tju Lim hält das Abschlusszeugnis ihres Sohnes in der Hand: "Sehen Sie. Alles Zweier, bis auf Deutsch. Da hat er eine Drei." Die Mutter ist stolz auf Jeffrey. Doch trotz der guten Noten darf der Grundschüler nicht aufs Gymnasium. Sein Halbjahreszeugnis war zu schlecht. Eine 2 in Mathe und eine 3,5 in Deutsch. Dass der Zehnjährige sich zum vergangenen Schuljahresende verbessert hat, zählt nicht. "Das Abschlusszeugnis ist für die Grundschulempfehlung irrelevant", sagt eine Sprecherin des baden-württembergischen Kultusministeriums. Entscheidend für die Grundschulempfehlung sei das Halbjahreszeugnis. Und in Baden-Württemberg brauchen die Kinder in Deutsch und Mathe einen Notenschnitt von 2,5.

Monatelang hat die Konstanzer Familie gegen die Entscheidung der Schulbehörde gekämpft. Jetzt ist klar: Jeffrey darf nicht aufs Gymnasium, nicht einmal nach dem ersten Halbjahr. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Widerspruch gegen die Empfehlung für die Realschule abgelehnt. Nun wollen die Eltern vor Gericht ziehen. Notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht.

Denn Ernst Tepperis-Lim und seine Frau Khie-Tju sehen sich in der Entscheidung um ihr Elternrecht betrogen. "Das ist keine Empfehlung, sondern eine Einweisung", schimpfen die Lims. Während in vielen anderen Bundesländern die Eltern über den Schulweg ihrer Kinder mitentscheiden, ist die Empfehlung im Südwesten bindend. Den Eltern bleibt nur ein schweres Aufnahmeverfahren. Nur jedes fünfte Kind hat das in den vergangenen Jahren geschafft. Auch Jeffrey hat es trotz einer 1,5 in der mündlichen Matheprüfung nicht gepackt. Die Eltern hätten sich gewünscht, dass ihr Kind wie in Bayern wenigstens probeweise das Gymnasium besuchen darf. Doch das wurde abgelehnt.

Dem Freiburger Regierungspräsidium zufolge kommt es zwar immer wieder vor, dass Eltern gegen die Grundschulempfehlung vorgehen. "An einen Fall in dieser Schärfe kann ich mich aber nicht erinnern", sagt ein Sprecher. Immerhin stehe es den Schülern offen, bei guten Noten auf die höhere Schulart zu wechseln.

Schadet die Grundschulempfehlung Kindern mit Migrationshintergrund besonders?

Die Grundschulempfehlung ist nicht objektiv!

Doch den Lims geht es nicht so sehr darum, dass ihr Sohn aufs Gymnasium kommt. Weil ihr Kind zweisprachig aufwächst, haben sie es auf den Kunstzug eines Konstanzer Gymnasiums abgesehen. Mit Kunst als Hauptfach könnte Jeffrey eine schlechte Deutschnote am besten ausgleichen, glauben sie. Jeffrey ist begeisterter Zeichner und kennt den Kunstzug von seinen Zwillingsschwestern.

Mit ihrem Zorn gegen die Grundschulempfehlung stehen die Lims nicht alleine da. Der Landeselternbeirat wettert seit Jahren: "Die Empfehlung ist nicht objektiv", findet etwaLandeselternvertreterin Christiane Staab. Bei zweisprachigen Kindern komme hinzu, dass der Förderunterricht immer stärker zusammengestrichen werde.

Auch der Sprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Matthias Schneider, hält die Empfehlung für "ein ernsthaftes Problem". Obwohl sich die Lehrer sehr viel Mühe geben würden, hätten Studien gezeigt, dass die Empfehlungen oft falsch sind. Kinder mit Migrationshintergrund hätten es besonders schwer, da sie zu wenig gefördert würden.

Diese Erfahrung haben auch die Lims gemacht. Als Sohn eines deutschen Vaters und einer indonesischen Mutter wächst Jeffrey zweisprachig auf. Bestimmte Laute kann er nur schwer unterscheiden. Besonders ärgerlich findet die Mutter, dass die Deutschlehrerin diese Probleme weder frühzeitig angesprochen noch in ihrer Empfehlung berücksichtigt hat.

Die Integrationsbeauftragte von Konstanz, Elke Cybulla, hält es für ein generelles Problem, dass Ausländerkinder oft erst über Umwege das Abitur machen können, weil ihnen die Lehrer in der vierten Klasse dies nicht zutrauen. "Wenn mehr Kinder mit Migrationshintergrund das Gymnasium besuchen sollen, muss auch auf das Entwicklungspotenzial dieser Kinder gesetzt werden", schreibt sie in einem Brief an das Schulamt.

Jeffreys Schwestern hatten diese Chance. Beide schafften an Jeffreys Wunschschule ihr Abitur mit der Note 2,2. Heute studieren die 21-Jährigen Wirtschaft mit Schwerpunkt asiatische Sprachen. Dabei hatten sie nach der vierten Klasse die gleichen Noten wie Jeffrey. In der Oberstufe hatte eines der Mädchen in einem Kurs 12 von 15 Punkten. Ohne ihre Grundschullehrer hätten sie das wohl nie geschafft, glauben die Lims heute. Damals haben die Pädagogen die Zweisprachigkeit berücksichtigt. Die Mathelehrerin hatte sich dafür eingesetzt, dass die Mädchen aufs Gymnasium kommen.

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In folgenden Bundesländern gibt es eine bindende Grundschulempfehlung - für weitere Details klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

Sieben Bundesländer haben die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Massiver Widerstand gegen die bindende Empfehlung regt sich derzeit in Bayern: Vor wenigen Tagen hat der bayerische Lehrerverband eine Petition zur Reform der Grundschule eingereicht. Die Forderung: Die Eltern sollen nach einem Beratungsgespräch allein über den weiteren Bildungsweg entscheiden. Mit über 100.000 Unterschriften handelt es sich um die größte Petition in der Geschichte des Freistaats.

Auch in Baden-Württemberg ist die Grundschulempfehlung umstritten: Grüne, FDP und SPD wollen den Elternwunsch mit einbeziehen. Die CDU hält jedoch an der verbindlichen Form fest. Im Südwesten brauchen Schüler im Halbjahreszeugnis fürs Gymnasium einen Schnitt von 2,5 in Deutsch und Mathe. Knapp 40 Prozent der Viertklässler wechselten dort im Schuljahr 2008/09 aufs Gymnasium. Laut Grundschulempfehlung hätte sogar fast jeder zweite Grundschüler aus Baden-Württemberg aufs Gymnasium gehen können. Rund 17 Prozent der Eltern machten davon jedoch keinen Gebrauch.


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von hawiwa am 6. März 2010, 19:58 Uhr

    Wir wohnen in Bayern und mußten bereits bei der Einschulung feststellen, das die Elternmeinung nicht berücksichtigt wird. Unser Sohn ist hyperaktiv, kann keine Minute ruhig sitze usw.. Trotzdem sollte er normal Eingeschult werden. Auch das Gesundheitsamt hatte keine Bedenken. Tatsache ist, dass wenn man sich mit ihm allein beschäftigt er alles richtig macht. Erst durch den Einsatz des Therapeuten,des Kinderarztes und einer befreundeten Kinderpsychologin, die sich die Zeit genommen und 2 Tage mit unserem Sohn verbracht hat, haben wir es geschafft ihn (anstatt ein Jahr noch im KiGa zu lassen)in eine Grundschulvorbeirutungsklasse zu bringen. Dieses hat ihm sehr geholfen. Er macht super Fortschritte und kann inzwischen seine Hausaufgaben auch dann erledigen, wenn seine 2 Brüder nebenan spielen.


  • von L. Fritz am 5. März 2010, 17:38 Uhr

    An unserer Grundschule erfolgt die Empfehlung nach ausführlichen Gesprächen mit den Eltern, deren Wille in die Grundschulempfehlung mit einfließt. Bei meinem ältesten Sohn waren wir Eltern und der Rektor und Mathelehrer für das Gymnasium. Die Klassenlehrerin für die Realschule obwohl unser Sohn in Mathe 1 und Deutsch 2 (Lesen 3)alle übrigen Fächer 2 stand. Wir haben uns für das Gymnasium entschieden. Unser Sohn wiederholte einmal die 6. Klasse und hätte die 7.Klasse auch wiederholen müssen, wir haben ihn nun auf die Realschule in die 8. Klasse umgeschult, wo er wieder Spass am Lernen und 2-er Noten hat. Im Nachhinein hatte die Klassenlehrerin recht, insoweit würde ich heute im Interesse des Kindes auch auf die Grundschulempfehlung mehr Gewicht legen. Ich halte aber einen Schulwechsel nach Klasse 4 für generell zu früh. Ein Wechsel nach Klasse 6 würde derartige Diskussionen verringern, weil sich dann die Leistungsfähigkeit der Kinder besser einordnen lässt.


  • von G. Bauer am 25. Februar 2010, 08:59 Uhr

    Ich finde, dass die Grundschulempfehlung eine Zumutung für die Kinder ist. Dass die Entscheidung nicht das gesamte vierte Schuljahr berücksichtigt, hat meiner Meinung nach einen rein bürokratischen Grund, dies wurde mir auch von weiterführenden Schulen schon bestätigt. Das ganze muss vor deren Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sonst wäre es zu "spät". Wie wäre es, wenn hier die Kinder und nicht die staatliche Bürokratie gewinnt? Dann müssen die Bürokraten sich einfach umstellen und dies auch in einem knapperen Zeitraum bewältigen. Zu Gunsten der gerade mal 10jährigen Kinder, die ein Recht darauf haben ihre wahren Leistungen ohne unnötige Zeitdruck zu zeigen! Die Eltern kennen ihre Kinder genau und müssen das Recht erhalten die Schullaufbahn ihres Kindes selber zu entscheiden.
    Gruß G. Bauer


  • von Anna am 6. Februar 2010, 15:11 Uhr

    Gymnasium).


    (4 Kommentare)

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