Jugendrecht

Wofür haften wir eigentlich noch?

Weiterleiten Drucken
Jugendrecht: Wofür haften wir eigentlich noch?

Was ist, wenn mein Kind mit meinen Kreditkartendaten telefonisch oder im Internet etwas bestellt?

Das ist unwirksam, wenn Sie es nicht erlaubt haben oder nachträglich genehmigen. Also: Geld und Ware zurück! Es geht aber noch einfacher: Bei Online oder Telefonbestellungen kann zwei Wochen ab Lieferung das begründungsfreie Widerrufsrecht genutzt werden. Das ist für Sie kostenfrei, es sei denn, der Bestellwert liegt unter 40 Euro, dann kann der Verkäufer eine Rücksendung auf Ihre Kosten verlangen. Wichtiger ist, dass dieses Recht bei allen Download-Käufen nicht gilt (Spiele, iTunes & Co). In diesen Fällen müssen Sie gut überlegen, ob Sie auf Unwirksamkeit wegen Minderjährigkeit pochen. Wenn das Kind Ihre Kreditkarte verwendet oder angegeben hat, dass es 18 Jahre alt ist, kann das als "Eingehungsbetrug" strafbar sein - also als Betrug, bei dem der Betrüger schon bei Abschluss eines Vertrags weiß, dass er nicht zahlen können wird.

Weiterleiten Drucken

 
 
Kommentare zu diesem Artikel
> Kommentar schreiben
  • von Lansing am 31. Juli 2008, 08:12 Uhr

    Mir fehlte bei der Auflistung der Verantwortlichkeit ein nicht unwichtiger Punkt.Bin ich als mutter haftbar wenn mein sohn mit 16 trotz Aufklärung ein Kind zeugt? darf ich ihn mit der Freundin im Zimmer allein lassen,wenn diese 14 ist


    (1 Kommentar)

    Kommentar schreiben

    Name
    E-Mail

    Kommentar (max. 1000 Zeichen)

    Bild hochladen (optional)


    * Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Diese wird später nicht auf unserer Seite zu sehen sein. Um Missbrauch zu vermeiden, senden wir Ihnen jedoch eine Mail mit einem Aktivierungslink. Einfach anklicken und schon ist ihr Beitrag online.

    > alle Videos

    > alle Tools


    Community

    
    ELTERN Heft & Abo
    Jetzt online ins aktuelle ELTERN family-Heft reinblättern.
    Abo, Probeabo, Geschenkabo oder Empfehlung: immer mit Prämie!