Frühe Schwangerschaft

Recht und Rat für Mütter unter 18

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Frühe Schwangerschaft: Recht und Rat für Mütter unter 18
 © Andrejs Pidjass - fotolia.com

Wie ist die rechtliche Lage?

  • Auf das alleinige Sorgerecht hat eine minderjährige Mutter zunächst keinen Anspruch. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Jugendamt ein Vormund für das Kind bestellt. Das können auch die Eltern der jungen Mutter sein. Ist der Vater des Kindes schon volljährig, erhält er anfangs alleine die elterliche Sorge.
  • Ein Ausbildungsplatz muss wegen einer Schwangerschaft nicht aufgegeben werden. Auch ein Auflösungsvertrag ist nicht rechtens. Man kann bei der zuständigen Innung eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen. Sie richtet sich - wie im "normalen" Beschäftigungsverhältnis - nach der Dauer der Elternzeit.
  • In Mutterschutz, das heißt während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Schüler sind in dieser Zeit von der Schulpflicht befreit.
  • Die Elternzeit, die Mutter und Vater nehmen können, beträgt bis zu drei Jahre ab Geburt. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Mindestens sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber darüber schriftlich informiert werden.
  • Schüler haben zunächst keinen Anspruch auf Elternzeit, können aber einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann.
  • Seit Beginn des Jahres 2009 haben auch die Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit beziehungsweise Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann bei ihrem Arbeitgeber eine "Großelternzeit" beantragen.

Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?

  • Für ein nach dem 01.01 2007 geborenes Kind haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld - auch Schüler und Auszubildende. Dieses beträgt mindestens 300 Euro, in Abhängigkeit vom Einkommen allerdings höchstens 1800 Euro monatlich. Elterngeld wird maximal bis 14 Monate nach der Geburt gewährt. Allerdings nur, wenn beide Elternteile die Elternzeit in Anspruch nehmen. Ein Elternteil alleine kann nur zwölf Monate Elterngeld beziehen.
  • Minderjährige Mütter haben für sich selbst und für ihr Kind Anspruch auf Kindergeld in Höhe von je 154 Euro im Monat. Der dafür nötige Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Gering verdienende Eltern können darüber hinaus Kinderzuschlag beantragen, der monatlich höchstens 140 Euro ausmacht.
  • Mütter können bei ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. In den Schutzfristen, also sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt, erhalten sie bis zu 13 Euro pro Tag. Schüler haben darauf noch keinen Anspruch, da sie familienmitversichert sind.
  • Der Vater muss für sein Kind und die Mutter Unterhalt bezahlen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann eine alleinerziehende Mutter beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Ist ihr Kind noch keine fünf Jahre alt, erhält sie monatlich 125 Euro, ist es über fünf Jahre stehen ihr monatlich 168 Euro zu. Der Unterhaltsvorschuss kann längstens 72 Monate bezogen werden und endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird.
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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Jana am 9. September 2011, 13:27 Uhr

    Hallo ich bin jana 14 jahre alt und in der 32 ssw
    das Jugendamt macht mich ganz schon fertig und die
    kennen mich und meine Familie kaum . Ich habe halt früher scheiße gebaut aber das wahr früher so wo
    ich 12 wahr . Ich habe mein ganzes Leben geändert
    Jetzt wollen sie das ich in ein Mutter-Kind-Heim gehe
    sonst werden sie mir das Kind wegnehmen angeblich bin ich auch noch nicht reif und meine mama darf das sorgerecht nicht bekommen ob wohl sie noch nie irgend was gemacht habt . Ich werde jetzt vorm gericht kämpfen . Hat jemand vlt. noch eine idee wen es nicht klappt. Und wen es abgelehnt wird dann werde ich mit meinen freund und meine eltern vorm fernsehen gehen. lasst euch nicht Unterkriegen ..

    Mfg . Jana


  • von julja am 8. September 2011, 11:39 Uhr

    Hallo Ich 16 Jahre bin mit 13 Jahren Schwanger geworden habe mein sohn auch bekommen er wird am 8.10. 3 jahre Ich habe 1 Jahr und 8 monate bei meiner Mutter gelebt und danach in mutter kind heim und ich würde keinen raten darein zu ziehen denn seit dem ich da gewohnt hab kam ich garnet mehr klar weil sie da garkeinen helfen es kam soweit das jugend amt gedroht hat weil ich da raus wollte und zu meiner mutter zurück woltte entweder ich gebe mein kind ab oder ich bleibe mit mein sohn da wohnen da ich da garnet klar kam mit den betreuern und mädels und mich überfordert gefühlt habe habe ich gesagt das ich mein sohn abgebe jetzt hab ich das problem das ich mein kind erst später wieder bekomme ich muss jetzt ganz schön käpfen weildie im heim und jugend amt will mir immer mehr den kontakt zu mein sohn verweigern deswegen Tip an alle junge mütter wenn ihr den papa zu dem kind habt oder eure eltern bleibt da wohnn und nimmt die hilfe lieber an und passt auf was ihr unterschreibt


  • von Deutschlands Väter am 27. Mai 2011, 12:19 Uhr

    Das gemeinsame Sorgerecht ist das beste was einem Kind passieren kann und kommt per Gesetz automatisch mit der Geburt/Vaterschaftsanerkennung. Was in Europa die Regel ist: Automatisches Sorgerecht beider Eltern, kommt nun auch zu uns ins Hinterweltlerland. Bis jetzt konnten Mütter die gemeinsamen Kinder dem Trennungsschmerz und der sozialen und geistigen Verarmung aussetzen. Es gibt so viele unfähige Mütter, die nicht wahr haben wollen das sie selbst Schuld daran sind, das die Kinder ihre Väter verloren haben. Manchen Vätern wurde regelrecht aufgezwungen nur ein Zahldepp zu sein. Kein Wunder das sich viele gar nicht um Ihre Kinder gekümmerten. Nun ist es vorbei mit der unqualifizierten Alleinerzieherei, bei dem logischerweise Beziehungsunfähige, Kriminelle, Identitätslose Menschen herauskommen mussten. Nachdem Deutschland nun permanent von Europäischen Gerichten wegen der Diskriminierung der Väter verurteilt wurde, kommt nun endlich die Gleichstellung von Vater und Mutter.


  • von Jessica am 10. März 2010, 15:32 Uhr

    Hallo ihr,
    Ich habe eine sehr wichtige frage sie passt zwar nicht 100% in diese thema rein aber ähnelt dem ganzen hier stark, ich wohne in einer Betreuten jugendwohnung bin 18 und in der 15 SSW,dort darf ich bis zum 7Monat bleiben,für den weiteren wohnungsverlauf will mich das Jugendamt ZWINGEN in ein Mutter-kindheim zu ziehen,wenn ich das nicht tue gehen Sie vor Gericht und entziehen mir das Sorgerecht und das Kind.Ich würde aber lieber mit meinem freund dem Vater des Kindes zusammen ziehen was wir auch vor dem kind tuen wollten, außerdem gibt es viele gegen agumente für das"Heim". Nun wollte ich wissen ob das Jugenamt mir mein Kind weg nehmen darf ?? Es besteht für das Kind in irgend einer hinsicht keinerlei gefahr.
    Liebe grüße Jessica


  • von Ursula am 22. Januar 2010, 11:27 Uhr

    Hallo Frau Möhrstedt,
    ich kenne Ihre konkrete Situation leider gar nicht und weiß nicht, welche Möglichkeiten Sie haben, ihnen zu helfen, sie zu unterstützen. Normalerweise sind so junge werdende Eltern immer froh über jede Unterstützung. Wie ist denn der Kontakt zu den jungen Leuten. Haben Sie ihnen schon Hilfe angeboten? Denn sie können Ihnen sicher am besten sagen, was für sie jetzt besonders wichtig ist. Gut ist sicher auch, regelmäßigen Kontakt zu ihnen halten.
    War die Freundin des Stiefsohnes schon bei einer Beratungsstelle bzw. beim Jugendamt?

    Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen - auch für die werdenden Eltern - verbleibe ich Ihre Barbara Himberger von ELTERN

    PS: Wenn Sie noch weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte die Adresse redaktion@eltern.de um diese zu stellen.


(7 Kommentare)

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