Vor betriebsbedingten Kündigungen sind Schwangere geschützt
Grundsätzlich kann man Ihnen jetzt nicht kündigen - das gilt für die gesamte Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt. Unter das Kündigungsverbot fällt auch die Probezeit. Was die derzeitige Krise angeht: Vor betriebsbedingter Kündigung sind Sie in der Schwangerschaft geschützt. So schlimm es auch ist: Bevor Sie gehen, müssen alle anderen ihren Schreibtisch räumen. Anders sieht es bei der Insolvenz des Arbeitgebers oder der Stilllegung des Betriebes aus, da sind Sie leider auch betroffen. Zwar bedarf es dafür immer der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes oder des Amtes für Arbeitschutz, aber das ist eher eine Formalie.
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@Kathrin: Alle Infos zu Ihren Rechten während der Schwangerschaft finden Sie hier: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/mutterschutz.html
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Hallo, endlich hat es bei mir geklappt!! ich freu mich riesig auf mein erstes Kind und so sehr ich mir die zwei Striche gewünscht hab, desdo "ängstlicher" bin ich wg meines Jobs..ich habe erst zum 01.10. eine neue Stelle angenommen...diese habe ich auch erst im september bekommen und zum damaligen zeitpunkt nichts geahnt...Wie sind meine recht und wie sollte ich mich mit meinen Pflichten verhalten? Ich bin erst in der 5. Woche und will nicht zu schnell reagieren...DANKE an Euch...
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