Nach der Geburt

Formalitäten-Checkliste

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Nach der Geburt: Formalitäten-Checkliste
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Meldung beim Standesamt – 1. Woche nach der Geburt

Melden Sie Ihr Baby in der ersten Woche nach der Geburt beim Standesamt an. Sie bekommen dann mehrere beglaubigte Geburtsurkunden. In einigen Kliniken kümmert sich das Sekretariat darum.

Was Sie dabei haben sollten:

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme (bei Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus) über die Geburt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Vaters
  • wenn die Eltern verheiratet sind: das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Heiratsurkunde)
  • wenn die Eltern ledig sind: Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters, ggf. Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sowie Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt - möglichst schnell

Nicht immer wird das Einwohnermeldeamt vom Standesamt über den neuen Bürger benachrichtigt. Der Besuch sollte so schnell wie möglich nach der Geburt stattfinden, auch um das Kind umgehend in die Steuerkarte eintragen zu lassen. Dadurch erhöht sich bei Arbeitnehmern das Nettogehalt. Sie können sich auf dem Einwohnermeldeamt für spätere Reisen auch gleich einen Kinderausweis ausstellen lassen. Dafür brauchen Sie ein biometriegeeignetes Passfoto, 45 mm x 35 mm.


 
 
Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Sandra am 27. Mai 2009, 01:07 Uhr

    Hallo Anika
    Also ich habe erfahren das du in den Acht Wochen nach der Geburt noch mutterschaftsgeld beziehst
    dieses ist in der höhe deines Gehaltes
    nach den acht wochen bekommst du ja nur noch die errechnete Summe die du bekommst wenn du drei Jahre zu hause bleibst.
    also du fährst so sogar besser.


  • von Annika am 12. März 2009, 07:59 Uhr

    Kann mir jemand erklären warum die 8 Wochen Mutterschutz bei der Elterzeit nicht berücksichtigt werden, wenn ich von vornherein sage das ich drei Jahre Elternzeit möchte?
    So wurde es mir von meinem AG erklärt!
    Oder betucken die mich?


  • von Ingrid am 5. Februar 2009, 10:12 Uhr

    Ab diesem Jahr müssen auch von verheirateten Paaren bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt die Geburtsurkunden der Eltern vorgelegt werden.


  • von Andrea am 30. Juli 2008, 12:16 Uhr

    Wir waren Anfang dieser Woch beim Einwohnermeldeamt wegen einem Kinderausweiß für unseren Sohn. Mitlerweile benötigt man sogar von Säuglingen ein biometrisches(!!!) Passfoto um einen Kindeausweis ausstellen zu lassen.


    (4 Kommentare)

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