Meldung beim Standesamt - 1. Woche nach der Geburt
Melden Sie Ihr Baby in der ersten Woche nach der Geburt beim Standesamt an. Sie bekommen dann mehrere beglaubigte Geburtsurkunden. In einigen Kliniken kümmert sich das Sekretariat darum.
Was Sie dabei haben sollten:
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme (bei Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus) über die Geburt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Vaters wenn die Eltern verheiratet sind: das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Heiratsurkunde)
- wenn die Eltern ledig sind: Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters, ggf. Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sowie Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt - möglichst schnell
Nicht immer wird das Einwohnermeldeamt vom Standesamt über den neuen Bürger benachrichtigt. Der Besuch sollte so schnell wie möglich nach der Geburt stattfinden, auch um das Kind umgehend in die Steuerkarte eintragen zu lassen. Dadurch erhöht sich bei Arbeitnehmern das Nettogehalt. Sie können sich auf dem Einwohnermeldeamt für spätere Reisen auch gleich einen Kinderausweis ausstellen lassen. Dafür brauchen Sie ein biometriegeeignetes Passfoto, 45 mm x 35 mm.







mein meinung nach ist diese checkliste sehr hilfreich für mich u. mein partner...sonst sieht man überhaupt nicht mehr durch!!!
Wenn man in Deutschland soziale Leistungen beziehen will, muss man auch die Sprache beherrschen! Das wäre dann sicherlich zielführend - für alle Beteiligten!
hei Lorenz deine kommentar brauchen wir hier schon garnicht du gehst sicha auch in andere Länder für Ferien du Inlender.....!!! Ja also eine checkliste wäre gut
Dem Lorenz sollte man mal eine Checkliste für gutes Benehmen an die Hand geben. Solche Kommentare sind weder zielführend noch besonders helle.
Dann fahr zurück in dein Land, du Labertante.
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(10 Kommentare)