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Namensgebung

Sind "Bauer", "Becker" & Co. Vornamen?

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Namensgebung: Sind "Bauer", "Becker" & Co. Vornamen?

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Papas Nachname als Babys Vorname?

Klingt komisch, aber ist so: Haben die Eltern zwei verschiedene Nachnamen (egal, ob sie nicht miteinander verheiratet sind, oder weil beide ihren Familiennamen auch in der Ehe behalten haben), so können sie grundsätzlich einen der Nachnamen als zusätzlichen Vornamen ihres Kindes eintragen lassen.

Beispielsweise könnte der kleine Paul des ledigen Paares Nicole Müller und Thomas Roland auch "Paul Roland Müller" heißen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil (AZ: XII ZB 5/08) erlaubt. Allerdings: Hat der Kindsvater einen Allerweltsnamen wie "Schmitz", geht das nicht - in diesem Fall sehen die Richter das Wohl des Kindes gefährdet.

Prinzipiell betonten die Richter jedoch das Recht der Eltern auf freie Namenswahl für ihr Kind. Schließlich seien ja auch Fantasienamen wie "Pumuckl" mittlerweile durchaus geläufig. Und viele Familiennamen hätten zumindest Ähnlichkeiten zu geläufigen Vornamen. Das Kindeswohl sei durch den Nachnamen des Vaters oder der Mutter als Zweitname jedenfalls nicht gefährdet - das Kind könne den Zweit- oder Drittnamen ja später einfach verschweigen, wenn er ihm nicht gefalle.

Die Richter sahen in ihrem Urteil auch keine Gefahr, dass Eltern auf diese Weise die eigentlich verbotenen Doppelnamen durch die Hintertür durchsetzen wollten. Bedenken, der Nachname etwa des Vaters als zusätzlicher Vorname hindere das Kind an der Identitätsfindung, wischten sie ebenfalls beiseite. Ihrer Meinung nach könne gerade bei nicht verheirateten Paaren eine solche Namenswahl die Bindung des Kindes an seinen Vater stärken. Anders liege der Fall jedoch bei Allerweltsnamen wie "Schmitz", "Meier" oder "Becker", da diese das Kind an der Individualisierung hindern würden.

Was halten Sie von der Entscheidung des BGH? Ist das eine sinnvolle Idee, der in vielen anderen Ländern längst Normalität ist? Oder bloßer Unfug? Machen Sie mit bei unserer Umfrage:

Sagen Sie uns Ihre Meinung: Die Antworten:
Könnten Sie sich vorstellen, Ihrem Kind einen Ihrer Nachnamen als zusätzlichen Vornamen zu geben?

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Kommentare zu diesem Artikel
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  • von Mamita am 2. Februar 2011, 15:00 Uhr

    In anderen Ländern behält bei Eheschliessung jeder seine eigenen Nachnamen und die Kinder bekommen jeweils den ersten Nachnamen des Vaters und der Mutter. Abgesehen von den einzelnen Bestimmungen zur Reihenfolge finde ich diese Regelung wesentlich vernünftiger als das verquaste deutsche Namensrecht.


  • von Mira am 7. Dezember 2010, 02:59 Uhr

    Ich selber habe als zweiten Vornamen den Vornamen meiner Mutter, ist nicht das gleiche aber ich finde diese Verbindung schön, eben da man selbst entscheiden kann, bei welcher Gelegenheit man dies betonen will.
    Die Artikelüberschrift "Papas Nachname als Babys Vorname" denkt zu einseitig:
    Mein Nachname ist ein Männername, der nun der zweite Vorname meines Sohnes geworden ist. Da wir fanden, dass ein Männername als Nachname für einen Jungen viel unpraktischer als für mich als Frau ist, war klar, dass er den eher "normalen" Nachnamen des Papas bekommt. Aber so hat er ein Stück Namen von uns beiden. Ich find das schön. Warum so ein Drama um zweite Vornamen machen, wenn viel schrecklichere erste Vornamen erlaubt sind?


  • von Bernburgerin am 4. November 2008, 17:05 Uhr

    Ich finde diese Regel spitze! Endlich tut sich was in Deutschland. Was in anderen Ländern schon üblich ist (Spanien, USA...) hält endlich auch bei uns Einzug. Da ich mit einem Amerikaner verheiratet bin und keinen zweiten Vornamen hatte, habe ich damals auch schon meinen Mädchennamen als zweiten Vornamen angenommen. Allerdings verstehe ich die Ausnahme hier mir "gewöhnlichen" Namen nicht - es sollten alle akzeptiert werden! Wer entscheidet denn was "gewöhnlich" ist?


  • von Susie am 28. August 2008, 12:02 Uhr

    Wir sind verheiratet mit unterschiedlichen Nachnamen. Unser Sohn hat auch den Nachnamen seines Papas als Zweitnamen - ohne Gerichtsbeschluss :-)


  • von Katja am 25. August 2008, 22:42 Uhr

    So ganz verstanden habe ich diesen Gerichtsentschluss nicht. Geht es jetzt nur um Nachnamen, die auch Vornamen sind? Dann frage ich mich nämlich, warum es dazu einen Gerichtsbeschluss geben muss. Denn ich werde ja wohl mein Kind Martin nennen dürfen oder Herrmann. Kinder dürfen ja auch Stephan Stephan heißen - ohne Gerichtsbeschluss. Warum muss man also in Deutschland für so eine Entscheidung vor Gericht ziehen? Also manchmal halte ich die Standesämter doch für ziemliche Zimtzicken bzw. Zimtböcke. Also nee ...


    (5 Kommentare)

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