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Krankes Kind
Leistungen der Krankenkassen: Das steht Ihnen zu Wenn Ihr Kind krank wird, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Wann Sie Kinderkrankengeld bekommen und wie lange Sie frei nehmen dürfen. > Das zahlt die Versicherung -
Kinderzuschlag
Künftig gibt's etwas zum Schulausflug dazu Mit dem Kinderzuschlag unterstützt der Staat Eltern mit geringem Einkommen: Bei einer Höhe von maximal 140 Euro können sich die Bezüge gegenüber dem einfachen Kindergeld von 164 Euro nahezu verdoppeln. Künftig soll es darüber hinaus noch zusätzliche Leistungen geben, etwa für Schulausflüge. > Alles zum Kinderzuschlag


