Auf Kur gehen, um Krankheiten zu vermeiden
Auch wer noch nicht am Ende seiner Kräfte ist, hat Anspruch auf eine Kur. Denn die drei- bis vierwöchigen Aufenthalte sind als Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter gedacht. Wie Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen, was es zu berücksichtigen gibt und wie Sie selbst zum Erfolg der Kur beitragen können, erfahren Sie in unserem 10-Punkte-Plan.
1. Erholungsreif?
Viele Mütter stellen die Bedürfnisse der Familie über ihre eigenen. Häufig kommt es dadurch zu einem Missverhältnis von Geben und Nehmen. Doch Mütter, die im Alltag sehr viel Kraft ihrer Familie geben und sich zu selten Auszeiten nehmen, stoßen über kurz oder lang an ihre Grenzen.
Der Körper sendet unmissverständliche Signale, wenn man ständig müde und erschöft ist, sich nach Ruhe sehnt und häufig kränkelt. Überlegen Sie sich, ob eine Kur für Sie das Richtige wäre und erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten es gibt. Wenn Sie sich sicher sind, besprechen Sie Ihren Entschluss mit Ihrer Familie.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Kuren Köper und Geist stärken können. Nach Untersuchungen der Medizinischen Hochschule Hannover profitieren Frauen noch mindestens ein Jahr lang von der Kur. Das zeigt sich durch geringer Anfälligkeit für Krankheiten, weniger Medikamentenkonsum und einer besseren Interaktion zwischen Mutter und Kind.
Eine Kur können sich auch Familien leisten, die mit ihrem monatlichen Einkommen haushalten müssen. So muss man für einen dreiwöchigen Kuraufenthalt mit Vollpension und medizinischen Anwendungen ca. 220 Euro Eigenanteil rechnen. Hinzu kommen zehn Euro für die Zugfahrt sowie IC- und ICE-Zuschläge. Kinder zahlen nichts. Auch für deren Betreuung wird nichts berechnet.
2. Mit oder ohne Kind zur Kur?
Wegen des höheren Erholungswertes empfehlen Krankenkassen einen Kuraufenthalt ohne Kinder zu verbringen. Allerdings tritt dadurch in den meisten Familien ein Betreuungproblem auf, dass sich nicht zufriedenstellend lösen lässt.
Wenn Sie dies angeben, dürfen Ihre Kinder mit - vorausgesetzt sie sind nicht älter als zwölf Jahre. (Ausnahmen sind möglich.) In den Kurkliniken kümmert sich Fachpersonal um die Kinder. Viele Einrichtungen beschäftigen sogar eigene Lehrer.
Manchmal ist es auch aus medizinischer Sicht sinnvoll, die Kinder mitzunehmen. Leidet ein Kind unter speziellen Krankheiten wie Neurodermitis, kann es in der Einrichtung ebenfalls behandelt werden. Dann kuren die Kleinen genau wie ihre Mamas. Und alle Beteiligten können im Idealfall gemeinsame Zeit ohne Alltagsstress verbringen.
3. Besorgen Sie sich die Formulare
Das ist in der Regel reine Formsache. Ein Anruf, und die Krankenkasse schickt die gewünschten Papiere zu, die Sie für den Arzt brauchen.
Doch lassen Sie sich nicht auf Fragen nach den Gründen für den Kurantrag ein. Denn auch wenn die Mutter-Kind-Kuren mit der Gesundheitsreform zur Pflichtleistung der Krankenkassen geworden sind - erst nach ärztlicher Bescheinigung und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst kann die Kur genehmigt werden.
Also überlassen Sie es Ihrem Arzt zu beurteilen, ob eine Kur sinnvoll ist. Übrigens können auch Väter eine solche Kur beantragen. Zwar spricht man immer noch von "Mutter-Kind-Kuren", doch bieten manche Häuser auch Programme für Väter an.
Achtung: Oftmals sind Kuren nicht Bestandteil der neuen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen.
4. Informieren Sie sich
Überlegen Sie sich vor dem Arztbesuch, wie sich ihre Überlastung bemerkbar macht. Sie sollten sich auch informieren, welche Kurformen angeboten werden. Auf der Homepage des Müttergenesungswerk finden Sie 85 Mütter- und Mutter-Kind-Einrichtungen und deren speziellen Angebote. Außerdem können Sie sich auch am Kurtelefon unter 030/ 33 00 29-29 montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr informieren.
5. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt aus und nehmen Sie die Formulare der Krankenkasse mit. Wenn Sie Ihr Kind sie begleiten wird, sollte es bei dem Arztbesuch dabei sein. Besprechen Sie Ihr Befinden mit Ihrem Hausarzt. Er trägt seine Diagnose auf den Formularen der Krankenkasse ein. Die meisten Frauen leiden unter Burn-Out-Syndrom, Erschöpfungszuständen, Rückenschmerzen und Migräne.
Teilen Sie Ihrem Arzt auch Ihre Wünsche mit. Je detaillierter er Ihre Anliegen notiert und bestenfalls medizinisch belegt, desto größer ist die Chance, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Kann Ihr Arzt auch dokumentieren, dass Sie die Therapie-Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft haben, ist die größte Hürde geschafft.
6. Worauf Sie noch vorbereitet sein sollten
Um Enttäuschungen während der Kur zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld wissen: Während des drei- bis vierwöchigen Aufenthaltes sind Sie mit unterschiedlichsten Müttern und Kindern zusammengewürfelt. Nicht jede Frau wird Ihnen sympathisch sein. Wappnen Sie sich mit der nötigen Toleranz. Nehmen Sie sich vor, den Aufenthalt als Abgrenzungsübung gegenüber Vereinnahmung von außen zu sehen. Dazu gehört auch, Grenzen zu ziehen, und anderen zu sagen, dass Sie jetzt lieber ihr Buch lesen würden. Häufig werden Mütter kurz nach der Ankunft auch erst einmal krank. Das kann durch das ungewohnte Klima kommen aber auch ein Zeichen großer Erschöpfung sein.
7. Legen Sie die Einrichtung fest
Seit dem Arztbesuch sind einige Wochen vergangen. Mittlerweile ist Ihre Kur - hoffentlich - genehmigt. Manche Krankenkassen verfügen über eigene Häuser. Hier haben Sie nicht allzu viel Wahlfreiheit - es sei denn, eine andere Einrichtung wäre medizinisch begründbar. Sind Sie nicht auf ein Haus Ihrer Krankenkasse festgelegt, steht spätestens jetzt ein Besuch in einer Beratungsstelle der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt oder der Caritas an. (Welche Stellen in Ihrer Nähe beraten, erfahren Sie ebenfalls auf den Seiten des Müttergenesungswerks.) Anhand der Diagnose des Arztes sucht man hier gemeinsam mit Ihnen eine passende Einrichtung aus. Die Beraterinnen helfen auch, falls Ihre Kur beim ersten Anlauf abgelehnt worden ist.
8. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
Teilen Sie den Termin Ihrer Kur möglichst frühzeitig Ihrem Arbeitgeber mit. In den meisten Verträgen ist die sogenannte Entgeldfortzahlung geregelt. Dann erhalten Sie auch während des Kuraufenthaltes Ihr Gehalt.
Auch Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf ganz normale Lohnfortzahlung für sechs Wochen, also auch für die Dauer einer Kur. Freiberuflerinnen bekommen nur dann ein Ausfall-Honorar, wenn sie sich vorab für einen solche Krankheitsfälle haben versichern lassen.
9. Packen Sie Ihre Koffer!
Turnschuhe, bequeme Kleidung, T-Shirts, Jogging-Hose. Das gehört in jedem Fall in den Koffer. Schließlich werden sie fast täglich Sport machen oder oder Krankengymnastik haben.
Doch keine Sorge: Sie müssen nicht drei Wochen non-stop im Schlabber-Look rumlaufen. Bei den meisten Kuren bleibt Zeit zur freien Verfügung. Viele Einrichtungen bieten auch Freizeitaktivitäten an.
10. Fahren Sie los und erholen Sie sich!
Und dann? Fahren Sie los und erholen Sie sich!
Hier finden Sie noch mehr Informationen
Komplette Antragsunterlagen können unter www.kur.org heruntergeladen werden.
Auch die Online-Reservierung und Online-Antragstellung einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist unter www.kur.org möglich.