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Zuerst einmal ist alles ganz einfach: Das Baby ist da und genießt Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mutter. Ist sie alleinstehend oder ist ihr Ehepartner / eingetragener Lebenspartner ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist das Baby beitragsfrei mitversichert, „familienversichert“ ist der Fachausdruck.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Familienversicherung?
In diese Familienversicherung dürfen Familienangehörige, wenn sie
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nicht selbst versichert sind,
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
- nicht hauptberuflich selbstständig sind und
- kein über einer bestimmten Grenze (2023: 485 Euro monatlich) liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.
Seid ihr beide gesetzlich krankenversichert, dann könnt ihr euch aussuchen, in welcher der beiden Kassen euer Kind familienversichert wird. Vergleicht einfach die Leistungen und wählt aus, welche mehr euren Wünschen entspricht.
Wann darf ein Baby nicht mit in die Familienversicherung?
Ein Kind darf nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn:
- der Ehe- oder Lebenspartner (und Vater des Kindes) nicht gesetzlich versichert ist,
- der Ehe- oder Lebenspartner der Hauptverdiener ist
- und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet (für 2023 gilt: 66.600 Euro pro Jahr, 5.550 Euro pro Monat – die Grenze wird jährlich angepasst).
Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, haben sie die Wahl, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert sein soll.
Übrigens: Der Versicherungsstatus der Kinder ist nicht für immer festgelegt. Wenn sich die Umstände ändern, etwa ein Elternteil mehr oder weniger verdient, kann es passieren, dass die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung entfallen oder auf einmal ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Was, wenn das Neugeborene nicht beitragsfrei in die Familienversicherung darf?
Dann braucht das Baby einen eigenen Krankenversicherungsvertrag. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (wahlweise mit einer privaten Zusatzversicherung
- Private Krankenversicherung (als Kindernachversicherung oder Kinderalleinversicherung)
Wenn euer Baby in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert werden soll
Dafür meldet ihr euer Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der gesetzlichen Krankenversicherung des Elternteils an. Dann gibt es keine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für das Kind, allerdings müsst ihr für diese Versicherung extra zahlen.
Wenn ihr eine Leistung versichern wollt, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet, etwa das Recht auf ein Einzelzimmer bei Klinikaufenthalten und die Mitaufnahme eines Elternteils, dann könnt ihr das mit einer privaten Zusatzversicherung tun.
Wenn das Baby privat krankenversichert werden soll
Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, dann kann auch das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei dieser Versicherung angemeldet werden, ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für das Kind. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend zum Tag der Geburt. Bei dieser Kindernachversicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung erhält das Kind den gleichen Leistungsumfang wie das versicherte Elternteil.
Wünscht ihr euch einen besseren Leistungsumfang für euer Kind, habt ihr zwei Möglichkeiten für eine Kinderalleinversicherung
- Eure Versicherung macht euch ein Angebot über einen Kindertarif mit besserem Leistungsumfang. Dann gilt in der Regel eine Wartezeit. Außerdem wird die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen.
- Ihr wählt einen Kindertarif nach euren Vorstellungen bei einer anderen privaten Krankenversicherung. Dann müsst ihr euch auch hier auf eine Wartezeit und eine Gesundheitsprüfung einstellen.
Möchtet ihr euer Kind optimal privat versichern, macht euch darüber am besten schon rechtzeitig Gedanken. Der Grund: Damit euer Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen wird, muss der Elternteil, dessen Versicherung das Kind mit aufnehmen soll, mindestens seit drei Monaten dort versichert sein.
Tipp: Anbieter vergleichen
Für gesetzlich Versicherte (mit oder ohne Recht auf Familienversicherung) lohnt es sich in jedem Fall, die Vergünstigungen für Kinder und Familien der eigenen Kasse mit denen der Konkurrenz zu vergleichen und eventuell zu wechseln. Das geht jederzeit, wenn du mindestens 12 Monate Mitglied deiner alten Krankenkasse warst, oder wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht (Sonderkündigungsrecht, dann auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist). Es genügt, wenn du bei der neuen Krankenkasse einen Beitrittsantrag stellst. Eine Kündigung ist nicht mehr nötig, die Abmeldung erledigt die neue Krankenkasse für dich.
Privatversicherte können ebenfalls die Tarife ihrer Krankenkasse rechtzeitig darauf prüfen, was sie für Kinder und Familien bieten und/oder Angebote anderer privater Kassen anfordern, um die Leistungen zu vergleichen.
Wo kann ich mich informieren?
Die Stiftung Warentest bietet viele aktuelle Tests und Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung und Kassenwechsel.
Wichtig: Wenn ihr euch persönlich beraten lassen wollt, achtet darauf, dass die/der Vermittler:in
- nicht nur Produkte einer, sondern mehrerer Versicherungsgesellschaften im Angebot hat,
- sich mit Kinderversicherungen auskennt,
- und offen darüber Auskunft gibt, an wen wie viel Provision beim Abschluss der Versicherung fließt. Manche Vermittler:innen erstatten den Kunden sogar einen Teil der Provision.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, 4.4.23
- Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienversicherung, zuletzt abgerufen 16.8.23
- PKV: Privat versichert als Familie, zuletzt abgerufen 16.8.23
- Stiftung Warentest: Gesetzliche Krankenversicherung, 25.7.23
- Stiftung Warentest: Krankenkasse wechseln und sparen – so einfach gehts, 25.7.23
- Wissen-pkv.de: PVK für Babys, zuletzt abgerufen 16.8.23