Die erste Zeit mit einem zu früh geborenen Kind ist oft auch finanziell herausfordernd. Allerdings stehen euch auch bestimmte Leistungen zu. Unterschiedliche, notwendige Therapien für Frühchen werden von den Krankenkassen übernommen oder bezuschusst. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Fahrtkosten zur Klinik von den Krankenkassen übernommen. Und bei einen erhöhten Pflegebedarf steht euch gegebenenfalls auch Pflegegeld zu. Fragt nach! Denn von allein kommt das Geld leider meistens nicht zu euch. Auch der Staat geht auf eure besondere Situation ein. Wenn ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt kommt, gibt es zusätzliche Elterngeldmonate. Bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin ist es ein zusätzlicher Monat Basiselterngeld, bei acht Wochen vor Termin zwei Zusatzmonate, kommt das Kind zwölf Wochen zu früh, stehen euch drei Monate Basiselterngeld mehr zu und bei 16 Wochen vier.