In der Welt der Promis hat Durchschnitt keinen Platz. Das ist wohl auch der Grund, warum herkömmliche Kindernamen bei den Stars und Sternchen auf taube Ohren stoßen. Denn immer mehr Promis setzen bei den Namen ihrer Sprösslinge auf außergewöhnliche, noch nie da gewesene Namen. Dazu zählen unter anderem Sarah Connor, Alicia Keys und Beyoncé.
Doch wer darf den Vornamen überhaupt bestimmen?
Den Vornamen des Kindes dürfen die sorgeberechtigten Eltern auserwählen. Dabei müssen die Partner beide mit der Eintragung des Namens einverstanden sein. Wird nur die Mutter oder der Vater als Sorgeberechtigte:r eingetragen, so darf auch nur diese:r den Namen bestimmen.
Gibt es keine Vorschriften, die man bei der Namensgebung beachten muss?
In Deutschland gibt es sehr wohl einige Regeln, die man bei der Namensgebung des eigenen Kindes beachten muss. So darf der Vorname das Wohl des Kindes nicht gefährden. Bedeutet: Auch wenn das Kind älter wird, darf sich aus seinem Vornamen kein Nachteil für ihn ergeben. Zudem muss der Name des Kindes geschlechterspezifisch sein. Erfüllt der Vorname das nicht, muss ein Zweitname bestimmt werden, der Auskunft über das Geschlecht des Kindes gibt. Weiterhin gilt, der Vorname darf keine Gattungsbezeichnung sein und weder willkürlich, noch anstößig, unverständlich oder ungeeignet sein. Namen wie Borussia, Amsel, Hexe oder McDonalds werden daher gänzlich ausgeschlossen.
Was ist, wenn dem Kind sein eigener Name nicht gefällt – darf er ihn nachträglich ändern?
Eine nachträgliche Namensänderung ist oft sehr schwierig, da es dafür einen triftigen Grund geben muss. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Kind als Transgender geboren wird und sich seinem Geschlecht nicht zugehörig fühlt. Da eine Namensänderung einen öffentlichen Rechtsakt darstellt, wird empfohlen, die Namensänderung durch einen Rechtsanwalt zu begleiten.
Quelle: anwalt.de