Wer hat Anspruch auf BAföG?
Schüler, Studierende und Praktikanten erhalten laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) eine Unterstützung vom Staat, wenn Ihnen aufgrund mangelnder finanzieller Mittel eine entsprechende Ausbildung unter anderen Umständen nicht möglich wäre (zu Beginn der Ausbildung darf allerdings das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung des Auszubildenden beziehungsweise Studierenden hängt von dessen Einkommen und Vermögen sowie von dem der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten ab, dabei können jedoch verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden. Sofern die Miete 133 Euro übersteigt, eigene Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, kann der BAföG-Förderungsbetrag bis zu 585 Euro monatlich bei auswärtiger Unterbringung, für bei den Eltern Wohnende bis zu 432 Euro pro Monat betragen.
In groben Zügen wird die Ausbildungsförderung wie folgt berechnet: Der BAföG-Regelbedarfssatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) beträgt bei auswärtiger Unterbringung zurzeit 466 Euro monatlich, für bei den Eltern Wohnende 377 Euro pro Monat. Von diesem Bedarf wird dann der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern beziehungsweise dem Ehegatten abgezogen. Zudem muss sich der Auszubildende sein eigenes Einkommen und/oder Vermögen anrechnen lassen.
Rückzahlung des Darlehens
Die Förderung von Schülern erfolgt ausschließlich als Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss. Bei Auszubildenden und Studierenden wird lediglich die Hälfte der BAföG-Leistungen als Zuschuss gewährt, bei der anderen Hälfte handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Dieses zurückzuzahlende Darlehen beträgt für Studierende, die nach März 2001 ihr Studium begonnen haben, maximal 10.000 Euro. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und dauert längstens 20 Jahre. Die Höhe der Raten liegt in der Regel bei 105 Euro pro Monat, auf Antrag gibt es allerdings unterschiedliche Darlehensteilerlasse (beispielsweise für ein besonders schnelles, erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger Rückzahlung). Die Rückzahlung ist einkommensabhängig, das heißt, Geringverdiener können von der Rückzahlung freigestellt werden. Im Ausnahmefall können BAföG-Zahlungen auch über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden - dann handelt es sich im Regelfall aber um ein verzinstes Volldarlehen.
Mehr zum Thema BAföG
Ausführliche Informationen rund ums BAföG finden Sie beim
Deutschen Studentenwerk (DSW)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)