Kinder sind in Deutschland gut versorgt. Die neun Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 und auch J 1 werden von der Krankenversicherung übernommen, ebenso alle von der Ständigen Impfkommisssion empfohlenen Schutzimpfungen.
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Früherkennungsuntersuchungen

© Armin Brosch
- U1 (direkt nach der Geburt): Herz und Lunge werden untersucht, Sauerstoffgehalt des Blutes, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexe.
- U2 (dritter bis zehnter Lebenstag): Grunduntersuchung unter anderem der Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, Nervensystem, Hüftgelenk, Stoffwechsel.
- U3 (vierte bis sechste Lebenswoche): Untersuchung der Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, Gewicht.
- U4 (dritter bis vierter Lebensmonat): Organe und Geschlechtsteile werden erneut gründlich untersucht, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen.
- U5 (sechster bis siebter Lebensmonat): Beweglichkeit und Körperbeherrschung, Hör- und Sehvermögen werden geprüft.
- U6 (zehnter bis zwölfter Lebensmonat): Körperfunktionen, Beweglichkeit und Körperbeherrschung werden überprüft.
- U7 (21. bis 24. Lebensmonat): Zweijahres-Untersuchung - unter anderem geistige Entwicklung.
- U8 (dreieinhalb bis vier Jahre): Organe werden überprüft, Hör- und Sehvermögen, Körperbeherrschung und Sprachentwicklung.
- U9 (etwa fünf Jahre): Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, Motorik, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen.
- J1 (12 bis 14 Jahre): Körperliche und geistige Gesundheit.
Schutzimpfungen
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse Schutzimpfungen gegen folgende Krankheiten:
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Sechsfach-Impfung gegen Diphterie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, HiB (Haemophilus influenza), Hepatitis B
- Varizellen
- Humanpathogene Papilloma Virus (HPV/Gebärmutterhalskrebs)
- Windpocken
- Tetanus
- Pneumokokken- und Meningokokkeninfektionen