Allgemeine Versicherungspflicht
Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht seit Inkraftreten von Teilen der Gesundheitsrefom 2007 für alle Arbeitnehmer, die keinen Mini-Job (400-Euro-Job) ausüben und in drei hintereinander folgenden Jahren die Bemessungsgrenze von 47.700 Euro im Jahr oder 3.975 Euro pro Monat nicht überschreiten. Auch für alle anderen Einwohner der Bundesrepublik, die bislang ohne Krankenversicherung waren und auch sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse seit dem 01.04. 2007.
Wer muss sich pflichtversichern?
Neben den berufstätigen Arbeitnehmern betrifft das auch Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, selbstständige Landwirte, Künstler, behinderte Menschen und Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten, wobei sie die Kasse frei wählen können.
Viele Personen wurden zuvor aus ihrer Krankenversicherung entlassen, weil sie nicht mehr in der Lage waren, für ihre Mitgliedschaft zu zahlen. Für sie gilt die neue Versicherungspflicht ebenfalls. Auch Selbstständige, die wegen finanzieller Schwierigkeiten aus ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden sind, müssen sich wieder versichern.
Bei den geschätzten 200.000 bis 300.000 Bundesbürgern ohne Krankenversicherungsschutz handelt es sich nicht durchweg um Bedürftige, die keine Beiträge bezahlen oder nicht in eine Familienversicherung eintreten konnten noch staatliche Leistungen erhielten. Es sind auch Vermögende, die es bislang ablehnten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für sie gilt inzwischen ebenfalls Versicherungspflicht. Denn damit soll garantiert werden, dass diese Personengruppe nicht der Allgemeinheit zur Last fällt, wenn eine aufwändige Krankheitsversorgung nötig wird, die sie aus eigener Tasche nicht mehr bezahlen kann. Wer das nicht tut und irgend wann einmal Leistungen braucht, die ihn finanziell überfordern, muss die Beiträge rückwirkend für fünf Jahre nachzahlen.
Pflichtversichert in der privaten Krankenkasse?
Auch die privaten Krankenkassen müssen seit dem 01.07. 2007 einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten, der den Leistungen gesetzlicher Kassen entspricht, also nicht höher als 120 Euro ist. 2009 können innerhalb einer Frist von sechs Monaten Mitglieder privater Krankenversicherungen zusammen mit ihren Altersrückständen in den Basistarif wechseln - auch zu anderen Kassen.
Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?
Sind die Versicherten mit den Beitragszahlungen finanziell überfordert, zahlen sie nur die Hälfte. Ist auch diese Zahlung aus finanziellen Gründen nicht möglich, beteiligen sich Arbeitsagenturen oder Sozialämter mit bis zu 125 Euro monatlich. Dies gilt für Mitglieder gesetzlicher Kassen genau so wie für privat Versicherte.
Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, obwohl er das könnte, erhält eine medizinische Notversorgung, die in etwa der eines Asylbewerbers entspricht. Die ausstehenden Beiträge müssen nachgezahlt werden - mit Strafgebühren.