Leider kein Einzelfall - weitere Beispiele für Kinderfeindlichkeit:

Auf dem Spielplatz
Dennoch sind Klagen gegen Spielplätze oder sogar Vorschulen leider keine Seltenheit. Der "Stern" verwies kürzlich erneut auf die Geschehnisse in Hamburg, wo Anwohner beim Neubau eines Kindergartens eine 60 Meter lange und zwei Meter hohe Lärmschutzwand durchsetzten. Und in Kaiserlautern bauten dem Magazin zufolge rabiate Nachbarn einen Spielplatz gleich eigenmächtig ab. Immerhin: In Berlin wurde der Versuch, mit Verweis auf den Lärm einer Vorschule auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung durchzusetzen, abgeschmettert (7 C 162/07). Ebenfalls in Berlin machten die Richter auch deutlich dass ein Mieter nicht auf Mietminderung klagen kann, wenn neben seinem Wohnhaus ein Spielplatz errichtet wird (64 S 423/03). Allerdings legte das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass alle Eigentümer es erlauben müssten, wenn Kinder auf dem Rasen einer Eigentumswohnanlage Ball spielen wollten. Sobald einer von ihnen die Erlaubnis verweigert, bleibe es beim Verbot. Denn: Ballspielen sei kein "ordnungsgemäßer Gebrauch", der Rasen in Eigentumsanlagen solle vielmehr das Grundstück optisch gestalten (Az 3 Wx 352).

In Wohnung, Haus und Garten

Im Restaurant
Auch Eltern.de User mussten leider schon die Erfahrung machen, dass Kinder nicht in jedem Lokal gern gesehene Gäste sind. In unseren Usergeschichten "Wie kinderfreundlich ist Deutschland?" klagt etwa Magda, dass ein Restaurantbesitzer ihr den Eintritt mit der Begründung, ihr Buggy habe dreckige Räder und würde Spuren auf dem Boden hinterlassen, verwehrt habe. Besonders schockiert war sie von dem anschließenden Vorschlag, Buggy und Kind einfach draußen vor der Tür stehen zu lassen - "wie einen Hund!", ist sie heute noch fassungslos.

Beim Einkaufen
Kaum zu glauben ist auch, was Elke und ihren Töchtern widerfahren ist. Sie war mit den Mädchen (damals drei Jahre und drei Monate alt) in einem relativ bekannten Bekleidungsgeschäft einkaufen. Als das ältere Mädchen dringend zur Toilette musste, fragte Elke die Verkäuferin, wo diese sich befinde. Die Antwort: Sie hätten keine, und außerdem dürfe die niemand benutzen! Auf Elkes Bitte, ihr Kind sei ja noch so klein und würde es nicht mehr lange aushalten, forderte die Verkäuferin sie auf, in einem anderen Geschäft nachzufragen. Als Mutter und Töchter den Laden verließen, schrie die Verkäuferin ihnen noch hinterher: "Bitte schauen sie, dass ihre Kleine nicht auf den Boden macht, das muss ich schließlich wegputzen!" Die Kleine schaffte es gerade noch zur nächsten Hauswand - und da wurden sie und ihre Mutter noch schräg angeschaut. Es geht sogar noch schlimmer: Als eine Freundin von unserer Userin "K." mit ihrer vierjährigen Tochter ebenfalls ein Gebüsch aufsuchen musste, weil mehrere Geschäfte dem Mädchen den Gang zur Toilette nicht gestattet hatten, bekam diese Mutter von einem Polizisten sogar noch einen Strafzettel in Höhe von 70 Euro aufgebrummt!

Im Wartezimmer

Im Museum

Im Job
Dana, die in einem Baumarkt arbeitete, durfte den Platz an der Kasse nicht einmal verlassen, als die Übelkeit besonders stark war. "Ich habe mich fast im Kassenbereich übergeben, weil meine Vorgesetzte mich nicht zur Toilette lassen wollte", klagt Dana. "Die Chefin sagte nur 'Das bildest Du Dir ein, stell Dich nicht so an!'". Außerdem sollte sie weiterhin schwere Ware einräumen, etwa Farbeimer. Weigerte sie sich, wurde ihr mit der Kündigung gedroht. Mittlerweile ist ihre Tochter anderthalb Jahre alt. Dana arbeitet nicht mehr in dem Baumarkt, und wird beim Einkauf dort auch von den Ex-Kollegen nicht mehr gegrüßt, weil sie die Firma "ausgenommen" hätte.
Dörte arbeitet zwar noch in demselben Unternehmen, aber in einer anderen Abteilung. "Als ich meinem Vorgesetzten mitgeteilt habe, dass ich schwanger bin, musste ich mir anhören, dass sie jemand neuen für mich suchen müssten", erinnert sie sich. Von diesem Tag an bekam sie keine Rundschreiben mehr, wurde nicht mehr zu Besprechungen eingeladen und mit Ausnahme einer Kollegin sprach niemand mehr mit ihr. Trotzdem arbeitete sie ihre Nachfolgerin ein und machte sogar noch Überstunden. Nach der Babypause kehrte sie zwar zunächst in diese Abteilung zurück, doch es wurde nicht besser: "Mit mir wurde kaum geredet, ich bekam nichts zu tun und durfte noch nicht mal ans Telefon gehen. Überall haben die Kollegen rumerzählt, ich könnte eh nichts mehr und man sollte sich bei Fragen bloß nicht an mich wenden, ich wäre geistig nur noch beim Nachwuchs - mir wurden sogar Fehler untergeschoben." Zum Glück konnte sie sich mit Hilfe der Personalabteilung in eine andere Abteilung versetzen lassen.