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Startseite > Familie & Urlaub > Familienleben > Leider kein Einzelfall - weitere Beispiele für Kinderfeindlichkeit:

Leider kein Einzelfall - weitere Beispiele für Kinderfeindlichkeit:

von Jennifer Litters
Auf dem Spielplatz

Auf dem Spielplatz

Häufiger Zankapfel zwischen Familien und Nachbarn: spielende Kinder. Zum Glück fällen Richter heute meist kinderfreundliche Urteile.

Dennoch sind Klagen gegen Spielplätze oder sogar Vorschulen leider keine Seltenheit. Der "Stern" verwies kürzlich erneut auf die Geschehnisse in Hamburg, wo Anwohner beim Neubau eines Kindergartens eine 60 Meter lange und zwei Meter hohe Lärmschutzwand durchsetzten. Und in Kaiserlautern bauten dem Magazin zufolge rabiate Nachbarn einen Spielplatz gleich eigenmächtig ab. Immerhin: In Berlin wurde der Versuch, mit Verweis auf den Lärm einer Vorschule auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung durchzusetzen, abgeschmettert (7 C 162/07). Ebenfalls in Berlin machten die Richter auch deutlich dass ein Mieter nicht auf Mietminderung klagen kann, wenn neben seinem Wohnhaus ein Spielplatz errichtet wird (64 S 423/03). Allerdings legte das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass alle Eigentümer es erlauben müssten, wenn Kinder auf dem Rasen einer Eigentumswohnanlage Ball spielen wollten. Sobald einer von ihnen die Erlaubnis verweigert, bleibe es beim Verbot. Denn: Ballspielen sei kein "ordnungsgemäßer Gebrauch", der Rasen in Eigentumsanlagen solle vielmehr das Grundstück optisch gestalten (Az 3 Wx 352).

In Wohnung, Haus und Garten

In Wohnung, Haus und Garten

Dass Kinder manchmal ein wenig lauter sind, ist ganz normal - sollte man meinen. Stattdessen gibt es immer wieder Nachbarn, die Familien sogar vor Gericht zerren. Oder sie antworten auf jedes vermeintliche Geräusch, das sie von dem Kind zu hören glauben, mit aggressivem Gegenlärm. So hatte ein Hamburger Vermieter auf jeden Laut des - autistischen - Kindes in der Wohnung über mit Schlägen gegen die Heizungen reagiert. Die Familie verklagte ihn auf Unterlassung - mit Erfolg (AG Hamburg, 47 C 1789 / 95)! Aber: Sind Kinder auch während der Ruhezeiten extrem laut, kann dies nach einem Urteil des Landesgerichts Köln eine Mietminderung durchaus rechtfertigen. (12 S 389/70, WM 71, 96). Und wie der "Stern" vor kurzem in einer Titelgeschichte zum Thema "Kinderfeindlichkeit" zeigte, drohen Hausverwaltungen den beschuldigten Familien auch gerne mal an, solche Mietminderungen dann auf sie umzuwälzen.

Im Restaurant

Im Restaurant

Schlagzeilen machte vor einiger Zeit ein Gasthaus auf dem bayerischen Wallberg: Ein junges Paar wählte am Selbstbedienungstresen eine kleine Stärkung für sich aus und bat dann um heißes Wasser und einen tiefen Teller, um den Brei für das zehn Monate alte Töchterchen anzurühren. Der Wirt lehnte brüsk ab, erst nach einer langen Debatte ließ er sich auf folgenden "Kompromiss" ein: Der Vater bestellte eine Tasse heißen Tees - nur ohne Teebeutel. Einen Suppenteller bekamen die Eltern allerdings erst, nachdem sich ein anderer Gast eingeschaltet hatte - für einen Euro Spülgebühr!

Auch Eltern.de User mussten leider schon die Erfahrung machen, dass Kinder nicht in jedem Lokal gern gesehene Gäste sind. In unseren Usergeschichten "Wie kinderfreundlich ist Deutschland?" klagt etwa Magda, dass ein Restaurantbesitzer ihr den Eintritt mit der Begründung, ihr Buggy habe dreckige Räder und würde Spuren auf dem Boden hinterlassen, verwehrt habe. Besonders schockiert war sie von dem anschließenden Vorschlag, Buggy und Kind einfach draußen vor der Tür stehen zu lassen - "wie einen Hund!", ist sie heute noch fassungslos.

Beim Einkaufen

Beim Einkaufen

Ob Lebensmittel oder Kleidung - Familien brauchen viele Dinge. Deshalb sollten sie eigentlich in den Geschäften als besonders gute Kunden hofiert werden. Leider ist das nicht immer der Fall, wie man den Usergeschichten zur Kinderfreundlichkeit (oder vielmehr -feindlichkeit) in Deutschland entnehmen kann. So erzählte Diana, dass eine Kassiererin in einem Discount-Supermarkt sie rügte, als sie ihren dreieinhalbjährigen Sohn in den Einkaufswagen setze. "Der Nächste will schließlich noch seine Butter hineinlegen. Und obendrein gibt es in Deutschland mittlerweile schon so viele Seuchen", lautete die Begründung. Den Einwand, dass der Junge für den Kindersitz bereits zu groß sei, aber doch nicht während des Einkaufs unbeaufsichtigt gelassen werden könne, ließ sie nicht gelten.

Kaum zu glauben ist auch, was Elke und ihren Töchtern widerfahren ist. Sie war mit den Mädchen (damals drei Jahre und drei Monate alt) in einem relativ bekannten Bekleidungsgeschäft einkaufen. Als das ältere Mädchen dringend zur Toilette musste, fragte Elke die Verkäuferin, wo diese sich befinde. Die Antwort: Sie hätten keine, und außerdem dürfe die niemand benutzen! Auf Elkes Bitte, ihr Kind sei ja noch so klein und würde es nicht mehr lange aushalten, forderte die Verkäuferin sie auf, in einem anderen Geschäft nachzufragen. Als Mutter und Töchter den Laden verließen, schrie die Verkäuferin ihnen noch hinterher: "Bitte schauen sie, dass ihre Kleine nicht auf den Boden macht, das muss ich schließlich wegputzen!" Die Kleine schaffte es gerade noch zur nächsten Hauswand - und da wurden sie und ihre Mutter noch schräg angeschaut. Es geht sogar noch schlimmer: Als eine Freundin von unserer Userin "K." mit ihrer vierjährigen Tochter ebenfalls ein Gebüsch aufsuchen musste, weil mehrere Geschäfte dem Mädchen den Gang zur Toilette nicht gestattet hatten, bekam diese Mutter von einem Polizisten sogar noch einen Strafzettel in Höhe von 70 Euro aufgebrummt!

Im Wartezimmer

Im Wartezimmer

Ob beim Arzt oder bei einer Behörde - Warten fällt schon Erwachsenen oft schwer genug. Wie soll es da erst Kindern gehen? Trotzdem ist es schier unglaublich, was unserer Userin Sandy bei einer nach eigenen Aussagen kinderfreundlichen Behörde in München geschah. Nach einem langen Arbeitstag wollten sie und ihr Mann mit den zehn und zwei Jahre alten Kindern neue Kinderausweise beantragen. Da das Amt nur einmal in der Woche länger geöffnet hat, war es sehr voll - kein Wunder, dass die Kinder nach einer Weile unruhig wurden. Dann der Schock: Die Familie wurde hinaus geworfen, weil man so nicht arbeiten könne! Damit nicht genug, erhielten sie auf ihre eingereichte Beschwerde einen Monat später die unverschämte Antwort, dass das nur zum Besten der anderen Kunden dort geschehen sei - von denen hatte sich aber niemand beschwert.

Im Museum

Im Museum

Endlich mal wieder ein wenig Kultur - das wünschte sich unsere Userin Anja. Der ältere Sohn war bei den Großeltern, deshalb schnappte sie sich den 17 Monate alten Junior, um sich im Bremer Focke Museum eine Fotoausstellung anzusehen. Ein schöner Nachmittag für Mutter und Kind - bis am Ausgang eine andere Besucherin auf sie zukam und ihr ins Gesicht sagte, sie möge doch nächstes Mal bitte ihr Kind nicht mitnehmen, es würde stören. Geschockt und mit Tränen in den Augen verließ Anja das Museum. Immerhin: An der Kasse bekam sie eine Freikarte als deutliches Statement, dass das Museum diese kinderfeindliche Haltung nicht vertritt.

Im Job

Im Job

Kinder und ihre Eltern haben leider oft einen schweren Stand in Deutschland. Kein Wunder also, dass sich neben vielen positiven Beispielen in unseren Usergeschichten "Schwangerschaft im Job" auch zahlreiche Klagen werdender Mütter über Vorgesetzte und Kollegen finden. Eine Userin berichtete sogar anonym, dass ihr eine Abtreibung nahe gelegt wurde, als sie mit 22 Jahren im letzten Drittel ihrer Ausbildung schwanger wurde! Übernommen wurde sie natürlich auch nicht. Unverschämt war auch die Reaktion, die unserer Userin "Zwerg27", einer Bäckereiaushilfe, im Betrieb entgegenschlug: Die Sekretärin ihres Chefs antwortete auf die an sich ja freudige Nachricht mit einem entsetzten: "Wir müssen mal sehen, wie lange wir sie dann beschäftigen können. Für die Kunden sieht das ja nicht sehr unästhetisch aus wenn sie hinter der Theke stehen." Und Anita musste sich nicht nur vorwerfen lassen, dass der Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft gerade sehr ungünstig für das Unternehmen wäre, sondern wurde sogar gefragt, ob sie denn nicht verhütet hätte. Damit nicht genug, sollte sie sogar eine zwei Monate zurückliegende Beförderung zurücknehmen, da sie ja "vorsätzlich" schwanger geworden sei.

Dana, die in einem Baumarkt arbeitete, durfte den Platz an der Kasse nicht einmal verlassen, als die Übelkeit besonders stark war. "Ich habe mich fast im Kassenbereich übergeben, weil meine Vorgesetzte mich nicht zur Toilette lassen wollte", klagt Dana. "Die Chefin sagte nur 'Das bildest Du Dir ein, stell Dich nicht so an!'". Außerdem sollte sie weiterhin schwere Ware einräumen, etwa Farbeimer. Weigerte sie sich, wurde ihr mit der Kündigung gedroht. Mittlerweile ist ihre Tochter anderthalb Jahre alt. Dana arbeitet nicht mehr in dem Baumarkt, und wird beim Einkauf dort auch von den Ex-Kollegen nicht mehr gegrüßt, weil sie die Firma "ausgenommen" hätte.

Dörte arbeitet zwar noch in demselben Unternehmen, aber in einer anderen Abteilung. "Als ich meinem Vorgesetzten mitgeteilt habe, dass ich schwanger bin, musste ich mir anhören, dass sie jemand neuen für mich suchen müssten", erinnert sie sich. Von diesem Tag an bekam sie keine Rundschreiben mehr, wurde nicht mehr zu Besprechungen eingeladen und mit Ausnahme einer Kollegin sprach niemand mehr mit ihr. Trotzdem arbeitete sie ihre Nachfolgerin ein und machte sogar noch Überstunden. Nach der Babypause kehrte sie zwar zunächst in diese Abteilung zurück, doch es wurde nicht besser: "Mit mir wurde kaum geredet, ich bekam nichts zu tun und durfte noch nicht mal ans Telefon gehen. Überall haben die Kollegen rumerzählt, ich könnte eh nichts mehr und man sollte sich bei Fragen bloß nicht an mich wenden, ich wäre geistig nur noch beim Nachwuchs - mir wurden sogar Fehler untergeschoben." Zum Glück konnte sie sich mit Hilfe der Personalabteilung in eine andere Abteilung versetzen lassen.

Teaser Image: 

l_spielplatz.jpg

Auf dem Spielplatz

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