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Trauschein Heiraten - ja oder nein?

Braut mit Strauß
© Pokhodzhay / Adobe Stock
Heiraten? Warum nicht? Noch immer bringt eine Hochzeit einige Vorteile. Welche das sind, liest du hier.

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Ist es für Sorgerechtsfragen besser, verheiratet zu sein?

Wenn du der Vater bist, ja. Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch künftig so sein, dass bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat – es sei denn, die Eltern haben beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar erklärt, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen. Das ist problemlos möglich, doch auch wenn es nach dem Richterspruch für Väter künftig möglich sein wird, das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht vor Gericht einzuklagen – es wird immer mit einem enormen Aufwand verbunden sein und alle Beteiligten viele Nerven kosten.
Mit der Eheschließung dagegen bekommen Eltern für ihr gemeinsames Kind auch das gemeinsame Sorgerecht – sogar dann, wenn es vor der Heirat geboren wurde. Und im Falle einer Scheidung gehen die Gerichte mittlerweile davon aus, dass sich beide Eltern das Sorgerecht teilen werden – ansonsten muss ein Elternteil einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwirken.
Doch ob du nun verheiratet bist oder nicht, ob du dich trennst oder nicht, hat keinerlei Konsequenzen für das Sorgerecht. Es endet nur dann, wenn es von einem Familiengericht so beschlossen wird.

Müssen Verheiratete weniger Steuern zahlen?

So allgemein kann man das nicht sagen. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht: Die Steuerklasse I von Singles entspricht der Steuerklasse IV, die für ähnlich viel verdienende Eheleute gilt. Doch im Gegensatz zu Unverheirateten können Eheleute das so genannte Ehegattensplitting nutzen.
Steuern spart man lediglich, wenn ein Alleinverdiener sehr viel Geld verdient und der andere Partner kein Einkommen hat. Dann profitiert man vom Ehegattensplitting.
Allerdings haben ledige Eltern durchaus einen Steuervorteil – wenngleich nur einen kleinen: Unterhaltspflichtige Alleinverdiener können ihre Zahlungen in den ersten drei Jahren als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn sie mit demjenigen zusammenleben, dem sie Unterhalt zahlen (Höchstgrenze: 7.680 Euro im Jahr). Allerdings braucht man einen guten Steuerberater, damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt.

Wir wollen eine Immobilie kaufen. Ist es dafür besser, verheiratet zu sein?

Oft problematisch: Wenn Eheleute ihre Namen behalten

Eindeutig ja. Beim Kauf einer Immobilie sind Ehepaare im Vorteil: Ihnen gehört das Haus häufig gemeinsam – in diesem Fall sind auch beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Stirbt einer von beiden, erbt der andere. Aber: Wurde die Immobilie gemeinsam finanziert, ist aber nur einer der Eheleute ins Grundbuch eingetragen, droht der andere bei einer Scheidung leer auszugehen. Deshalb sollte man in einem Vertrag (Notar!) festlegen, dass im Scheidungsfall das Eigentum teilweise an den mitfinanzierenden Partner übertragen wird. Im Grundbuch wird dann ein so genanntes Verfügungs- und Belastungsverbot eingetragen.
Unverheiratete erben ohne Erbvertrag oder Testament nichts. Auch eine spätere Heirat kann daran nichts ändern: Bei Trennung wird nur aufgeteilt, was im Lauf der Ehe zusammen erworben wurde – liegt der Hauskauf vor der Eheschließung, zählt die Immobilie nicht dazu. Da hilft nur ein Vertrag.

Das Thema "Vollmacht" hat sich bei Ehepaaren erledigt, oder?

Ja. Wer verheiratet ist, kann für seinen Partner handeln. Unverheiratete Partner müssen sich Vollmachten erteilen – und das schon für Kleinigkeiten wie die Paketabholung bei der Post. Oder für den Arzt, um im Notfall Auskunft zu erhalten. Oder für ein Besuchsrecht im Krankenhaus. Allerdings wird's schwierig, wenn ihr zwar verheiratet seid, aber eure Namen behalten habt – dann braucht ihr oft trotzdem eine Vollmacht.

Thema Versicherungen – fahren wir da als Versicherte besser?

Nein. Der Familienstand ist den Versicherungsunternehmen egal. Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz – wer als Paar zusammen wohnt, benötigt nur eine Versicherung. Nur bei Risiko-Lebensversicherungen muss man als unverheiratetes Paar aufpassen: Im Todesfall ist meist der Partner als Begünstigter eingesetzt. Der Auszahlungsbetrag wird dann allerdings steuerlich wie eine Schenkung behandelt! Ausweg: Der oder die Begünstigte muss die Versicherung selbst abschließen, versichert wird aber nicht dieses Leben, sondern das des Lebensgefährten. Dann wird die Auszahlung nicht besteuert.

Ist es für ein gemeinsames Konto wichtig, ob wir verheiratet sind oder nicht?

Durchaus! Eröffnet ein Partner etwa ein Konto bei einer Bank, auf das der andere frei zugreifen kann, gehört dem anderen für das Finanzamt plötzlich die Hälfte des Guthabens – das gilt dann als Schenkung. Einen Freistellungsauftrag für ein solches "Oder-Konto" können jedoch nur Eheleute bei der Bank beantragen (der Sparerfreibetrag liegt für Ehepaare derzeit bei 1.500 Euro pro Jahr). Denn Geldgeschenke unter Eheleuten interessieren das Finanzamt kaum: Alle zehn Jahre darf man sich bis zu 307.000 Euro steuerfrei überschreiben. Ist das Paar nicht verheiratet, liegt der Freibetrag nur bei 5.200 Euro – auf alles, was darüberliegt, müssen hohe Steuern bezahlt werden.
Die Lösung: Wenn jeder per Vollmacht über das Einzelkonto des anderen verfügen kann, wird keine Schenkungssteuer fällig.

Falls wir uns trennen – ist es da besser, verheiratet gewesen zu sein?

Künftig verschlechtert sich die Position der Ex-Frau

Kommt drauf an, wie vorausschauend ihr in der Beziehung eure Finanzen geregelt habt. Der schlimmste Fall, wenn ihr nicht verheiratet wart: Hat beispielsweise die Frau den Haushalt finanziert und der Mann das Auto, gehört ihm dann das Auto – und ihr gar nichts. Ihre Investition ist verloren, er hat billig gelebt.
Bei Verheirateten wird dagegen in der Regel im Zugewinnausgleich ausgerechnet, was gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde. Das wird anschließend geteilt.

Bekommen meine Kinder und ich mehr Unterhalt, wenn ich verheiratet war?

Was die Kinder betrifft, ist der Unterhalt gleich hoch – egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Seit dem 01.01. 2008 werden auch die bisherigen Unterschiede beim Betreuungsunterhalt aufgehoben: Davor hatten ledige Eltern hier das Nachsehen. Seither jedoch gilt für geschiedene wie getrennte Eltern, die ein Kind betreuen: Bis zum dritten Geburtstag des Kindes haben sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt – aber danach nur noch in Einzelfällen!
Ebenfalls seit 01.01.2008: Im Falle einer Scheidung verschlechtert sich die Position der Ehefrau. Künftig sind zunächst die Kinder unterhaltsberechtigt – und zwar sowohl die aus der ersten Ehe als auch die aus der folgenden Beziehung. Erst danach folgen die Partner, die diese Kinder betreuen.
Im Klartext: Versorgt die erste Ex-Frau die Kinder aus erster Ehe, hat sie den gleichen Unterhaltsanspruch wie die neue Partnerin ihres früheren Mannes. Blieb die erste Ehe kinderlos oder sind die Kinder bereits aus dem Haus, rutscht sie auf den dritten Rang. Einzige Ausnahme: Wenn die Ehe länger als sieben Jahre hielt und es eine Absprache gab, dass die Frau nach der Hochzeit zuhause bleibt, steht ihr weiterhin der zweite Rang zu. Darüber entscheiden jedoch im Einzelfall die Gerichte.

Muss ich verheiratet gewesen sein, um im Fall einer Trennung Geld aus dem Versorgungsausgleich zu bekommen?

Ja. Warst du verheiratet, wird über den Versorgungsausgleich festgelegt, welchen Teil seiner Rentenansprüche der verdienende Partner an den anderen abgeben muss, der die Kinder versorgt hat. Ohne Trauschein gibt es diesen Ausgleich nicht.
Ein Tipp, wie ihr das auch als unverheiratetes Paar gerecht handhaben könnt: Schließt vor der Kinderpause für den Erzieher der Kinder eine dynamisierte Lebensversicherung ab, die der Verdiener bezahlt.

Was passiert im Fall einer Trennung mit der Mietwohnung?

Jeder Mietvertrag hat für Ledige Vor- und Nachteile

Wart ihr verheiratet und nun zieht einer der Partner aus, kann der andere wohnen bleiben, ohne dass der Vermieter groß zustimmen muss – und egal, auf wen der Mietvertrag lief.
Bei unverheirateten Paaren kommt es auf den Mietvertrag an. Der Vorteil, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben und so jeder ein Hauptmieter ist: Dann hat auch jeder ein eigenes Wohnrecht unabhängig vom anderen – aber auch die Pflicht, eventuell allein die komplette Miete zahlen zu müssen.
Der Vorteil, wenn bei Unverheirateten nur einer den Vertrag unterschreibt: Flexibilität. Bei einer Trennung kann der Untermieter ohne Verpflichtung ausziehen – oder der Hauptmieter einfach kündigen. Allerdings bedeutet das auch, dass der Partner, der keinen Vertrag hat, ganz schnell auf der Straße stehen kann.

Als Unverheirateter bekomme ich leichter Hartz IV, oder?

Nein. Aber der Reihe nach: Wer seine Stelle verliert, bekommt ein Jahr Arbeitslosengeld I – und dafür ist es egal, wie viel der/die Partner:in oder Ehemann/Ehefrau verdient. Wer länger arbeitslos ist, hat ein Recht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Aber nun wird genau kontrolliert: Gibt es eine:n Partner:in, der den Arbeitslosen versorgen kann? Hat einer von beiden Erspartes?
Und, ganz wichtig: Es spielt hierbei überhaupt keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Kriterium ist vielmehr, ob beide zusammen leben oder nicht. Im Behördendeutsch: ob beide eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden. Im Klartext: Wer arbeitslos ist, kann also mit seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II scheitern, weil der mit ihm zusammen lebende Partner zu viel verdient - egal, ob verheiratet oder nicht. Was bedeutet: Dem kann nur entgehen, wer in getrennten Wohnungen lebt.
Immerhin: Wer verheiratet ist und wegen des Partnerverdienstes kein ALG II bekommt, kann sich über die gesetzliche Krankenkasse des Partners kostenlos mitversichern lassen – Unverheiratete haben diese Möglichkeit nicht.

Eine Witwenrente oder einen Riester-Zulagen-Vertrag bekommt nur ein Ehepartner, oder?

Richtig. Staatliche Witwen- oder Witwerrente bekommt nur, wer mit dem Verstorbenen verheiratet war. Auch den klassischen Riester-Zulagen-Vertrag für Partner, die keinen eigenen Förderanspruch haben und zu Hause die Kinder versorgen, während der andere erwerbstätig ist, gibt es nur für Ehepaare. Übrigens: Auch mit Rürup-Renten können ausschließlich Ehepartner und Kinder abgesichert werden – unverheiratete Partner nicht.

Und was ist mit dem Erbrecht?

Da ist es eindeutig besser, ihr seid verheiratet. Ein Lebenspartner gilt nicht als verwandt – und wird damit im Erbrecht als Fremder behandelt! Ohne Testament erbt ein unverheirateter Partner gar nichts: Erben des Verstorbenen sind seine Kinder, Eltern und Verwandten. Nur mit Testament oder Vertrag kann ein Partner erben.
Und trotzdem bleiben Nachteile: Die Erbschaftssteuer ist höher, sie beträgt 17 bis 50 Prozent für Partner ohne Trauschein, sieben bis 30 Prozent für Ehepartner – und der Freibetrag ist niedriger: Ehegatten bekommen 500.000 Euro steuerfrei, Lebensgefährten nur magere 20.000 Euro.
Unverheiratete können zudem kein gemeinsames Testament machen. Entweder wird vom Notar ein gemeinsamer Erbvertrag geschlossen, oder jeder macht ein eigenes Testament, in dem er den anderen als Alleinerben einsetzt.
Für die Kinder ist es übrigens egal, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht: Eheliche und nichteheliche Kinder sind beim Erben gleichgestellt.

Du wirst heiraten? Herzlichen Glückwunsch! In unserem großen Hochzeits-Spezial findest du alle Infos für den schönsten Tag des Lebens, wertvolle Tipps sowie unentbehrliche Ratschläge!

ELTERN

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