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Ehevertrag Vor der Hochzeit zum Notar?

Ehevertrag: Vor der Hochzeit zum Notar?
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Ehevertrag - das klingt furchtbar unromantisch. Trotzdem kann der Gang zum Notar sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, warum dies seit der Reform des Unterhaltsrechts umso mehr gilt.

Wir lieben uns - wozu dann ein Ehevertrag?

Der Himmel hängt voller Geigen, das Aufgebot ist bestellt - klar, dass sich die meisten lieber mit der Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs beschäftigen als mit dem Güterstand in der Ehe. Aber mal ehrlich: Kaum jemand käme auf die Idee, eine lebenslange rechtliche Verpflichtung einzugehen, deren Folgen er nicht abschätzen kann. Warum sollte das ausgerechnet bei der Ehe anders sein? Und auch wenn niemand schon vor der Hochzeit an ein mögliches Ende der Liebe denken möchte - wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, muss im schlimmsten aller Fälle nicht auch noch einen hässlichen Rosenkrieg durchstehen.

Hinzu kommt: Das neue Unterhaltsrecht berücksichtigt zuerst Kinder und dann Elternteile, die Kinder betreuen. Hier könnte es vor allem für Frauen nach einer Scheidung eine böse Überraschung geben. Hatten sich die Eheleute anfangs dafür entschieden, dass sie die Kinder zu Hause zu betreut, so steht die Frau im Falle einer Scheidung in Sachen Unterhalt nur noch dann gleichberechtigt neben einer neuen Partnerin ihres Ex-Mannes, die ebenfalls Kinder betreut, wenn die Ehe eine "langjährige" war, also mindestens sieben Jahre hielt. Bei einer Scheidung nach kürzerer Zeit, muss sich die Geschiedene spätestens ab dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes schnellstmöglich einen Job suchen - beim Unterhalt steht sie erst an dritter Stelle. Auch hier kann ein Ehevertrag Sicherheit bieten: Die Partner können festhalten, dass die Frau nach gemeinsamen Entschluss ihren Beruf aufgibt und sich um die Kinder kümmert, ihr im Gegenzug dafür jedoch auch dann Unterhalt zusteht, wenn die Ehe bereits nach kürzerer Zeit in die Brüche geht.

Wo kann ich einen Ehevetrag abschließen?

In der Regel führt der Gang die Eheleute in spe erst zum Notar und dann zum Altar. Diese notarielle Beurkundung auch zu empfehlen, denn dabei erklärt der Experte den Brautleuten auch Möglichkeiten und Grenzen eines Ehevertrages. In einigen Fällen ist eine solche Beratung sogar gesetzlich vorgeschrieben!

Was regelt der Ehevetrag?

Im Prinzip: Was Sie und Ihr Partner möchten! Sämtliche Punkte können sehr genau den Wünschen der Ehepartner angepasst werden. Auf jeden Fall sollte er Vereinbarungen zum Güterstand und Erbrecht sowie im Falle einer Trennung zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und Wohnung enthalten.

Es ist sogar möglich, sich per Ehevertrag den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen verbindlich zusichern zu lassen. Damit müssen Geschiedene auch nach langer Ehedauer den Nachnamen des Ex-Partners aufgeben, wenn sie eine entsprechende Klausel unterschrieben haben. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldete, gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Frau recht, deren Mann bei der Hochzeit im Jahr 1989 ihren Nachnamen angenommen hatte und fortan einen Doppelnamen führte. Die Frau hatte sich aber vertraglich zusichern lassen, dass er im Fall der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen aufgebe und seinen früheren Namen wieder annehme - was nach den gesetzlichen Regeln möglich ist.

Wichtig: Regelungen, die sehr unausgewogen sind und zu Lasten eines Partners gehen, sind unwirksam - das hat sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt. So kann etwa eine schwangere, einkommenslose Ehefrau nicht ohne Weiteres einen vollständigen Unterhaltsverzicht gegenüber ihrem Ehemann erklären oder - noch weitgehender - vertraglich auf all ihre Ansprüche verzichten. Der Notar ist sogar verpflichtet, die künftigen Eheleute in dieser Hinsicht zu belehren.

Was kostet uns der Ehevertrag?

Die Sorgen vieler zukünftiger Eheleute, dass ein Ehevertrag sie teuer zu stehen kommen könnte, sind in den meisten Fällen unbegründet. Der Notar legt seiner Abrechnung das zusammengerechnete Vermögen beider Partner zugrunde. Natürlich verfügen viele Paare bei der Heirat noch nicht über ein besonders hohes Vermögen. Bei einem Wert von bis zu 250.000 Euro fallen beispielsweise in der Regel 834 Euro für die Beurkundung eines Vertrages an. Bei einem Vermögenswert von 500.000 Euro entstehen üblicherweise Gebühren in Höhe von 1.614 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls die Kosten einer vorherigen anwaltlichen Beratung, die im Regelfall auch nicht wesentlich höher sind als die des Notars.

Allerdings hat der Anwalt im Gegensatz zum Notar bei den Gebühren mehr Spielraum. Bei einem Fachanwalt für Familienrecht ist mindestens mit einem Satz von 1,0 Gebühren zu rechnen, viele Anwälte rechnen aber auch nach Stunden ab.

Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen?

Haben Sie vor Ihrer Hochzeit die wichtigsten Regelungen vertraglich festgehalten? Oder war Ihnen das zu unromantisch? Machen Sie mit bei unserer Umfrage zum Ehevertrag.

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