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Versorgungsausgleich Berechnung der Rente nach der Scheidung - bald ganz leicht?

Wenn eine Ehe zerbricht, ist das nicht nur schmerzvoll, sondern bringt oft auch finanzielle Probleme mit sich. Spätestens mit dem Eintritt ins Rentenalter wurde es bislang richtig kompliziert. Hier erfahren Sie, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das jetzt ändern will.

Wie ist das nach der Scheidung mit den Rentenansprüchen?

Jahr für Jahr wurden seit Beginn des neuen Jahrtausends rund 200.000 Ehen geschieden - jeder einzelne Fall natürlich für alle Beteiligten eine traurige Angelegenheit. Als wäre es nicht schon schwer genug, sich mit den verletzten Gefühlen und den zerbrochenen Lebensplanungen auseinanderzusetzen, kommt in vielen Fällen noch der Streit ums Geld hinzu: Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich - darüber zu debattieren, kann äußerst zermürbend sein.

Was vielen nicht bewusst ist: Auch die Ansprüche beider Eheleute aus der gesetzlichen Lebensversicherung, der Beamtenversorgung, aus privaten Rentenversicherungen oder einer Betriebsrente kommen im Scheidungsverfahren auf den Tisch. Bislang wurden die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Partner zunächst zusammengezählt. Daraus errechnet sich dann ein fiktiver Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Partner, der geringere Beiträge geleistet hat, erhält so mit dem Eintritt ins Rentenalter den so genannten Versorgungsausgleich. Damit soll eigentlich verhindert werden, dass derjenige der Eheleute, der zugunsten der Kinder beruflich kürzer getreten ist, im Alter von Armut bedroht ist - in den meisten Fällen also die Ehefrau.

Nur: Nach geltendem Recht kann die Frau diese Ansprüche erst geltend machen, wenn sie das Rentenalter erreicht. Und dazu muss sie sich an ihren Ex-Mann wenden. Die Vorstellung, jemanden des Geldes wegen zu kontaktieren, mit dem man seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte oder mit dem man in bitterem Streit auseinandergegangen ist, erscheint vielen Frauen so schlimm, dass sie auf ihre Ansprüche verzichten. Hinzu kommt, dass dieser fiktive Anspruch ja bereits Jahre im Voraus auf der Basis von Prognosen zur Rentenentwicklung errechnet wurden - und die sind fehleranfällig. Aus diesen Gründen bekommen viele geschiedene Frauen letzten Endes doch eine deutlich niedrigere Alterssicherung, als ihnen eigentlich zustünde.

Was ändert sich mit der Reform des Versorgungsausgleichs?

Mit der Reform des Unterhaltsrechts hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuletzt dafür gesorgt, dass geschiedene Frauen sich künftig deutlich schneller darum bemühen müssen, wieder eine eigene Existenz aufzubauen. Tritt die geplante Reform des Versorgungsausgleichs jedoch wie jetzt vom Bundestag verabschiedet am 01. September 2009 in Kraft, soll es für Ex-Ehefrauen zumindest in Sachen Altersvorsorge mehr Sicherheit geben.

Kern der Reform ist die Teilung der während der Dauer der Ehe erworbenen Ansprüche direkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise dem privaten Träger. Dazu soll für den ausgleichsberechtigten Partner ein eigenes Konto eingerichtet werden, auf dem die Hälfte des erwirtschafteten Anspruchs automatisch eingezahlt wird. Nach dem Gesetzesvorhaben werden Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge in dieses System einbezogen.

Hat der Ehemann beispielsweise während der Ehezeit in eine Betriebsrente eingezahlt und so einen Kapitalwert vom 30.000 Euro erworben, gehen 15.000 Euro auf das Extra-Konto seiner Ex-Frau. "Künftig sind Chancen und Risiken der jeweils erworbenen Versorgungen gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt", betonte die Ministerin und verwies auch auf die wachsende Bedeutung privater Zusatzversicherungen, die diese Reform berücksichtige.

Ich habe noch einen Riester-Vertrag - speist sich meine Rente später aus vielen Quellen?

Nicht unbedingt. Die Versorgungsträger sollen der Ex-Gattin auch eine Abfindung anbieten können. Liegt der Rentenanspruch unter 50 Euro im Monat, muss die frühere Ehefrau nach den Plänen des Justizministeriums die Abfindung akzeptieren, ansonsten kann sie sie aushandeln. Allerdings kann die Frau über das Geld nicht frei verfügen, sondern muss es in eine bereits bestehende Altersvorsorge, etwa eine Riester-Rente einzahlen.

Und wenn wir im Grunde dieselbe Summe eingezahlt haben?

Waren beide Partner während der ganzen Ehe hindurch berufstätig und haben ungefähr das gleiche verdient (und damit in die Rentenkasse eingezahlt), gibt es keinen Ausgleich. Diese Bagatellgrenze soll dann gelten, wenn sich die Rentenansprüche um weniger als 25 Euro pro Monat unterscheiden. Bislang musste der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden, selbst dann, wenn sich die Ansprüche um gerade mal zehn Euro unterschieden - viel Ärger und viel Papierkram für alle Beteiligten waren die Folge.

Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehe?

Auch bei sehr kurzer Ehedauer soll jeder Ehepartner künftig den Versorgungsausgleich beantragen können.

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