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Sorgerecht Neues Sorgerecht für uneheliche Kinder?

Werden unverheiratete Väter durch das deutsche Sorgerecht diskriminiert? Ja, entschieden heute die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die deutsche Regierung wird auf dieses Urteil reagieren müssen.

Sorgerecht für unverheiratete Väter auf dem Prüfstand

Sorgerecht: Neues Sorgerecht für uneheliche Kinder?
© Melissa Schalke

Väter von unehelichen Kindern dürfen bisher das Sorgerecht nur ausüben, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Während geschiedene Partner in der Regel automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten, erlangt ein unverheirateter Vater selbst bei mehrjähriger nichtehelicher Lebensgemeinschaft kein Sorgerecht ohne den Willen der Mutter. Er kann nach der Trennung auf das reine "Umgangsrecht" beschränkt werden.

Bevorzugung von Müttern ist Diskriminierung

Gegen diese Ungleichbehandlung hatte ein Vater aus Köln geklagt. Und die Richter in Straßburg gaben ihm Recht. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte eine Neuregelung in Aussicht. "Ein kluges Urteil", meint Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. Gleichzeitig wies der Verband aber daraufhin, dass für Kinder eine Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein könne, wenn es gute Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht gebe.

Schützt das aktuelle Sorgerecht die Kinder?

Noch im Januar 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht das geltende Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern für verfassungskonform erklärt. "Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden", müssten berücksichtigt werden. In der Begründung hieß es auch, dass Konflikte über das Sorgerecht zum Schutz des Kindes vermieden werden sollten. In ihrem heutigen Urteil räumten die Straßburger Richter ein, dass ein Sorgerechtsverfahren auf ein Kind verstörend wirken könne. In Scheidungsfällen seien gerichtliche Verfahren aber auch vorgesehen. Das derzeitige Recht diskriminiere daher ledige Väter gegenüber Frauen und geschiedenen Vätern.

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