Artikelinhalt
- Wer bekommt Unterhalt?
- So viel Unterhalt bekommen Kinder: Düsseldorfer Tabelle 2023
- Muss das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen oder dazu gerechnet werden?
- Wie hoch ist mein Selbstbehalt?
- Was ist der Unterhaltsvorschuss?
- So viel Unterhalt bekommen Ex-Partner:innen
- Wer zahlt beim Tod des Ex-Partners?
Wer bekommt Unterhalt?
- Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, haben Anspruch auf Alimente, wenn sich die Eltern trennen (Kindesunterhalt).
- Elternteile, denen die Betreuung gemeinsamer Kinder nach einer Scheidung keine Arbeit oder nur Teilzeit erlaubt, haben Anspruch auf Unterhalt (Betreuungsunterhalt). Bei unverheirateten Paaren: Der betreuende Elternteil hat Anspruch auf Unterhalt in den ersten drei Lebensjahren des gemeinsamen Kindes.
- Elternteile, die wegen ihres Alters oder Gesundheitsproblemen nicht arbeiten können (Elternunterhalt).
Kommt es zu einer Trennung (es muss noch keine Scheidung vorliegen), hat das Familienrecht die Kinder an erste Stelle bei den Unterhaltszahlungen gesetzt. Danach folgen alle Elternteile, die den Nachwuchs betreuen – und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind beziehungsweise waren. Erst an dritter Stelle kommen Ex-Ehepartner:innen, die nach einer verhältnismäßig kurzen Ehe niemanden betreuen oder deren Kinder schon groß sind.
Ausnahme: Nach der Scheidung einer langjährigen Ehe, bei der beispielsweise die Frau nach Absprache daheim geblieben ist und sich um die Kinder gekümmert hat, steht sie in Sachen Unterhalt an gleicher Stelle wie die neue Partnerin ihres Ex-Mannes, die ebenfalls den Nachwuchs betreut. Ab etwa sieben Jahren wird eine Ehe als "langjährig" gelten – allerdings haben die Gerichte hier deutlichen Spielraum. Deshalb empfiehlt es sich, eine solche Absprache in einem Ehevertrag festzuhalten.
Ein Beispiel: Eine Ehe wird nach 20 Jahren geschieden. Die Ehefrau hatte zugunsten der Betreuung von Sohn und Tochter die mittlerweile kurz vor dem Abitur stehen, ihre Berufstätigkeit aufgegeben. Der Ex-Mann hat erneut geheiratet, aus dieser Ehe sind zwei weitere Söhne hervorgegangen, die derzeit von der zweiten Frau betreut werden. Gerechnet wird nun so: Nach Abzug des Selbstbehalts des Mannes sind zunächst die vier Kinder unterhaltsberechtigt. Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen sich die beiden Frauen dieses Geld gleichberechtigt teilen. Hätte die erste Ehe des Mannes jedoch nur vier Jahre gedauert und wäre kinderlos geblieben, stünde sie in der Rangfolge hinter den Nachwuchs aus der zweiten Ehe sowie der zweiten Ehefrau.
So viel Unterhalt bekommen Kinder: Düsseldorfer Tabelle 2023
Kommt es zu einer Trennung der Eltern, gibt die Düsseldorfer Tabelle Aufschluss darüber, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Familiengerichte und Jugendämter können sich an ihr jedoch lediglich orientieren, eine Gesetzeskraft besteht nicht. Die in der Tabelle festgehaltenen Werte weisen den Bedarf pro Monat für ein Kind aus. Werden Minderjährige betreut, bekommt das Elternteil, bei dem sie leben, den Kindesunterhalt vom anderen. Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt sind jeweils das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Verdient der oder die Unterhaltspflichtige zum Beispiel monatlich 2.000 Euro netto und hat ein vier- und ein zehnjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den Unterhaltssatz bei 459 Euro + 528 Euro = 987 Euro.
Jedes Kind hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt durch seine Eltern, bis seine Ausbildung beendet ist. Derjenige, bei dem der Nachwuchs lebt, kommt seinen Verpflichtungen durch Pflege, Betreuung und Erziehung nach. Der andere zahlt den Barunterhalt. Doch das ändert sich mit der Volljährigkeit.
Vorsicht: Die Düsseldorfer Tabelle gibt lediglich Aufschluss über den Kindesunterhalt, nicht jedoch über den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Über Unterhalt für den Ehepartner entscheidet das Gericht. Fragen hierzu können dir am besten ein Anwalt oder eine Anwältin beantworten.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden dabei erhöht. Der Mindestunterhalt beträgt beispielsweise jetzt 437 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 502 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und 588 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Die Bedarfssätze für volljährige Kinder wurden ebenfalls erhöht: auf 628 Euro. Die komplette Tabelle könnt ihr beim Oberlandesgericht Düsseldorf online einsehen und herunterladen.
Muss das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen oder dazu gerechnet werden?
Bei den in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Werten handelt es sich zunächst nur um den Unterhaltsanspruch eines Kindes selbst, nicht jedoch um den tatsächlich zu zahlenden Betrag. Väter oder Mütter, die den Unterhalt zahlen müssen, dürfen für ihre minderjährigen Kinder die Hälfte des Kindergelds abziehen. Um also den tatsächlich zu zahlenden Betrag zu ermitteln, muss zunächst die Hälfte des Kindergeldes vom ursprünglichen Wert der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden. Bei unterhaltsberechtigten Volljährigen darf der Unterhalt um das volle Kindergeld gekürzt werden.
Ein Beispiel: Ein Elternteil verdient 2.000 Euro netto und soll für die Tochter, zehn Jahre alt, Unterhalt zahlen. Laut Düsseldorfer Tabelle ergäbe sich eine Zahlung von 528 Euro. Nun darf die Hälfte des Kindergeldes, also 125 Euro (250 Euro: 2 = 125 Euro), abgezogen werden. Es bleiben 403 Euro Unterhalt für die Tochter zu zahlen.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt?
Als Barunterhaltspflichtige:r steht dir laut Familienrecht natürlich auch ein Eigenbedarf zu. Dieser soll deine Existenz sichern.
- Bei nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen liegt er aktuell bei 1.120 Euro.
- Bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt der Selbstbehalt aktuell 1.370 Euro.
Sollte nach Abzug des Kindesunterhalts dem Zahlungspflichtigen weniger als der angesetzte Selbstbehalt bleiben, greift der Bedarfskontrollbetrag. Dieser ist ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle enthalten.
Was ist der Bedarfskontrollbetrag?
Dieser soll eine ausgewogene Verteilung des Geldes auf den Zahlungspflichtigen und die Unterhaltsberechtigten sicherstellen.
Dem oder der Zahlungspflichtigen muss ein Existenzminimum verbleiben, welches über den Bedarfskontrollbetrag festgelegt ist. Auf der untersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle (Nettoeinkommen bis 1.900 Euro) ist der Bedarfskontrollbetrag mit dem notwendigen Selbstbehalt gleich. Erst ab der zweiten Einkommensstufe ist der Bedarfskontrollbetrag höher als der notwendige Selbstbehalt. Stellt sich also bei der Berechnung nach Abzügen und Kindesunterhalt heraus, dass der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird, ist die nächstniedrigere Einkommensgruppe für die Berechnung anzusetzen.
Welche Ansprüche haben volljährige Kinder?
Recht auf Kindesunterhalt haben auch volljährige Kinder, wenn sie
- noch nicht 21 Jahre alt sind,
- sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden,
- im Haushalt der Mutter oder des Vaters leben,
- unverheiratet sind.
Grund dafür: Der oder die Jugendliche hat ein Recht darauf, eine angemessene Ausbildung zu erhalten. Die Höhe des Kindesunterhalts beträgt mindestens 628 Euro monatlich. Volljährige, die verheiratet sind, muss vorrangig der Ehegatte versorgen.
Student:innen, die nicht bei ihren Eltern leben, haben einen Anspruch auf 930 Euro Kindesunterhalt im Monat. Wohnt der:die Student:in noch bei einem seiner oder ihrer Elternteile, wird der Betrag nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
So nennt man das Geld, das man als alleinerziehender Elternteil beim Jugendamt beantragen kann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen gar nicht nachkommt oder zu wenig zahlt. Ein gerichtliches Urteil gegen den säumigen Zahler wird nicht vorausgesetzt. Ist dieser durchaus leistungsfähig, verweigert aber die Zahlungen, wird der Staat von ihm den gezahlten Vorschuss zurück verlangen.
Bedingung: Das Kind muss in Deutschland einen Wohnsitz haben oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Anspruch: Wenn das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist, kann der Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Einschränkung gezahlt werden. Die Begrenzung auf 72 Monate ist seit Mitte 2017 nicht mehr gültig. Auch ältere Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn sie nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im Falle eines Hartz-IV-Bezugs mindestens 600 Euro hinzuverdient.
Höhe: Der Betrag richtet sich nach dem Kindesalter.
- 0-5 Jahre: 187 Euro monatlich
- 6-11 Jahre: 252 Euro monatlich
- 12- 17 Jahren: 338 Euro monatlich
Noch mehr Informationen zum Unterhaltsvorschuss kannst du hier beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.
So viel Unterhalt bekommen Ex-Partner:innen
Neben dem Kindesunterhalt gibt es noch den sogenannten Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt wird vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt beginnt mit dem Scheidungsurteil. Grundsätzlich soll nach einer Scheidung jeder für sich selbst aufkommen. Unterhaltsanspruch besteht, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- du betreust dein Kind.
- du bist erwerbslos.
- aufgrund von Alter oder Krankheit kannst du nicht arbeiten.
- du befindest dich in einer Umschulung, Ausbildung oder Fortbildung
Fällt der Unterhaltsbestand weg, endet auch der Unterhaltsanspruch. Eine neue Heirat oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft bringen in jedem Fall sofort das Aus für die Zahlungen (betrifft nicht den Kindesunterhalt) – unabhängig von den Finanzen des neuen Partners oder der neuen Partnerin. Trotz Kinder muss mit einer Kürzung gerechnet werden. Das gilt auch für eine eheähnliche Beziehung, bei der der oder die Unterhaltsberechtigte schon zwei bis drei Jahre mit jemandem zusammen lebt. Ohne Kinder werden die Zahlungen gestrichen.
Bei unverheirateten Paaren gilt nach einer Trennung: Der oder die Ex-Partner:in bekommt nur dann Unterhalt, wenn er oder sie ein Kind bis zu deren dritten Lebensjahr betreut und aufgrund dessen nicht oder nur in Teilzeit arbeiten kann. Darüber hinaus besteht kein Unterhaltsanspruch – abgesehen vom Kindesunterhalt. Hier kannst du nachlesen, was dir im Falle einer Trennung ohne Trauschein zusteht.
Wer finanziert mir eine Umschulung?
Wer wegen der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung einschließlich Studium nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann das nach der Scheidung nachholen, wenn es eine nachhaltige Existenzsicherung verspricht. Das gilt auch, wenn eine Umschulung beziehungsweise eine Aus- oder Fortbildung die Aussicht auf eine angemessene Tätigkeit mit sich bringt. Die Kosten muss in diesen Fällen der:die Ex-Partner:in tragen. Unverheiratete Partner:innen haben keinen derartigen Anspruch. Darüber hinaus müssen sie jede Tätigkeit annehmen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – Geschiedene müssen nur eine "angemessene" Tätigkeit annehmen.
Was passiert, wenn der oder die Unterhaltspflichtige weniger verdient?
Nur da, wo ein Elternteil bedürftig ist und eins leistungsfähig, besteht die Voraussetzung für Unterhaltszahlungen. Nur wer dazu in der Lage ist, muss zahlen. Den Selbstbehalt darf er oder sie für sich behalten. Aber wer unterhaltspflichtig ist, muss dafür sorgen, dass er zahlen kann. Wer sein Einkommen ohne zwingenden Grund senkt, muss deshalb nicht weniger zahlen. Die Gerichte berechnen die Unterhaltszahlungen dann so, als würde er so viel verdienen, wie er könnte ("fiktives Gehalt"). Wer jedoch wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, als Selbstständige:r scheitert oder unverschuldet den Job verliert, darf seinen Barunterhalt kürzen lassen. Doch er oder sie muss sich um eine neue Stelle bemühen und dies auch nachweisen. Kein Grund für eine Unterhaltszahlung ist der Wunsch, sich selbstständig zu machen, den Job zu wechseln oder Teilzeit zu arbeiten, um mehr Zeit für eine neue Familie zu haben.
Geht z.B. der Vater, der für eine Tochter aus einer früheren Beziehung Unterhalt zahlen muss, wegen eines weiteren Kindes in Elternzeit und hat deshalb ein geringeres Einkommen, so ändert das nichts an seinen Verpflichtungen der erstgeborenen Tochter gegenüber. Reicht das Geld nicht, muss er eventuell sogar auf die Elternzeit verzichten.
Wer zahlt beim Tod des Ex-Partners?
Wurde bis zum Tod des Ex-Ehepartners Unterhalt von diesem oder dieser bezahlt, sind nach dessen Tod die Erben verpflichtet, den Unterhalt weiter zu zahlen. Sie müssen jedoch nur Unterhalt bis zur Höhe des Pflichtteils zahlen, der dem geschiedenen Partner vor der Trennung zugestanden hätte.
Müssen Großeltern für ihre Enkel Unterhalt zahlen?
Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber – sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens – ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden. Als Großeltern dürfen sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.
Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten.
Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits – nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Düsseldorfer Tabelle und der Berliner Tabelle?
Die Berliner Tabelle galt für die neuen deutschen Bundesländer seit 1991. Sie ist eine Vorstufe für die Düsseldorfer Tabelle, denn sie weist etwas geringere Beitragssätze aus. Seit dem 01.01.2008 gilt die Düsseldorfer Tabelle auch für die Bundesländer im Osten Deutschlands. Die Berliner Tabelle wurde somit aufgehoben.
Quellen:
- Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, zuletzt aufgerufen am 24.01.2023.