Unterscheidung zwischen Leistungen und anderen Aufgaben

Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und das Landesjugendhilfegesetz ( LJHG ) des jeweiligen Bundeslandes. Das Jugendamt ist Träger der "öffentlichen Jugendhilfe" und soll in diesem Sinne
- Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermieden oder abzubauen.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.
Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen den Leistungen und den anderen Aufgaben des Jugendamtes. Die Leistungen des Jugendamtes können als Angebote verstanden werden, deren Inanspruchnahme entweder durch die Eltern oder durch die Kinder freiwillig ist und keinen Eingriff in die Erziehungsverantwortung der Eltern bedeutet. Zum Beispiel
- alle Formen der Beratung und Unterstützungen zum Beispiel in Fragen der Erziehung.
- Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
- und die Jugendarbeit
Als andere Aufgaben gelten hingegen die Aufgaben des Jugendamtes, die zum Schutz des Kindes notfalls auch gegen den Willen der Eltern ergriffen werden.
- die Inhobhutnahme von Kindern
- die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht oder dem Vormundschaftsgericht
- oder die Beratung bei Fragen der Vaterschaft.
Hilfe bei der Erziehung für Familien
Die Leistungen des Jugendamtes kann man als Angebote verstehen, die Familien und Kinder freiwillig annehmen können und die ihnen das Zusammenleben erleichtern sollen. Und das Spektrum der Angebote ist breit gefächert:
Angebote für Familien und Eltern bei Erziehungsfragen und familiären Problemen
Das Jugendamt informiert Familien und Eltern über Erziehungsthemen, berät bei Erziehungsfragen, bietet Paargespräche an, hilft bei Scheidung oder Trennung, unterstützt Alleinerziehende und bietet Hilfe bei der Trauerbewältigung an.
Mögliche Erziehungsprobleme könnten sein:
- dem Kind fällt es schwer, Freunde zu finden
- das Kind klammert
- das Kind ist in einer Trotzphase
- das Kind ist aggressiv und schlägt die Eltern oder Geschwister
- das Kind stiehlt
- das Kind hält sich an keine Regeln
Bei einer Scheidung oder Trennung hilft das Jugendamt zum Beispiel
- Konflikte zu bewältigen
- ein Konzept für das gemeinsame Sorgerecht zu entwickeln
- das Wohl des Kindes im Auge zu behalten
Auch bei so unterschiedlichen Problemen wie ADHS oder einem Trauerfall in der Familie, der für Kinder immer besonders belastend ist, bietet das Jugendamt Unterstützung an.
Kinder- und Jugendschutz
Ob es der erste Urlaub ohne Eltern ist, der Streit um den Diskobesuch, Ausgehzeiten oder das Surfen im Internet - das Jugendamt informiert Eltern darüber, was Kinder und Jugendliche dürfen und was sie nicht tun sollten.
Tagesmütter
Das Jugendamt vermittelt Eltern eine Tagesmutter. Diese brauchen seit 2005 eine Erlaubnis vom zuständigen Jugendamt, um ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Beratung und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche
Ob es Probleme mit den Eltern sind, Mobbing in der Schule, der Umgang mit Alkohol und Drogen, Gewalt oder Liebeskummer - Kinder und Jugendliche finden beim Jugendamt Anlaufstellen, wo ihnen geholfen werden kann.
Mögliche Themen können sein:
- Familie: gestörte Eltern-Kind-Beziehung, Probleme mit den Geschwistern, Ablöseprozesse, Verarbeitung von Trennung, Taschengeld und Ausgang usw.
- Schule: Konzentrationsstörungen, Versetzungsprobleme, Versagensangst, Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreibschwäche. Aber auch: Mobbing durch Mitschüler)
- Liebe und Sexualität: sexuelle Schwierigkeiten, Liebeskummer, Selbstzweifel
Kinder- und Jugendarbeit
In Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs oder -clubs finden Kinder und Jugendliche Freizeitangebote und gleichzeitig die Möglichkeit, Probleme zu anzusprechen und sich beraten zu lassen. Mit Streetworkern und mobiler Jugendarbeit kommt die Jugendhilfe dorthin, wo die Jugendlichen sich aufhalten. Auch Ferienprogramme und Ausflüge gehören zu den Angeboten der Jugendarbeit.
Finanzielle Hilfen
Das Jugendamt übernimmt Teile der Kosten oder die gesamten Kosten von Kindertageseinrichtungen, Tagesmüttern, Schullandheimaufenthalten, Jugendfreizeiten, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht.
Außerdem gibt es für Familien mit geringem Einkommen einen Zuschuss zur Familienerholung.
Unterhalt
Wenn Sie alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater sind und/ oder alleinsorgeberechtigt sind, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
Wenn Sie nicht mit der Mutter, dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt). (siehe auch unten: Das Jugendamt als Beistand)
Das Jugendamt informiert über die Unterhaltszahlungen für Kinder und zahlt auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils Unterhaltvorschussleistungen für höchstens sechs Jahre, wenn das Kind bei nur einem Elternteil lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Das Jugendamt als Beistand
Die Beistandschaft eine freiwillige Unterstützungsleistung, die allen Müttern nichtehelicher Kinder seitens der Jugendämter angeboten wird. Sie kommt auf formlosen Antrag zustande. Der Antrag kann vom allein sorgeberechtigten Elternteil oder (bei gemeinsamer Sorge) von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, gestellt werden. Dadurch wird eine Mitarbeiter des Jugendamtes gesetzlicher Vertreter des Kindes und zwar für die
Feststellung der Vaterschaft
Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter) gilt, kann das Jugendamt den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern.
oder die Geltendmachung von Unterhalt
Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt bestellt werden.
Andere Aufgaben
Unter den "Anderen Aufgaben" des Jugendamtes sind alle die Maßnahmen zusammengefasst, deren Inanspruchnahme nicht freiwillig durch die Eltern erfolgt und die einen zumindest zeitweisen Eingriff in die Erziehungsverantwortung der Eltern bedeutet. Zum Beispiel
- wirken die Mitarbeiter des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren mit. Das können Verfahren vor dem Vormundsschaft- oder Familiengericht sein, oder solche nach dem Jugendgerichtsgesetz.
- holen die Mitarbeiter des Jugendamtes Kinder oder Jugendliche aus Familien, wenn sie deren Wohl als gefährdet ansehen
- nimmt das Jugenamt Kinder und Jugendliche in Obhut.
Pflegeeltern
Das Jugendamt sucht Familien für Pflegekinder aus, die bereit sind, diese eine Zeitlang aufzunehmen. Die leiblichen Eltern werden vom Jugendamt in dieser Zeit dabei unterstützt, ihr Leben wieder zu ordnen.
Adoptionen
Das Jugendamt ist vor und nach einer Adoption Anlaufstelle für Eltern. Es vermittelt Adoptionen und begleitet den gesamten Prozess der Adoption, berät die Herkunftsfamilien, stellt die Eignung der Bewerber als Adoptiveltern fest und führt die eigentliche Vermittlung durch. Gibt es danach Beratungsbedarf, ist ebenfall das Jugendamt Ansprechpartner. Will ein Kind Kontakt zu seinen leiblichen Eltern herstellen, hilft das Jugendamt weiter.