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Rolltreppenverbot Rolltreppenverbot für Kinderwagen

Rolltreppe in Einkaufszentrum
© zhu difeng / Shutterstock
Ab sofort sind Kinderwagen auf Rolltreppen verboten. So will es die Änderung einer EU-Norm, die nun in Kraft ist. Aus Sicherheitsgründen wurde die Regelung verschärft. Doch was bedeutet das konkret für Eltern? Wird ein Mißachten der Regelung bestraft? Und was passiert, wenn doch etwas passiert?

Die EU-Norm gibt vor, dass man ab sofort Kinderwagen nicht mehr auf einer Rolltreppe befördern darf. Hintergrund für die Änderung der "Euronorm 115 für Fahrtreppen" ist es, Unfälle künftig zu vermeiden.

Im Falle einer "Schnellbremsung" kam es in der Vergangenheit bereits zu Unfällen. Dabei stürzten Kind, Eltern und Kinderwagen in die Tiefe, als die Rolltreppe ruckartig anhielt - schwere Verletzungen waren die Folge.

"Das Verbot richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Rolltreppen", so Heidi Atzler, Sprecherin des TÜV Südbayern. "Sie sind ab sofort verpflichtet an neuen Rolltreppen Piktogramme anzubringen, die ein Befördern von Kinderwagen untersagen." Aber auch die Betreiber von Rolltreppen, also Kaufhäuser und Bahnhöfe, können Verbote aussprechen. "Wir gehen davon aus, dass auch alte Fahrtreppen mit den Verbotsschildern nachgerüstet werden", so die TÜV-Sprecherin.

Konsequenzen für Eltern

Für Versicherungen ändert sich zunächst nichts

Die Konsequenzen daraus müssen die Eltern tragen: Konkret bedeutet dies, dass Eltern nun häufiger Passanten um Hilfe bitten oder sich nach einem Lift umsehen müssen. Doch wenn weder Lift noch hilfsbereite Menschen in Sicht sind, gibt es oft keine Alternative zum Rolltreppenmanöver.

Wer dann trotzdem die Rolltreppe benutzt, dem kann es passieren, dass Mitarbeiter des Kaufhauses oder der Bahn ihn auf das Verbot aufmerksam machen - bestraft wird man deshalb aber nicht. Schließlich ist die Norm kein Gesetz.

Aus Sicht der Versicherungen ändert sich vorerst nichts: "Die Änderung der EU-Norm hat zunächst keine versicherungstechnischen Konsequenzen", so Claudia Herrmann, Sprecherin der Allianz. "Wer eine private Unfallversicherung hat und bei einem Unfall mit Kinderwagen auf der Rolltreppe bleibende Schäden davonträgt, hat Anspruch auf Leistungen." Komplizierter wird es, wenn beispielsweise andere Passanten beteiligt sind. "Wenn die Haftpflichtversicherung einspringen soll, muss man immer den Einzelfall prüfen", so die Sprecherin der Versicherung.

Beim TÜV weist man für die Zukunft auf eine bereits bestehende, ältere EU-Norm hin, auf die ebenfalls Piktogramme aufmerksam machen: Um Unfälle zu vermeiden, sollte man sich beim Benützen der Rolltreppe immer mit einer Hand am Handlauf festhalten - ob mit oder ohne Kinderwagen.

Was haltet ihr von dem Verbot?

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