Vor dem Standesbeamten - so will es das Gesetz
Das traditionelle "Aufgebot", das Heiratswillige noch bis 1998 beim Standesamt bestellen mussten, wurde durch eine "persönliche Anmeldung" ersetzt. Diese wird im Normalfall am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt. Die Trauung kann daraufhin jedoch in einem beliebigen deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die offizielle Anmeldung ist erst sechs Monate vor der Trauung möglich, trotzdem kann man sich oftmals schon früher für bestimmte Termine vormerken lassen. All das gilt übrigens auch für gleichgeschlechtliche Paare, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbinden wollen. Vor dem ersehnen Jawort muss jedes Paar allerdings eine Vielzahl von Dokumenten, Papieren und Bescheinigungen vorlegen, um die sogenannte "Heiratsermächtigung" zu erhalten. Bei der Anmeldung können zudem organisatorische Punkte geklärt werden und Angaben gemacht werden über die gewünschte Namensführung in der Ehe beziehungsweise der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sind Braut und Bräutigam volljährig, im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und waren nie zuvor verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, benötigen sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Eine neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Erhältlich ist die beim Standesamt des Geburtsortes.
- Eine Aufenthaltsbescheinigung, die zum Zweck der Eheschließung ausgestellt wird. Die gibt es beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Sie muss Ihren Familienstand ausweisen, ebenso wie die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz. Wichtig: Sie darf nicht älter als 14 Tage sein. Die Anmeldebescheinigung zur Trauung oder zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft reicht nicht aus!
- Waren Sie zuvor bereits verheiratetet oder lebten sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, so benötigen Sie einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft. Dies ist nicht das Scheidungsurteil, sondern eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit einem Auflösungsvermerk. Diese ist beim Eheschließungsstandesamt erhältlich.
- Falls Sie verwitwet sind, wird dies ebenfalls im Eheregister des Eheschließungsstandesamtes vermerkt. Dort können Sie eine neue beglaubigte Abschrift anfordern.
- Waren Sie bereits mehrmals verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften, so müssen Sie alle früheren Ehen und Lebenspartnerschaften angeben. Dazu sind vorhandene Dokumente wie Familienstammbücher, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteile mitzubringen.
- Gibt es bereits gemeinsame Kinder, so ist für diese jeweils eine neu ausgestellte Geburtsurkunde vorzulegen. Diese Urkunde erhalten Sie beim Geburtsstandesamt der Kinder. Darin müssen beide Eltern eingetragen sein. Hierfür ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Falls Sie schon früher das gemeinsame Sorgerecht für das Kind beantragt hatten, bringen Sie diesen Bescheid mit.
- Haben Sie Kinder aus früheren Ehen oder Verbindungen, verlangt das Standesamt neben neuen Geburtsurkunden der Kinder zusätzlich Sorgerechtsbescheide. Darüber hinaus benötigen Sie ein Vermögens-Auseinandersetzungszeugnis vom Jugendamt beziehungsweise vom Vormundschaftsgericht: Es dokumentiert, dass durch die Eheschließung die finanziellen Rechte des Kindes unangetastet bleiben. Möglicherweise sind zusätzliche Unterlagen notwendig, fragen Sie deshalb unbedingt nochmals direkt bei ihrem Standesamt nach.
Überhaupt gilt: Da es je nach Wohnort und Standesamt Unterschiede geben kann, sollten Sie vorsichtshalber nachfragen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen - und das am besten frühzeitig! In folgenden Fällen sollten Sie grundsätzlich persönlich mit Ihrem Standesamt Kontakt aufnehmen und nochmals nachfragen, welche Unterlagen Sie genau benötigen:
- Einer der Partner ist adoptiert
- Einer der Partner hat zuvor im Ausland geheiratet beziehungsweise wurde dort geschieden
- Einer der Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Einer der Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
Was kostet eine standesamtliche Trauung?
Die Kosten für eine standesamtliche Trauung betragen im Normalfall 40 Euro, jedoch können sie je nach Stadt abweichen. Sind beide Partner nicht deutscher Staatsangehörigkeit, fallen ebenfalls höhere Kosten an.
Was muss ich noch zur standesamtlichen Trauung wissen?
Gut zu wissen: Trauzeugen sind heute für eine standesamtliche Trauung nicht mehr notwendig. Viele Paare behalten diese Tradition jedoch trotzdem gerne bei. Es ist ihnen dabei frei gestellt, ob sie ein oder zwei Trauzeugen wählen.
Vor Gott - so will es die Kirche
Generell gilt auch für die kirchliche Trauung: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Pastor oder Pfarrer, der Sie trauen wird, in Verbindung. So gehen Sie sicher, dass Ihnen in letzter Sekunde nicht doch ein wichtiges Dokument fehlt.
Diese Unterlagen benötigen Sie für eine katholische Trauung
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von katholischen Trauungen: die sakramentale und die natürliche. Bei der sakramentalen Trauung spenden sich beide Partner gegenseitig das Ehesakrament. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beide katholisch getauft sind. Ist keiner der Partner oder nur einer katholisch getauft, so wird der Pfarrer in der Regel eine natürliche Trauung vornehmen, also eine Andacht zelebrieren, jedoch keine Kommunion verteilen. Für eine sakramentale Trauung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Taufbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung. Zuständig für die Ausstellung ist das Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft worden sind. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein
Für eine natürliche Trauung müssen die Ehepartner zwar nicht getauft sein, doch muss in diesem Fall eine Genehmigung seitens des zuständigen Bischofs eingeholt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass beide Partner ledig sind. Dafür ist für den nicht getauften Partner ein Ledigennachweis beim Einwohnermeldeamt einzuholen. Ist einer der Partner aus der Kirche ausgetreten wird es in der Regel genauso gehandhabt. Vor der Trauung wird in jedem Fall ein Ehevorbereitungsgespräch geführt. Dabei werden auch die beiden Trauzeugen benannt. Diese müssen nicht katholisch sein, sollten sich jedoch zum christlichen Glauben bekennen und älter als 14 Jahre sein. Falls die Ehepartner verschiedenen Konfessionen angehören, brauchen sie für eine Trauung nach katholischem Ritus übrigens eine besondere Genehmigung. Beantragen können Sie diese beim Ortspfarrer, ausgestellt wird diese vom zuständigen Bischof. Überhaupt betrachtet die katholische Kirche alle Fälle, in denen nicht beide Partner katholisch getauft sind, als Ausnahmen, für die stets eine Sondergenehmigung des zuständigen Bischofs eingeholt werden muss. Ob der sie tatsächlich erteilt, hängt ganz von ihm ab - einen Anspruch darauf hat das Paar nicht. Ein Sonderfall ist die so genannte Gewissensehe. Dabei heiratet das Paar ausschließlich kirchlich, nicht jedoch standesamtlich. Auch für diese Form der Ehe ist eine besondere Genehmigung seitens des Ortsbischofs einzuholen. Möglich ist diese Form überhaupt erst wieder seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2009. Seit dem ist eine standesamtliche Eheschließung nicht mehr zwingend notwendig, um sich kirchlich trauen zu lassen. Die Entscheidung für eine solche rein kirchliche Trauung sollte jedoch gründlich überlegt werden -nicht umsonst spricht sich sogar die katholische Kirche selbst für eine standesamtliche Eheschließung vor der kirchlichen Trauung aus. Denn: Vor dem Gesetz gilt das Paar auch künftig als nicht verheiratet. Deshalb hat es auch keinerlei Anspruch auf Leistungen, die der Staat Eheleuten bietet, beispielsweise das Ehegattensplitting, die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse. Auch Unterhalts- oder Erbansprüche gelten bei einer solchen Verbindung nicht. Andererseits werden sich tiefgläubige Paare nach der Zeremonie sicher als vor Gott vereint fühlen. Eine mögliche Trennung würde sie daher in großen Zwiespalt stürzen, da sie nach ihrem Glauben sich weder scheiden lassen noch erneut heiraten könnten.
Wünschen Sie sich eine evangelische Trauung, brauchen sie folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Taufscheine/ Konfirmationsurkunden
- die Bestätigung der zivilen Eheschließung vor dem Standesamt (oder aber einen schriftlichen Nachweis über deren Anmeldung)
Ist einer der Partner einer katholisch, kann sich das Paar trotzdem evangelisch trauen lassen. Der katholische Partner benötigt dafür allerdings eine Genehmigung seitens des katholischen Bischofs.
Ist einer der Partner nicht Mitglied einer christlichen Kirchengemeinde (sei es, weil er ausgetreten, nicht getauft oder einer anderen Glaubensgemeinschaft ist), dann hängt es von der jeweiligen Landeskirche ab, ob eine kirchliche Trauung möglich ist. In den meisten Fällen kann ein Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert werden, sofern sich der nicht zugehörige Partner dafür ausspricht, den Ehepartner nicht an der Ausübung seiner Religion und der Erziehung der Kinder im Sinne dieser zu behindern. Fragen Sie in diesem Falle jedoch am besten direkt in ihrer Heimatgemeinde nach.
Im Gegensatz zu einer katholischen Trauung ist es den Brautleuten freigestellt, ob sie Trauzeugen bestellen oder nicht. Entscheidet sich ein Paar für Trauzeugen, können sie über die Anzahl der Trauzeugen frei wählen.
Homosexuelle Paare können sich zum Teil in evangelischen Gemeinden segnen lassen, nicht jedoch offiziell trauen. Dies ist letztlich jedoch von der jeweiligen Landeskirche abhängig. Daher fragen Sie am besten in diesem Fall in ihrer zuständigen Gemeinde nach, ob es diese Möglichkeit besteht.
Sie planen eine Ökumenische Trauung? Dann brauchen Sie folgende Unterlagen:
Ist einer der Ehepartner der evangelischen Kirche zugehörig und der andere der katholischen, kann auf deren beider Wunsch eine ökumenische Trauung durchgeführt werden. Hierbei muss auf beiden Pfarrämtern eine Anmeldung erfolgen. Für den katholischen Partner erforderlich ist auch in diesem Fall eine Genehmigung seitens des zuständigen Bischofs.
Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung durchgeführt werden soll, wird jeweils der Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. Eine ökumenische Trauung mit gleichberechtigten Liturgien gibt es nicht.