Der Streit um die Kinderbetreuung geht weiter
Ab dem 01. August 2013 haben Eltern von Unter-Dreijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz - so hat es die Politik im Jahre 2008 beschlossen. Ende 2012 fehlten allerdings bundesweit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch rund 220.000 Plätze, das Bundesfamilienministerium geht von etwa 130.000 Plätzen aus. Ob die bis zum Sommer noch geschaffen werden können, steht in den Sternen. Doch nach bisheriger Rechtslage könnten Eltern, die nach dem Stichtag leer ausgehen, ihren Anspruch einklagen. Kein Wunder, dass so mancher Kommunalpolitiker bereits angeregt hat, eben diesen Rechtsanspruch wieder abzuschaffen. Denn auch wenn grundsätzlich natürlich auch die Möglichkeit besteht, das Kind bei einer Tagesmutter unterzubringen - die Wartelisten dort werden ebenfalls nicht kürzer.
Zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz soll am 01. August 2013 dann auch das jahrelang umstrittene Betreuungsgeld kommen. Eltern, deren Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, können im ersten Lebensjahr dieses Kindes vom Stichtag an 100 Euro im Monat bekommen - sofern sie ihr Kind nicht in eine Krippe oder Kita geben. Wer das Betreuungsgeld für seine eigene private Altersvorsoge verwendet, erhält noch 15 Euro zusätzlich als Bonus.
Pikant: Nicht nur Eltern, die im Job pausieren, um den Nachwuchs Kind zuhause zu betreuen, sollen das Betreuungsgeld erhalten, sondern auch Väter und Mütter, bei denen die Oma einspringt. Oder diejenigen, die eine Tagesmutter beziehungsweise eine Kinderfrau engagiert haben. Von August 2014 an soll das Betreuungsgeld dann sogar auf 150 Euro erhöht werden.
Allerdings: Im September steht die nächste Bundestagswahl an. Und SPD und Grüne, die gegen das Betreuungsgeld sogar Verfassungsklage eingelegen wollen, kündigen schon jetzt an, es im Falle eines Wahlsieges umgehend wieder abzuschaffen.
Weniger Elterngeld für 2013 geborene Babys?
Keine gute Nachricht für alle, die in diesem Jahr Nachwuchs erwarten: Für ab 2013 geborene Kinder wird das Elterngeld anders berechnet - und das wird nach Ansicht von Experten dazu führen, dass viele Eltern weniger Elterngeld erhalten werden als in den Jahren zuvor. Denn: Das Finanzamt zieht seit dem 01. Januar 2013 zur Berechnung des Geldes pauschal 21 Prozent vom durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate ab. Zuvor wurden die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge als Berechnungsgrundlage verwendet. Die Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen hat berechnet, dass Eltern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 bis 3.000 Euro dadurch sieben bis zehn Euro weniger Elterngeld im Monat erhalten werden.
Weitere Nullrunde für Kinder beim Unterhalt
Die in der Düsseldorfer Tabelle festgeschriebenen Unterhaltssätze für Kinder wurden wie schon in 2012 auch für dieses Jahr nicht angehoben. Stattdessen hat sich der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen erhöht, da sich die Familienrichter hier an der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze orientiert haben: So ist der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (also meist der Väter) mit Kindern unter 21 Jahren von 950 Euro auf 1.000 Euro gestiegen (bei Nicht-Erwerbstätigen von bisher 770 Euro auf 800 Euro, Erwerbstätige mit volljährigen Kindern, die bereits in einer eigenen Wohnung leben dürfen in 2013 mindestens 1.200 Euro behalten - zuvor waren es mindestens 1.150 Euro). Experten fürchten, dass vor allem Kinder von gering verdienenden Eltern aufgrund dieser Anpassungen in diesem Jahr tendenziell weniger Geld erhalten werden.
Das Ehegattensplitting soll vereinfacht werden
Seit diesem Jahr versucht der Gesetzgeber, das komplizierte Ehegattensplitting zumindest ein wenig zu vereinfachen: Statt bisher sieben soll es dann nur noch vier Möglichkeiten zur steuerlichen Veranlagung von Ehepartnern geben: Das konventionelle Ehegattensplitting oder eine Einzelveranlagung - darunter fallen dann entweder das Ehegatten-Splitting mit Grundtarif, das Witwensplitting oder das Sondersplitting für Geschiedene im Trennungsjahr. Das Besondere an diesen neuen Einzelveranlagungen: Obwohl noch verheiratet, behandelt das Steuerrecht sie quasi wie Ledige. Sonderausgaben etwa kommen dabei dem Partner zugute, der sie wirtschaftlich getragen hat. Daneben kann man auch beantragen, dass die gemeinsam ermittelten Aufwendungen jedem Ehepartner zu 50 Prozent angerechnet werden. Abgeschafft wird dagegen die getrennte Veranlagung als Sonderform für Ehepaare.
Strom wird deutlich teurer
Auf eine deutlich höhere Stromrechnung müssen sich Familien in diesem Jahr wohl einstellen: Rund zwölf Prozent mehr werden viele Anbieter von ihren Kunden verlangen. Für eine vierköpfige Familie entstehen so schnell Mehrkosten von 140 Euro im Jahr. Bei der Suche nach den Gründen für diese saftige Erhöhung schieben sich alle gegenseitig den schwarzen Peter zu: Die Energie-Konzerne verweisen auf die vom Staat eingesetzte Erneuerbare-Energien-Umlage sowie die Kosten für den Ausbau des Ökostroms. Verbraucherschützer und Umweltpolitiker dagegen rechnen vor, dass sich mit diesen Argumenten ein Anstieg von höchstens sechs Prozent erklären ließe, die andere Hälfte der steigenden Kosten jedoch rein auf das Gewinnstreben der Stromanbieter zurückzuführen sei. Und die Kunden, von denen sicher viele bereit waren, für sichere und saubere Energie künftig ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen: können nicht nachprüfen, wer eigentlich Recht hat - und ärgern sich!
Adieu Praxisgebühr!
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 3.937,50 Euro im Monat, die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern müssen, ist von 4.237,50 Euro im Monat auf 4.350 Euro gestiegen.
Weitere Änderungen im Gesundheitswesen: Die Praxisgebühr wurde abgeschafft. Und: Künftig fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einem einkommensunabhängigen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr - vorausgesetzt, der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung beträgt mindestens zehn Euro pro Monat.
Aus 400-Euro-Jobs werden 450 Euro-Jobs
Wer einen Minijob hat, verdient künftig ein wenig mehr: Seine Verdienstgrenze ist von 400 auf 450 Euro gestiegen. Außerdem sind Minijobber jetzt rentenversicherungspflichtig.
Das ändert sich in Sachen Arbeitslosenversicherung und Hartz IV
In der Arbeitslosenversicherung ist mit Beginn dieses Jahres die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen: In den alten Bundesländern um 200 Euro auf 5.800 Euro und in den neuen um 100 Euro auf 4.900 Euro.
Wer vom Schicksal "Arbeitslosigkeit" betroffen ist, bekommt immerhin fünf bis acht Euro mehr Arbeitslosengeld im Monat. So steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Langzeitarbeitslosen um 2,1 Prozent von bisher 374 auf 382 Euro. Für Paare erhöht sich der Hartz-IV-Satz um acht Euro auf künftig 345 Euro. Kinder bis sechs Jahre erhalten seit dem 01. Januar 2013 an 224 Euro statt wie bisher 219 Euro, sechs Euro mehr im Monat bekommen Kinder zwischen sieben 14 Jahren (künftig 255 Euro) sowie Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren (künftig 289 Euro).
Gesetzliche Rente und private Altersvorsorge: Das ändert sich 2013
Der Rentenversicherungsbeitragssatz ist seit dem 01. Januar 2013 um 0,7 Prozent gesunken - von aktuell 19,6 Prozent auf dann 18,9 Prozent. Zugleich ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen: In den alten Bundesländern um 200 Euro auf 5.800 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern um 100 Euro auf 4.900 Euro.
Freuen kann sich, wer eine so genannte Rürup-Rente abgeschlossen hat: Denn jetzt kann man einen höheren prozentualen Anteil steuerlich absetzen: 76 Prozent der Einzahlungen in eine Rürup-Rente bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete lassen sich steuerlich geltend machen. Ledige können damit ihre Rürup-Rente bis zu einem Betrag von 15.200 Euro Jahr als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen, Verheiratete sogar Beiträge bis zu einem Betrag in Höhe von 30.400 Euro.
Künftig gibt es einen Rundfunkfreibetrag für die gesamte Wohnung
Ob sich die GEZ mit dieser Maßnahme beliebter macht, ist fraglich. Fest steht: Künftig zahlt man nur noch einen Beitrag pro Wohnung - und zwar unabhängig davon, wie viele Personen in ihr leben, und wie viele Fernseher, Radios oder Computer sich in ihr befinden. Sogar die Autos aller Bewohner sind mit diesem Rundfunkfreibetrag, der weiterhin bei 17,98 Euro im Monat beträgt, abgedeckt.
Versicherungen: Welche werden für Männer teurer, welche für Frauen?
Bereits 2011 erklärte der Europäische Gerichtshof die Praxis der meisten Versicherungen, Angebote für Männer und Frauen zu jeweils unterschiedlichen Kosten anzubieten, für nichtig. So waren bislang etwa die Private Rentenversicherung, die Risikolebensversicherung oder die private Krankenversicherung für Männer meist günstiger. Kfz-Versicherungen dagegen verlangten oft von Frauen weniger Geld. Seit dem 21. Dezember 2012 wurden die Tarife nun entsprechend geändert. Wer bis zu diesem Stichtag nicht bereits eine Versicherung zu den bisherigen Konditionen abgeschlossen hat, zahlt unter Umständen künftig mehr.
Auto: Mit Elektro-Antrieb Geld sparen
Einige Änderungen sind mit Beginn dieses Jahres für Autofahrer wirksam geworden: So sind alle künftig ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre lang gültig - und zwar nicht nur die für Fahranfänger, sondern auch für alle, die nach dem 19. Januar 2019 einen neuen "Lappen" beantragen.
Ganz grundsätzliche Änderungen gibt es beim Motorradführerschein: Die Klasse A1 wurde erweitert und gilt nun auch für Räder, die schneller als 80 Stundenkilometer fahren können. Dafür wurde die Klasse "A (beschränkt)" abgeschafft. Stattdessen gibt es nun die Klasse "A2", mit der bis zu 48 PS starke Motorräder gefahren werden dürfen. Wer nach zwei Jahren aber auf die Klasse A1 umsteigen will, muss dazu in Zukunft laut "Spiegel Online" eine erneute praktische Prüfung ablegen. Und: Trikes gelten nicht mehr als Autos, sondern als Motorräder - wer sie fahren möchte, benötigt auch die entsprechende Fahrerlaubnis.
Wer dieses Jahr ein neues Auto kaufen möchte und überlegt, auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen, kann damit richtig Geld sparen: Autos mit reinem Elektro-Antrieb oder Brennstoffzelle, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen wurden beziehungsweise werden, sollen zehn Jahre lang komplett von der Kfz-Steuer befreit werden. Von 2016 bis 2020 an sollen sie dann wieder "nur noch" fünf Jahre lang befreit werden.