Wie stark werden die Hartz 4-Sätze erhöht?
Nach langem Ringen mit der Opposition hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Reform der Hartz 4-Sätze auf den Weg gebracht. Die dürfte bei Empfängern jedoch wenig Euphorie auslösen: So wird der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene zwar rückwirkend zum 01. Januar 2011 angehoben - doch gerade mal um fünf Euro pro Monat. Statt 359 Euro bekommen sie dann also monatlich 364 Euro. Anfang 2012 wird der Regelsatz noch einmal um weitere drei Euro erhöht.
Um die Angemessenheit dieses Betrages zu belegen, verweist die schwarz-gelbe Koalition auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Dieses habe dazu die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heran gezogen. Eine erneute Prüfung soll künftig im Fünf-Jahres-Rhythmus erfolgen. Damit sei der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer transparenteren Berechnung Genüge getan, glaubt das Kabinett. Das hatte bekanntlich die bisherige Hartz 4-Regelung Anfang des Jahres für verfassungswidrig erklärt.
Verbessert die geplante Reform die Lage der Kinder von Hartz 4-Empfängern?
Der Umgang mit Kindern aus Hartz 4-Familien erscheint besonders hart - und das, obwohl die bisherigen Hartz 4-Regelsätze für Kinder doch der eigentliche Auslöser für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren: Ihre Sätze werden nämlich überhaupt nicht angehoben!
Tatsächlich hatten Deutschlands oberste Richter nicht die Höhe der Leistungen für unter 14-Jährige an sich als zu niedrig beanstandet. Vielmehr rügten sie die mangelnde Begründung der gesetzlichen Regelung: Statt das Sozialgeld pauschal auf 60 Prozent des Arbeitslosengelds II festzulegen, hätte die Bundesregierung genau bestimmen müssen, wie groß der Bedarf von Kindern und Jugendlichen sei.
Verfassungswidrig sei zudem die ungleiche Behandlung der Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und denen aus Sozialhilfefamilien. Denn Arbeitslosengeld-Empfänger könnten für ihre Kinder keinen zusätzlichen Bedarf (etwa für Babynahrung oder Ausbildungskosten) geltend machen, Sozialhilfeempfänger schon.
Auch die mangelnde Differenzierung nach Altersstufen beanstandete der Senat: Bislang bekommen Neugeborene genauso hohe Sozialleistungen wie Jugendliche bis zu ihrem 14. Geburtstag. Erst danach steigt das Sozialgeld auf 80 Prozent der Leistungen für Erwachsene.
An eben dieser Staffelung will die Bundesregierung jetzt aber offenbar festhalten: Kindern unter sechs Jahren stünden demnach weiterhin gerade mal 215 Euro im Monat zu, Kindern zwischen sechs und 13 Jahren 251 Euro und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren 287 Euro. Und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird nicht müde zu betonen, dass die Sätze für Kinder und Jugendliche sogar um neun bis zwölf Euro hätten gekürzt werden müssen, wenn die Regierung einfach nur den Berechungen des Statistischen Bundesamtes gefolgt wäre.
Was hat es mit dem Bildungspaket für Hartz 4-Kinder auf sich?
Statt einer Erhöhung der Regelsätze wird für Kinder aus Hartz 4-Familien ein Bildungspaket geschnürt. Mit einem Volumen von 1,6 Milliarden Euro ausgestattet, soll es ein warmes Mittagessen in der Schule, für Schulmaterial, Ausflüge oder Klassenfahrten bezuschussen. Außerdem sollen die Kinder kostenlos die Angebot von Vereinen, kulturellen Angeboten oder der Ferienbetreuung nutzen können. Und: Von dem Bildungspaket werden auch Familien profitieren, die zwar berufstätig sind, aber wegen ihres geringen Einkommens den Kinderzuschlag erhalten.
Wie kommen die Hartz 4-Pläne der Bundesregierung an?
Sofort nach Bekanntwerden der geplanten Neuregelung von Hartz 4 hatte es Kritik gegeben. Als völlig unzureichend kritisierte damals etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne. Dort sah man in dem Vorhaben sogar einen erneuten Verstoß gegen die Verfassung - Bedenken, die auch nach dem Kompromiss zwischen Regierung und SPD umgehend wieder zu hören waren. Laut "Spiegel online" äußerten gleich mehrere Sozialrichter die Besorgnis, dass die neue Berechnung wieder zu Klagen von Langzeitarbeitslosen vor dem Bundesverfassungsgericht führen würden. Die Grünen hatten sich übrigens aufgrund dieser Zweifel die Verhandlungen noch vor dem Abschluss verlassen.
Die Experten des Paritätische Wohlfahrtsverband forderten von Beginn an eine "sach- und realitätsgerechte Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder": "Es hat nichts mit Armutsbekämpfung und Förderung zu tun, wenn man Kindern und Jugendlichen im Hartz 4-Bezug auf der einen Seite zehn Euro im Monat für den Sportverein gibt, während man gleichzeitig die Zuwendungen an ihre Eltern willkürlich kleinrechnet. Es gibt keine armen Kinder, nur arme Familien", so Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Besonders kritisch äußerte sich der Verband in seiner Pressemitteilung zu den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche: "Eine Statistik, die monatlich 6,93 Euro etwa für Windeln ausweist oder Heranwachsenden lediglich 70 Euro im ganzen Jahr für Schuhe zugesteht, kann nicht ohne Plausibilitätsprüfung übernommen werden. Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht und darf sich nicht länger hinter Statistiken verstecken", fordert Schneider. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte daher eine schnellstmögliche Neuberechnung der Kinderregelsätze auf der Grundlage verlässlicher Daten und unter Berücksichtigung des Bedarfes.
Und das Bildungspaket? Auch das fiel von Anfang an durch. "Eine pauschale Förderleistung, die monatlich auf zehn Euro pro Kind gedeckelt ist, kann man nicht ernsthaft als Förderoffensive verkaufen. Was wir brauchen sind bedarfsgerechte Regelsätze und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf individuelle Förderleistungen statt gedeckelter Pauschalen, die zwar für den Vereinsbeitrag aber nicht fürs Mannschaftstrikot reichen", so Hauptgeschäftsführer Schneider. Darüber hinaus müsse die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungspaketes bei den Jugendämtern liegen, denn: "Kinder sind keine kleine Arbeitslosen."