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Computer und www Onlinefallen im Internet

Immer öfter geschieht es, dass Jugendliche auf ihren Lieblingsseiten und in Chats in so genannte Onlinefallen gelockt werden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie auf jeden Falll achten sollten.

Woran erkenne ich Onlinefallen?

Wer sich aus dem Internet etwas herunterladen möchte (Songtexte, Rezepte oder Handyklingeltöne), muß oftmals seine Adresse und zusätzlich eine Hanynummer angeben. Außerdem müssen bei allen diesen Seiten die AGB bzw. Nutzungsbedingungen gesondert akzeptiert werden. Im Impressum steht sehr häufig ein Firmensitz im Ausland. Die Kosten sind nicht sofort ersichtlich sondern finden sich versteckt in den AGB sowie meistens am unteren Ende der Anmeldeseite. Die Eingabe des Domainnamens in Verbindung mit den Begriffen "Betrug" oder "Problem" in einer Internetsuchmaschine geben oft Hinweise über Probleme anderer Benutzer mit den Seitenbetreibern.

Wie ist die rechtliche Situation?

Bei Onlineverträgen muss nach 355 BGB durch eine deutlich erkennbare Widerrufsbelehrung auf das 14 tägige Widerrufsrecht hingewiesen werden Fehlt diese Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist erst, wenn der Kunde die Belehrung in schriftlicher Form erhalten hat.

Nach 119 BGB kann ein Vertrag angefochten werden, wenn der Kunde aufgrund der Aufmachung des Angebotes davon ausgehen konnte, dass ihm keine Kosten entstehen würden. Ein Kostenhinweis in den AGB oder am Ende der Seite hat hier keine Geltung. Die Preisauszeichnung muss klar und deutlich erkennbar sein.

Wie ist das mit dem Taschengeldparagraphen?

Bei Jugendlichen gelten die Einschränkungen des so genannten "Taschengeldparagraphen" 110 BGB. Hierunter fallen auch Abonnements und Ratengeschäfte. Diese sind ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten immer unwirksam. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, eine wirkungsvolle Kontrolle des Alters vorzunehmen. Ein einfaches Ankreuzen der Zeile "Ich bestätige, dass ich volljährig bin" reicht nicht.

Was kann ich tun, wenn mein Kind betroffen ist?

Senden Sie umgehend einen Widerruf des Vertrages an die auf der Internetseite angegebene Adresse. Muster für diese Schreiben erhalten Sie bei Verbraucherschutzeinrichtungen sowie auf deren Internetseiten. Dokumentieren Sie das Absenden des Widerrufes, bei Mails durch das Einschalten einer Empfangsbestätigung oder bei einem Fax mit einem Sendebericht. Versenden Sie Briefe per Einschreiben.

Wie gehe ich mit Mahnungen um?

Weitere Mahnungen oder Schreiben von Inkassounternehmen können Sie ignorieren. Manche Betreiber haben eigene Inkassounternehmen gegründet, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Es empfiehlt sich nicht zu zahlen. Viele Verbraucher berichten, dass sie trotz erfolgter Zahlung weiterhin gemahnt werden.

Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren legen Sie innerhalb der im Mahnbescheid angegeben Frist mit Hilfe des dort beigefügten Formulars Widerspruch ein. Dadurch erreichen Sie, dass Ihr Widerspruch gerichtlich überprüft wird. Bisher ist noch kein Fall bekannt geworden, in dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist.

Wen kann ich über die Fallen informieren?

Es ist wettbewerbswidrig, die Preise in den AGB oder an anderer Stelle zu verbergen. Derartige Praktiken können Verbraucherverbände allgemein gerichtlich abmahnen. Melden Sie sich bei einer Verbraucherzentrale, die dann tätig werden kann.

Die Adresse auf der Rechnung stimmt nicht

Wenn ein Jugendlicher Alter und Adresse gefälscht hat, wird häufig darauf hingewiesen, dass dies strafbar ist und trotzdem ein Vertrag abgeschlossen wurde, der zu bezahlen ist. Hier sollte ein Hinweis auf den Taschengeldparagraphen ausreichen. Wenn der Betreiber der Seiten Sie auffordert, bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Missbrauch Ihrer Daten zu stellen, brauchen Sie nicht selbst aktiv werden. Nicht Sie, sondern der Betreiber ist der Geschädigte. Somit ist es seine Aufgabe Anzeige zu erstatten.

Was ist, wenn der Anbieter meine IP-Adresse besitzt?

Normale private Internetbenutzer bekommen bei jeder Einwahl in das Internet eine neue IP-Adresse zugewiesen. Die Einwahlanbieter speichern diese IP-Adresse bis zur Abrechnung. Die einzige Instanz, die über die IP-Adresse Rückschlüsse auf die reale Adresse ziehen darf, sind staatliche Ermittlungsbehörden im Falle einer Straftat. Aus Datenschutzgründen dürfen diese Daten sonst keinem Dritten bekannt gegeben werden.

Wie schütze ich mein Kind?

Suchen sie mit Ihrem Kind oder Jugendlichen mit den Suchbegriffen "Lebensprognose", "Hausaufgaben" oder der Kombination "SMS" "Kostenlos" "Gratis" gezielt nach Onlinefallen. Zeigen Sie die Adresseingabemaske und weisen Sie dort auf das Ankreuzfeld zur Bestätigung der AGB hin. Anschließend durchsuchen Sie zusammen mit Ihrem Kind die AGB nach Preisangaben.

Prägen Sie Ihrem Kind anhand der gefundenen Seiten ein, dass es nie seine Adresse und Telefonnummer im Internet angeben darf. Sie können einen Wettbewerb starten, um ein Bewusstsein dafür zu wecken wo überall Fallen im Netz lauern: Wer innerhalb einer abgemachten Zeitspanne die meisten Seiten mit versteckten Kosten findet, bekommt beispielsweise eine Extraportion Nachtisch.

Hilfreiche Links

Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Tipps gegen Betrügereien im Internet. Hier werden konkrete Maßnahmen geschildert, damit Sie wisssen, wie Sie sich am besten verhalten.

http://www.dialerschutz.de/

http://www.verbraucherrechtliches.de

http://www.deinding.vzniedersachsen.de/

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

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