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Studie zur Ampel Familien profitieren finanziell besonders stark

Studie zur Ampel: Familien profitieren finanziell besonders stark
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Koalitionsvorhaben wie die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns sollen das Armutsrisiko reduzieren. Besonders Familien profitieren.

Von den im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehenen Maßnahmen profitieren nach einer Studie des "Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung" (ZEW) Familien mit am meisten. Unter anderem die Einführung einer Kindergrundsicherung und die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde würden dafür sorgen, dass mindestens 2,4 Millionen Menschen aus dem Armutsrisiko fallen. Dazu gehörten 1,4 Millionen Kinder. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“, die aus den Berechnungen des ZEW zitiert.

Bei der Kindergrundsicherung geht es um eine Bündelung der finanziellen Unterstützungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder BAföG. Die Grundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen Zusatzbeitrag.

Geringverdiener-Familien haben durchschnittlich 3000 Euro mehr pro Jahr 

Haushalte, deren Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro beträgt, könnten der ZEW-Berechnung zufolge jährlich mit einem Plus von 700 Euro rechnen. Bei Paaren mit Kindern soll das Plus durchschnittlich sogar bei 3000 Euro jährlich liegen, bei Alleinerziehenden soll es rund 2300 Euro betragen. Wer keine Kinder hat, profitiert deutlich weniger von den Plänen der Ampel: Singles könnten nur mit 300 Euro mehr rechnen, kinderlose Paare mit 700 Euro pro Jahr.

Auch Elterngeld und Elternmonate sollen aufgestockt werden

Steigen soll auch die Höhe des Elterngeldes, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet. "Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren", heißt es etwas nebulös im Koalitionsvertrag. Außerdem werden die zwölf Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat verlängert. Pflegeeltern sollen ebenso wie Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, einen Elterngeldanspruch erhalten. "Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld", so der Vertrag.

Längerer Kündigungsschutz, mehr Kinderkrankentage

Auch der Kündigungsschutz in der Elternzeit soll auf drei Monate nach der Rückkehr in den Job ausgeweitet werden, die Kinderkrankentage sollen pro Kind und Elternteil von zehn auf 15 Tage erhöht werden - bei Alleinerziehenden von 20 auf 30 Tage.

Quellen: WAZ, FAZ, Süddeutsche, Koalitionsvertrag SPD, Grüne, FDP

sar

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