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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende So profitieren getrennte Eltern von Steuerklasse 2

Mutter und Tochter
© cherryandbees / Adobe Stock
Allein­erziehende können Steuern sparen, indem sie in Steuerklasse 2 wechseln. Wie das geht, wer wechseln kann und welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, erklären wir hier. 

Um Alleinerziehende finanziell zu entlasten, können Mütter und Väter in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln, um vom Entlastungsbetrag zu profitieren. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Bei getrennten Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, kann nur ein Elternteil in die günstigere Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Wie man dennoch möglicherweise den doppelten Entlastungsbetrag geltend machen kann, verraten wir hier. 

Welche Voraussetzungen gelten?

Als alleinerziehend gilt laut des Einkommensteuergesetzes (EStG): 

  • wer alleine mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das er oder sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält,
  • bei dem oder der das Kind gemeldet ist,
  • der oder die die einzige volljährige Person im Haushalt ist. Es darf keine andere voll­jährige Person in dem Haushalt leben.

Der Anspruch auf die Steuerklasse 2 erlischt, sobald man für das volljährige Kind kein Kindergeld mehr erhält. Ist man auch nach dem 18. Geburtstag kindergeldberechtigt, muss die Steuerklasse 2 neu beantragt werden. Das Kindergeld übrigens auch. 

Welche Vorteile bietet Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?

In Steuerklasse 2 gibt es den sogenannten Entlastungs­betrag. Dieser beträgt seit 2023 jähr­lich 4.260 Euro, die Allein­erziehende steuerlich geltend machen können. Mit jedem weiteren Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Bei zwei Kindern macht dies einen Entlastungsbetrag von 4.500 Euro.

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Hierfür kannst du dir von deinem zuständigen ­Finanz­amt die nötigen Formulare schicken lassen.

Alternativ findest du diese auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung (Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung inklusive der Anlage Kinder) als PDF-Datei, die du ausfüllen und herunter­laden kannst. Beides findest du im Ordner "Steuerformulare", dann "Lohn­steuer (Arbeit­nehmer)". Auch im Online-Portal Mein Elster kann der Antrag unter "Alle Formulare“ und dann "Lohn­steuer Arbeitnehmer" aufgerufen werden. 

Hast du die Formulare ausgefüllt und unterschrieben, schickst du sie an das zuständige Finanzamt. Auf deinen Gehaltsabrechnungen siehst du dann, ob der Wechsel geklappt hat. Andernfalls setze dich mit dem Finanzamt in Verbindung. 

Können beide Eltern in die Steuerklasse 2 wechseln?

Nur ein Elternteil kann in die Steuerklasse 2 wechseln und auch nur, wenn die oben aufgeführten Punkte zutreffen. 

Was gilt beim Wechselmodell?

Steuerrechtlich gehört das Kind zu dem Haushalt, in dem es gemeldet ist. Ist das sowohl beim Vater als auch der Mutter der Fall und sind beide alleinstehend, erhält der- oder diejenige den Entlastungsbetrag, dem:der das Kindergeld ausgezahlt wird. Lebt eine:r von beiden mit einem:r neuen Partner:in zusammen, bekommt der alleinstehende Elternteil den Entlastungsbetrag.

Tipp: Leben beide Elternteile alleine und haben mehrere gemeinsame Kinder, kann es sinnvoll sein, die Hauptwohnsitze der Kinder aufzuteilen, sodass beispielsweise bei zwei Kindern, eines beim Vater und das andere bei der Mutter gemeldet ist. Ab diesem Zeitpunkt steht auch dem anderen Elternteil der Entlastungsbetrag zu. In welchem Haushalt sich das Kind tatsächlich aufhält, interessiert das Finanzamt laut "steuern.de" nicht.

Verwendete Quellen: test.de, steuern.de

jba ELTERN

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