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Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld erhalten alle Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig vom Einkommen und gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Anspruch auf Kindergeld können jedoch nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern zum Beispiel auch die Groß-, Pflege- oder Stiefeltern, wenn sie dem Kind beispielsweise anstelle der leiblichen Eltern Unterhalt gewähren.
Kindergeld gibt es für:
- alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
- Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie findet ihr weitere Bestimmungen und Details zum Kindergeld.
Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?
Am 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht. Es gibt nun also keine gestaffelten Beträge mehr, die von der Anzahl der Kinder abhängen.
Wird das Kindergeld auch rückwirkend gezahlt?
Eltern können das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen, von der es an einen Elternteil ausgezahlt wird. Bis Ende 2017 konnte der Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden, das Geld wurde für den entsprechenden Zeitraum nachgezahlt. Bereits seit dem 1. Januar 2018 ist eine rückwirkende Auszahlung jedoch nur noch für die letzten sechs Monate möglich.
Tipp: Noch einfacher und schneller könnt ihr mit dem Kindergeld Online, einem Service der Bundesagentur für Arbeit, das Kindergeld jetzt auch online beantragen. So könnt ihr bequem von zu Hause aus das Antragsformular ausfüllen und abschicken. Auch spätere Änderungen sowie eine Abfrage des Bearbeitungsstandes sind auf diesem Wege möglich.
Falls ihr den neuen Personalausweis sowie das dazugehörige Lesegerät besitzt, könnt ihr auch diesen nutzen, um eure Kindergeldanträge online zu bearbeiten.

Kindergeld nur mit Steuer-ID
Schon seit dem 1. Januar 2016 sind Eltern dazu verpflichtet, die eigene und die Steuer-ID ihres Kindes bei einem Neuantrag auf Kindergeld anzugeben. So wollen die Behörden vermeiden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird. Für Eltern, die das erste Mal einen Kindergeldantrag ausfüllen, bedeutet das nichts anderes, als den Antrag vollständig auszufüllen.
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer?
Eure eigene Steuer-Identifikationsnummer findet ihr auf der Lohnsteuerbescheinigung eures Arbeitgebers oder aber auf eurem Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern sendet euch die ID für Euer Kind kurz nach der Geburt per Post zu.
Wenn ihr beides verlegt haben solltet, könnt ihr die Steuer-IDs über dieses Eingabeformular erneut anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa sechs Wochen.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Kindergeld und zu den weiteren zentralen Familienleistungen findet ihr auf der Seite desBundesministeriums für Familie.
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Was ist der Kinderfreibetrag?
Anstelle des Kindergeldes kann auch ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag wird von dem zu versteuerndem Einkommen der Eltern abgezogen, sodass sich eine neue, reduzierte Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ergibt. Im Jahr 2021 lag der Kinderfreibetrag bei 5.460 Euro, im Jahr darauf bei 5.620 Euro (2.810 Euro je Elternteil). Für das Jahr 2023 wird er angehoben auf insgesamt 6.024 Euro. Im Jahr 2024 folgt eine weitere Erhöhung auf insgesamt 6.384 Euro. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden dann beide Freibeträge zusammengezogen.
Im Regelfall ist der Steuerfreibetrag allerdings nur für die Eltern interessant, die ein höheres Einkommen beziehen. Denn nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag im Allgemeinen höher als das Kindergeld. Im Normalfall prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist.
Weitere wichtige Regelungen zum Kinderfreibetrag findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird 2023 von 209 Euro auf maximal 250 Euro pro Kind und Monat angehoben. Für Familien mit kleinem Einkommen galt die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2022. Vermögen wurde damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Weitere Informationen zum Kinderzuschlag findet ihr in unserer Bildergalerie.
Kinderunterhalt: Bedarfssätze werden 2023 angepasst
Wenn Eltern sich trennen, haben Kinder in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt durch den Elternteil, der nicht im Haushalt lebt. 2023 haben sich die Bedarfssätze minderjähriger Kinder erneut erhöht. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres steigt beispielsweise von 396 Euro auf 437 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe, also bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, beträgt der Mindestunterhalt seit dem 1. Januar 2023 dann 502 Euro und für die dritte Altersstufe bis zur Volljährigkeit 588 Euro.
Alle neuen Bedarfssätze findet ihr in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom Vater erhalten, haben ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. 2023 liegt der Unterhaltsvorschuss für Kinder von null bis fünf Jahren bei bis zu 187 Euro monatlich, bei Kindern von sechs bis elf Jahren bei bis zu 252 Euro und bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr bei bis zu 338 Euro.
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.