Artikelinhalt
- Tagesvater oder Tagesmutter werden – was muss man dafür mitbringen?
- Welche Voraussetzungen gibt es, um Tagesmutter werden zu können?
- Wer bezahlt die Ausbildung, wenn man Tagesmutter werden will?
- Wie müssen die Räume in der Tagespflege gestaltet sein?
- Wie viel verdient man als Tagesmutter oder als Tagesvater?
- Wo finden Tageseltern ihre Tageskinder?
Die gesetzlich anerkannte Betreuungsform der Kindertagespflege ist neben der klassischen Kita mit Elementarbereich und Krippe ein wichtiges Standbein der vorschulischen Kinderbetreuung in Deutschland. Beliebt ist sie vor allem als Option für Krippen-Kinder unter drei Jahren: Der familiäre Rahmen und die kleinen Gruppengrößen bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater überzeugen viele Familien. Doch auch für die Tagespflegeperson selbst bietet die Tätigkeit mehrere Vorteile: Die eigenen Kinder können direkt mitbetreut werden, die Tagespflegestelle kann das eigene Zuhause sein und ein akuter Mangel an Kita-Plätzen sowie pädagogischen Fachkräften bietet zukunftssichere Einkommensperspektiven.
Aber geht das denn so einfach – Tagesvater oder Tagesmutter werden? Im Prinzip schon, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind und du eine entsprechende Qualifizierung mitbringst. Wer mit dem Gedanken spielt, in die Kindertagespflege einzusteigen, findet hier alle wichtigen Informationen dazu!
Kindertagespflege – was ist das?
Eine Kindertagespflegestelle zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Wird von Tagesmüttern und Tagesvätern angeboten.
- Findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, bei den Kindern zu Hause oder in ausgelagerten Räumlichkeiten statt.
- Ist auf eine maximale Anzahl von 5 Kindern pro Betreuungsperson limitiert.
- Bietet mindestens 15 Stunden Betreuung pro Woche an.
Schließen sich Tageseltern zusammen, können sie auch eine Großtagespflegestelle gründen. In diesen Tagespflegestellen können dann – je nach Anzahl der Betreuungspersonen – auch mehr Kinder betreut werden.
Tagesvater oder Tagesmutter werden – was muss man dafür mitbringen?
Du spielst mit dem Gedanken, in die Tagespflege einzusteigen, weißt aber nicht, ob du für diese Tätigkeit geeignet bist? Das lässt sich auch nicht vollumfänglich vorhersagen.
Aber es gibt einige persönliche Voraussetzungen, die eine gute Grundlage bilden:
- Der Umgang mit Kindern macht dir Spaß
Eigene Kinder zu haben muss nicht unbedingt bedeuten, dass du auch mit fremden Kindern gut zurechtkommst. Wenn du aber grundsätzlich gerne mit mehreren Kindern interagierst sowie Interesse an frühkindlicher Förderung, Kindesentwicklung und Pädagogik hast, sind das gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater. - Du bist zuverlässig und vertrauenswürdig
Wenn du dich für die Kindertagespflege entscheidest, sollte diese Entscheidung auch über einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben. Denn sind die Kinder erst einmal bei dir in Betreuung, verlassen sich ihre Eltern auf dich – und sind vermutlich auch auf dich angewiesen. Spontan findet sich eher selten ein neuer Betreuungsplatz, was berufstätige Eltern im Falle einer Kündigung oder einer kurzfristigen Kürzung der Betreuungszeit in Bedrängnis bringt. - Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist für dich kein Problem
Nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit deren Eltern muss eine Kindertagespflegeperson gut auskommen. Daher solltest du dazu bereit sein, mit ihnen gemeinsam eine entwicklungsfördernde Erziehungspartnerschaft für deine Schützlinge einzugehen und kein Problem mit Austausch und Rückmeldung haben.
Welche Voraussetzungen gibt es, um Tagesmutter werden zu können?
Tagesmütter und -väter benötigen laut 8. Sozialgesetzbuch (§ 43 SGB VIII) eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie „ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen“ wollen. Diese sogenannte Pflegeerlaubnis wird vom örtlichen Jugendamt erteilt, wenn du von diesem als dafür geeignet angesehen wirst.
Eine Eignung für die Kindertagespflege hat eine Person, die:
- über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt
- durch ihre Persönlichkeit als auch mit Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft überzeugt
- vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege in Qualifizierungskursen erworben hat
Geprüft wird deine Eignung in der Regel in einem persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes oder auch in einem Eignungstest. Die Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis können von Bundesland zu Bundesland noch umfangreicher ausfallen und variieren, hier musst du dich im ersten Schritt beim zuständigen Jugendamt in deinem Wohnort erkundigen. Allgemein benötigst du für die Beantragung und Prüfung der Eignung in der Regel aber zudem noch Folgendes:
- Polizeiliches Führungszeugnis (auch für andere in deinem Haushalt lebende Personen, wenn du die Kinder in Räumlichkeiten bei dir zu Hause betreuen möchtest.)
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Gesundheitsattest
- Hausbesuch der Tagespflegestelle durch das Jugendamt
Ausgestellt wird die Erlaubnis immer nur für fünf Jahre, danach musst du sie erneut beantragen.
Pädagogische Qualifikation: Vertiefte Kenntnisse – was ist damit gemeint?
Um in einer Kita arbeiten zu können, ist in der Regel eine mehrjährige pädagogische Ausbildung zur Erzieherin, Heilerziehungspflegerin, sozialpädagogischen Assistenz oder auch ein Studium in Kindheitspädagogik nötig. Tagesmütter und -väter müssen keine pädagogische Berufsausbildung, aber pädagogische Qualifizierungskurse vorweisen. Diese verpflichtenden Kurse sollen die Qualität der Betreuung in Tagespflegestellen gewährleisten – sie sind Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson.
Grundlage der Qualifizierungsmaßnahmen ist in der Regel das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DIJ), das 2007 als Empfehlung zur Ausbildung von Tagespflegepersonen herausgegeben wurde. Hiernach absolvierst du 160 tätigkeitsvorbereitende Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und erlangst darin Kenntnisse in verschiedensten Themenbereichen wie Eingewöhnung, Kindesentwicklung und -förderung oder auch Ernährung. Am Ende des Kurses steht ein Abschlusstest; bestehst du diesen, bekommst du ein Zertifikat und bist „qualifizierte Tagespflegeperson“. Aufbauend kann zudem noch eine tätigkeitsbegleitende Zusatzqualifikation erworben werden, die weitere 140 Unterrichtseinheiten erfordert. Tätigkeitsbegleitend meint: Du bist bereits als Kindertagespflegeperson tätig, möchtest dich aber noch weiter qualifizieren.
Angeboten wird die Fortbildung von verschiedenen Trägern: Das kann das Jugendamt selbst, eine Volkshochschule oder eine kommunale Einrichtung sein. Welcher Bildungsträger und welche Fortbildungen in deinem Bundesland anerkannt werden, kannst du über diese Liste herausfinden. Alternativ kannst du auch im Jugendamt bei dir vor Ort nachfragen und um Adressen bitten. Hinweis: Wenn du bereits eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher hast, musst du dich nicht noch mal extra qualifizieren und kannst die Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege direkt beantragen.
Wer bezahlt die Ausbildung, wenn man Tagesmutter werden will?
Vielerorts wird händeringend nach Personal in der Kinderbetreuung gesucht – Kommunen und Städte wie Hamburg locken daher mit kostenlosen Qualifizierungsangeboten für Tagesmütter und Tagesväter. Möglich ist auch eine Bezuschussung oder Staffelung der Kosten; die Grundausbildung mit 160 Unterrichtseinheiten musst du also nicht immer aus eigener Tasche zahlen. Weiterbildungen und spezielle Fortbildungen für bereits anerkannte Tagespflegepersonen müssen hingegen meist selbst gezahlt werden; ein Zuschuss kann aber möglich sein. Erkundige dich entweder direkt bei den Bildungsträgern in deinem Bundesland oder beim örtlichen Jugendamt über die Bedingungen.
Wie müssen die Räume in der Tagespflege gestaltet sein?
Wenn du deine Tageskinder zu Hause empfangen möchtest, muss dieses kindgerecht sein und genug Platz für deine Schützlinge bieten. Das Jugendamt besichtigt die örtlichen Gegebenheiten vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis. Bietest du die Kindertagespflege außer Haus an, gelten dort dieselben Kriterien wie für die Betreuung in deinen eigenen vier Wänden. Wichtig ist,
- eine sichere Umgebung ohne Gefahrenquellen wie beispielsweise ungesicherte Steckdosen
- ausreichend Platz für das gemeinsame Essen, Ausruhen oder Schlafen, Spielen und Toben
- genug Ausstattung für alle Kinder, wie Hochstühle oder Kissen und Decken für den Mittagsschlaf
- eine fußläufig erreichbare und nutzbare Außenfläche (Garten, Wald, Park, Spielplatz)
- ein Angebot an altersgemäßem und entwicklungsförderndem Spiel- und Beschäftigungsmaterial
Braucht man als Tagespflegeperson wirklich eine Haftpflichtversicherung?
Unbedingt! Schließlich übernimmst du für einige Stunden des Tages gegenüber deinen Schützlingen die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Du kannst deine bestehende Haftpflichtversicherung dafür einfach erweitern. Manche Jugendämter oder Betreuungsbörsen bieten auch Sammelhaftpflicht-Versicherungen an – frag hierzu am besten beim Jugendamt nach.
Übrigens: Kinder in Tagespflege und die Tageseltern sind gesetzlich unfallversichert. Selbständige Tagespflegepersonen müssen sich deshalb innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden und sind für ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz selbst beitragspflichtig; das Jugendamt erstattet den Beitrag allerdings über die Pflegekostenpauschale.
Wie viel verdient man als Tagesmutter oder als Tagesvater?
Dein Verdienst als Tagesmutter oder -vater lässt sich nicht pauschal vorhersagen, da die Vergütung regional unterschiedlich ausfällt und auch davon abhängt, wer dich bezahlt. Denn Tageseltern haben die Wahl, ob sie mit dem örtlichen Jugendamt zusammenarbeiten oder eigene, direkte Verträge mit den Eltern der zu betreuenden Kinder abschließen. Das Einkommen als Tagesmutter oder -vater hängt also stark davon ab, für wie viele Stunden du wie viele Kinder betreust. Und ob du in einer Region mit einer großen Nachfrage lebst und so möglicherweise höhere Preise aufrufen kannst.
Tagespflegegeld vom Jugendamt
Entscheidest du dich für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, bekommst du von diesem monatlich eine Pro-Kind-Pauschale ausgezahlt, die sich aus öffentlichen Geldern und Elternbeiträgen zusammensetzt. In dieser Pauschale enthalten sind in der Regel:
- Erziehungsgeld für den Betreuungsplatz
- Sachkostenpauschale (für Beschäftigungsmaterial, Mehrkosten an Lebensmitteln etc.)
- Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung (anteilig)
- Erstattung der Unfallversicherung
Die Höhe des sogenannten Tagespflegegeldes unterscheidet sich allerdings von Jugendamt zu Jugendamt und liegt teilweise sogar unter dem Mindestlohn. Je nach Kommune sind Stundensätze zwischen 3 und 8 Euro pro Kind und Stunde üblich.
Private Vereinbarungen
Als selbstständige Tagespflegeperson kannst du auch direkt mit den Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen und deinen Stundensatz selbst festlegen. Musterverträge gibt es bei den meisten Jugendämtern und Tagespflegebörsen; auch der Bundesverband für Kindertagespflege bietet einen Vertragsentwurf an. Halte in jedem Fall die Höhe der Vergütung und wann sie zu zahlen ist sowie Regelungen im Krankheitsfall beziehungsweise bei Urlaub schriftlich im Vertrag fest. Der direkte Weg über die Eltern ermöglicht möglicherweise einen höheren Stundenlohn – denn hier regelt die Nachfrage das Angebot. Diese Variante geht aber auch mit mehr persönlichem Risiko einher und du zahlst nicht in die Sozialversicherung ein.
Muss ich als Tagesmutter oder -vater Steuern zahlen?
Als Tagesmutter oder -vater bist du steuerpflichtig, auch wenn du vom Jugendamt bezahlt wirst. Über die Einkommensteuererklärung muss aber nur der Gewinn versteuert werden: Um ihn zu ermitteln, werden die Betriebsausgaben über eine Pauschale von den Einnahmen abgezogen. Scheue dich nicht, am Anfang der Selbstständigkeit einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin um Hilfe zu bitten – sie können dir zeigen, worauf du künftig achten musst.
Wo finden Tageseltern ihre Tageskinder?
Du hast alles Nötige erledigt und bist Tagesmutter oder Tagesvater – aber nun brauchst du noch Kinder, die du betreuen kannst! Die kannst du auf verschiedene Arten auf dich aufmerksam machen:
- Vermittlung über das Jugendamt; diese pflegen häufig eigene Tagespflegebörsen
- eigene Homepage oder Anzeigen schalten (online oder in regionalen Tageszeitungen)
- auf regionalen Tagespflegebörsen online freie Plätze anbieten
Die Nachfrage nach Kinderbetreuung ist groß, vermutlich musst du nicht allzu lange nach deinen ersten Tageskindern suchen. Und wenn du mit deiner Arbeit überzeugst, werden dich zufriedene Eltern sicher im Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen.
Mehr Informationen und Beratung
Du benötigst Unterstützung auf deinem Weg, Tagesvater oder Tagesmutter zu werden? Dann ist die Online-Beratung Kindertagespflege die richtige Adresse für dich. Dort kannst du dir – voraussichtlich bis Ende 2023 – unkompliziert einen Beratungstermin buchen und individuelle Fragen klären. Alternativ kannst du dich auch immer an das örtliche Jugendamt wenden und dort konkret nach Unterstützung fragen. Es gibt auch immer wieder regionale Informationsveranstaltungen, die gezielt neue potenzielle Tageseltern ansprechen wollen.
Quellen:
- Bundesverband für Kindertagespflege: Tagespflegepersonen/Tagesmütter und Tagesväter, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Bundesverband für Kindertagespflege: Qualifizierung für die Kindertagespflege, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindertagespflegepersonen, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindertagespflege, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Handbuch Kindertagespflege, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Gesetze im Internet: SGB VIII § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Sozialgesetzbuch: SGB VIII § 23 Förderung der Kindertagespflege, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
- Stadt Hamburg: Tagespflegebörsen, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.