Baukindergeld gibt es nicht mehr. Aber für Familien wurde ein anderes Förderprogramm aufgelegt. Die neue KfW-Förderung gibt es seit dem 1. Juni 2023. Das Programm nennt sich "Wohneigentum für Familien" (WEF). Damit unterstützt die Förderbank KfW Familien und Alleinerziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohnraum. Das Kürzel für das Programm lautet WEF (300).
Das ist der Unterschied zum Baukindergeld
Der wichtigste Unterschied zwischen dem KfW-Baukindergeld, das ausgelaufen ist, und dem Nachfolgeprogramm WEF ist folgender: Bisher mussten Familien die Förderung nicht zurückzahlen. Es gab für alle Antragsberechtigten also jährlich 1.200 Euro pro Kind vom Staat geschenkt. Nun erhalten Familien mit minderjährigen Kindern keinen Zuschuss mehr, sondern einen zinsvergünstigten Kredit im Rahmen zwischen 140.000 und 240.000 Euro.
Das sollten Familien zum Förderprogramm wissen
Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengetragen, die ihr zu der neuen Bauförderung wissen müsst:
- Die Förderung bekommen Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigem Kind.
- Der Kredithöchstbetrag beträgt 140.000 bis 240.000 Euro.
- Ihr erhaltet den Förderkredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau.
- Der Kredit gilt für den Bau und Erstkauf von Haus oder Eigentumswohnung, die ihr selbst nutzt, die klimafreundlich sind und in Deutschland liegen.
- Die Immobilie muss also mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen.
- Das Haus oder die Eigentumswohnung muss eure einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein, um gefördert zu werden. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze werden nicht gefördert.
- Die Förderung hängt von eurem Einkommen ab.
So hoch darf euer Einkommen sein
Euer Haushalteinkommen darf maximal 60.000 Euro im Jahr betragen. Plus 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern kann also ein Einkommen von 80.000 Euro haben. Als Einkommen gilt das im Einkommenssteuerbescheid festgesetzte zu versteuernde Einkommen. Es wird auch das Einkommen von Lebenspartner:innen und eheähnlichen Gemeinschaften herangezogen.
Die Einkommensgrenze war auf Kritik gestoßen, weil die Antragsteller:innen ein relativ "niedriges" Familieneinkommen brauchen, um berechtigt zu sein, aber vermögend genug sein müssen, um sich eine Immobilie anzuschaffen.
Alle Details zum Nachfolger des Baukindergeldes findet ihr auf der Seite der KfW, dort könnt ihr auch einen Vorab-Check machen, ob ihr die Förderung erhalten würdet.
Verwendete Quellen: kfw.de, chip.de, spiegel.de, schwaebisch-hall.de