Am 5. Januar 2021 tagten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschef*innen der Länder via Videoschalte. Aufgrund der weiterhin unsicheren Infektionslage nach den Feiertagen wurde eine Verlängerung und Ausweitung der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Die Ergebnisse treffen vor allem Familien hart.
Welche konkreten Maßnahmen wurden für Schulen und Kitas beschlossen?
Der Präsenzunterricht an Schulen und die Betreuung in Kitas wird zunächst bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Die Notbetreuung wird verlängert. Berufstätige Eltern haben einen Anspruch auf diese Betreuung, sofern sie ihre Kinder nicht zuhause betreuen können. Und damit fangen die Probleme an: Was ist zumutbar für Eltern? Und welche Gefahren birgt es, das eigene Kind in die Notbetreuung zu geben? Eltern müssen selbst entscheiden – und stecken hier nicht selten in einer moralischen Zwickmühle. Denn wer aufgrund seiner Arbeitssituation einen theoretischen Anspruch auf Notbetreuung hat, sich aber entschließt, sein Kind dennoch zuhause zu betreuen oder zu unterrichten, der verliert Anspruch auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen.
Welche neuen Hilfsangebote für Eltern kommen jetzt?
Corona-Sonderurlaub
Die neue Regelung zum Corona-Sonderurlaub schlüsselt sich folgendermaßen auf: Jedem Elternteil stehen zehn Wochen Sonderurlaub zu einem Elternpaar somit 20 Wochen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Wochen Sonderurlaub.
Der erste Haken: Die Leistung umfasst nur 67 Prozent des ausfallenden Nettoverdienstes. Die Obergrenze der Zahlung ist auf 2.016 Euro im Monat beschränkt.
Der zweite Haken: Eltern müssen ihren Anspruch nachweisen. Im Klartext heißt das, ist ein Elternteil zuhause, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Auch wenn beide Elternteile beispielsweise im Home Office arbeiten, besteht nicht unbedingt Anspruch. „Das Gesundheitsministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer zuhause arbeiten und auf seine Kinder aufpassen kann“, schreibt dazu Tagesschau.de.
Der dritte Haken: Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und somit ist das Urlaubskonto der meisten Arbeitnehmer*innen noch unberührt. Der Vorteil: Hier hätten Arbeitnehmer*innen zumindest ihr volles Gehalt zur Verfügung. Der Nachteil: Direkt zu Jahresbeginn den Urlaub zu nehmen, ist riskant, da niemand abschätzen kann, welche Corona-bedingten Herausforderungen noch auf die Gesellschaft zukommen werden, ganz unabhängig von persönlichen Notfällen.
Extra Krankentage für die Kinderbetreuung von gesetzlich Versicherten
Gesetzlich versicherten Elternteilen stehen auch 2021 jeweils zehn extra Krankentage für die Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung, Alleinerziehenden 20. Alles Weitere zu den zusätzlichen Krankentagen.
