Der rot-rot-grüne Berliner Senat beschloss am Dienstag die 2G-Regelung. Dadurch können Betreiber verschiedener Bereiche selbst darüber entscheiden, ob sie wie bisher Geimpften, Genesenen oder Getesteten (3G) Zugang zu Innenräumen gewähren, oder ob nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) Zutritt bekommen. Da es bisher keinen zugelassenen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren gibt, wurde diese Regelung von vielen Seiten negativ beurteilt.
Am Mittwochmorgen kündigten die Gesundheitsverwaltung und Vertreter der rot-rot-grünen Koalition an, dass sich der Senat im Tagesverlauf über eine entsprechende Sonderregelung austauschen wolle. Angestrebt sei "die übergangsweise Erweiterung des 2G-Optionsmodells um Kinder unter 12 Jahren, bis die Impfung dieser Kinder möglich ist“, so die Gesundheitsverwaltung.
2G-Modell: Kritik von allen Seiten
Die Forderungen von SPD Landeschefin Franziska Giffey haben wohl Gehör gefunden: Sie forderte eine Ausnahmeregelung für Kinder via Twitter. Das Erreichen einer höheren Impfquote sollte nicht "auf Kosten von Kindern und ihren Familien" erreicht werden.
Durch die 2G-Regelung kann auf Maskenpflicht, Abstandsregeln und Teilnehmerbeschränkungen verzichtet werden. Virologe Hendrik Streeck des Uniklinikum Bonns sieht darin eine generelle Gefahr. Denn auch Geimpfte könnten das Virus weiterverbreiten, wie er gegenüber Bild.de sagt . Es gäbe bisher keine Evidenz bei Studien, wie häufig die Infektion trotz einer Impfung weitergegeben wird. Sie schütze nur "vortrefflich vor einem schweren Verlauf" und müsse "als Eigenschutz verstanden werden". Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Impfung in der Altersgruppe unter 12 Jahren wären noch gering – Impfdruck auf Eltern und Kinder daher nicht ratsam.
Mehrere Bundesländer arbeiten gerade an einer 2G-Verordnung. In Hamburg gilt sie bereits mit entsprechenden Ausnahmen für Kinder und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
UPDATE: Der Berliner Senat hat sich am Mittwoch erneut besprochen. Neben Geimpften und Genesenen haben jetzt auch negativ getestete Kinder unter zwölf Jahren Zugang zu Gastronomien, Veranstaltungen und Sport- oder Kulturevents, die sich für die 2G-Regelung entschieden haben. Die Ausnahmeregelung gilt für Kinder ab sechs Jahren. Sie inkludiert keine Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
verwendete Quellen: Bild.de, Morgenpost.de