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Ampel einigt sich Ab 2023: Kindergeld soll um 31 Euro angehoben werden

Ampel einigt sich: Ab 2023: Kindergeld soll um 31 Euro angehoben werden
© djile / Adobe Stock
Die Koalitionspartner wollen das Kindergeld anheben – darauf haben sich die Ampel-Parteien am Mittwoch geeingt. Ab dem 1. Januar 2023 soll es losgehen.

Die Ampel-Fraktionen haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass das Kindergeld auf 250 Euro monatlich angehoben werden soll. Für die ersten beiden Kinder bekommen Familien damit 31 Euro mehr im Monat. Der Bundestag wird am Donnerstag über den Vorschlag abstimmen.

Das Kindergeld soll für die ersten beiden Kinder auf 250 Euro angehoben werden

Wegen der finanziellen Belastung durch Inflation und Energiekrise war bereits eine Erhöhung des Kindergeldes geplant gewesen – allerdings nur auf 237 Euro für die jeweils ersten drei Kinder. Jetzt legte die Ampel "bei der Entlastung von Familien noch eine Schippe drauf", so SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Besonders für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen bedeutet die Erhöhung eine monatliche Entlastung. "Das ist die größte Erhöhung des Kindergelds in der Geschichte der Bundesrepublik", sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer.

Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro – für das erste und zweite Kind. Für das dritte gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere 250 Euro. "Gerade in dieser Krise müssen wir uns auf die konzentrieren, die tatsächlich Unterstützung brauchen", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende, Andreas Audretsch, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 kommen

Mittelfristig ist geplant, dass das Kindergeld von der sogenannten Kindergrundsicherung abgelöst wird – eine Bündelung diverser Familienleistungen. Dieser Betrag soll einkommensunabhängig für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Familien mit geringem Einkommen sollen einen Zusatzbeitrag erhalten. Über die Höhe ist bisher nichts bekannt. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hofft, dass 2025 das erste Geld in Form der Grundsicherung ausbezahlt wird.

Verwendete Quelle: rnd.de

slr ELTERN

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