Da gibt es einiges. Weiße Kassenzettel, Faxpapier und Fahrkarten können Bisphenole enthalten, die über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen und im Verdacht stehen, hormonell wirksam zu sein. Sie sollten im Restmüll entsorgt werden. Bons aus blaugrauem Papier dürfen dagegen ins Altpapier geworfen werden. Backpapier gehört wiederum in den Restmüll, ebenso wasserfeste und imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen. Handelt es sich um Verpackungen, gehören diese in den Gelben Sack. Weitere Altpapier-Tabus: Tapeten, Fotos, Butterfolie, batteriebetriebene Grußkarten, Staubsaugerbeutel, Suppentüten, Papiertaschentücher, verschmutzte Verpackungen, Küchenpapiere und Servietten, Durchschreibepapier und Papier mit Klebebändern und Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen – etwa Haftnotizen, Adressetiketten oder Klebeverschlüsse. Ausnahme: Produkte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Ebenfalls dürfen nur einseitig mit Kunststoff beschichtete oder laminierte Papiere und Verpackungen mit großem Papieranteil ins Altpapier gegeben werden, also die meisten Obst- oder Gemüsepappkisten bzw. Tiefkühlverpackungen. Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (vku.de) und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.