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Urteil Vater muss Kind nicht treffen

Urteil: Vater muss Kind nicht treffen
© Nadezhda1906 / iStock
Sollte ein Vater dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen, wenn er eigentlich gar keine Beziehung will? Nein, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Wie denkt Ihr darüber?

In dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall ging es um einen Vater, der seinen mittlerweile neunjährigen, nicht ehelichen Sohn nicht kennenlernen oder besuchen will und deswegen vom Oberlandesgericht Brandenburg zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt worden war. Das Urteil des Verfassungsgerichts wurde mit Spannung erwartet, denn schließlich geht es hier um die grundsätzliche Frage, ob Eltern dazu gezwungen werden können, sich um nichteheliche Kinder nicht nur finanziell zu kümmern. Seit der Kindschaftsreform aus dem Jahr 1998 ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet.

Zwang ja - aber nur, wenn das Kind davon profitiert

Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil, dass Eltern durchaus per Zwang in Kontakt mit ihrem Kind gebracht werden sollten. Aber das gelte nur für die Fälle, in denen dieser Zwang dem Kindeswohl dienen würde. Je älter und je gefestigter ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung sei, umso eher könne man davon ausgehen, dass auch die zwangsweise Durchsetzung seines eigenen Wunsches, Kontakt mit dem Elternteil zu haben, seinem Wohl diene, heißt es in der Begründung. In dem konkreten Fall sahen die Richter dies gerade nicht gegeben.

Der Vater hatte argumentiert, dass er keinerlei emotionale Beziehung zu dem Kind habe und der Kontakt mit diesem unweigerlich zu einem Scheitern seiner Ehe führen würde. Er hat mit seiner Ehefrau zwei minderjährige Kinder. Mit der Mutter des nichtehelichen Kindes führte er zehn Jahre lang eine nichteheliche Beziehung.

Was meint Ihr?

Ist die Entscheidung des Gerichts für Euch nachvollziehbar? Was dient dem Kindeswohl eher - der Kontakt zu einem Vater, der das Kind ablehnt und nicht sehen will? Oder lieber kein Kontakt?

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