Welcher Familienname ist bei einer Hochzeit möglich?
In Deutschland hat ein Hochzeitspaar die Qual der Wahl, wenn es darum geht, welcher Nachname künftig der Familienname sein soll. Folgende Varianten sind möglich:
- 1. Die traditionelle Variante: Die Frau nimmt den Familiennamen des Mannes an. Auch die Kinder erhalten dann diesen Familiennamen.
- 2. Die emanzipierte Variante: Der Mann nimmt den Familiennamen der Frau an. In diesem Fall ist dies auch der Familienname der Kinder.
- 3. Die moderne Variante: Jeder Ehepartner behält weiterhin seinen Familiennamen. Wenn das erste Kind geboren wird, müssen sie sich spätestens einen Monat nach der Geburt entscheiden, welcher der beiden dann der Familienname des Kindes wird. Diese Entscheidung lässt sich später nicht mehr ändern. Könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Mein Familienname ist bereits ein Doppelname – was passiert dann bei der Hochzeit?
Du kannst deinen bisherigen Doppelnamen weiterhin als Familiennamen verwenden – aber eben nur als einzigen Familiennamen für dich und deinen Partner oder bei verschiedenen Familiennamen. Gleiches gilt, wenn der Familienname mehrgliedrig ist ("von", "auf der"). Nicht möglich ist es, aus deinem bisherigen Doppelnamen und dem Familiennamen deines Partners einen Dreifachnamen ("Müller-Meier-Schulze") zu machen. Dieses Verbot hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Damit wies es die Klage eines Münchener Ehepaars zurück. Die Begründung: Solche Namensketten seien unpraktikabel.
Nach meiner Scheidung habe ich den Nachnamen behalten – kann das bei einer weiteren Ehe der neue Familienname werden?
Seit 2004 darfst du auch einen Namen zum Ehenamen bestimmen, den du oder dein Partner durch eine frühere Ehe erworben haben und zum Zeitpunkt der erneuten Ehe führen. Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
Übrigens: Kinder, die in eine Ehe mitgebracht werden, erhalten nicht automatisch den neuen Familiennamen. Ist das andere Elternteil sorgeberechtigt, muss es zustimmen. Und auch die Kinder haben in solchen Patchworkfamilien ein Mitspracherecht: Bereits mit fünf Jahren muss es befragt werden und kann die Änderung seines Familiennamens ablehnen. Ab dem Alter von 14 Jahren muss es den neuen Nachnamen selbst beantragen. Ist es mit dem neuen Familiennamen einverstanden, kann es ihn annehmen, ihn seinem bisherigen Namen vorstellen oder hinten anhängen.
Familienname plus Begleitname – was hat es damit auf sich?
Mancher hängt so an alten Nachnamen, dass er auch dann nicht ganz auf ihn verzichten möchte, wenn nach der Hochzeit der Name des Partners der Familienname ist. In diesem Fall kann ihn dem neuen Familiennamen als so genannten Begleitnamen per Bindestrich hinzufügen (Frau Meier und Herr Schulze werden zu Frau Meier-Schulze und Herrn Schulze oder auch zu Herrn und Frau Meier-Schulze). Das ist sogar möglich, wenn der bisherige Nachname aus einer früheren Ehe stammt. Ein solcher Begleitname kann dem gemeinsamen Familiennamen entweder voran- oder nachgestellt werden. Die Entscheidung für einen Begleitnamen kann zu jedem Zeitpunkt getroffen werden - auch nach der Eheschließung. Ausnahme: Beide Ehepartner trugen bereits vorher den gleichen Familiennamen ("Müller-Müller" ist nicht erlaubt). Kommen dann Kinder, so erhalten die jedoch nur den regulären Familiennamen.
Ist der gewünschte Begleitname allerdings ein Doppelname, so ist das nur möglich, wenn ein Bestandteil des Doppelnamens weggelassen wird (aus Frau Meier-Schulze und Herrn Müller werden nach der Hochzeit Frau Schulze-Müller und Herr Müller).
Mir gefällt unser Familienname nicht mehr – kann ich ihn noch ändern?
Leider nicht. Eine nachträgliche Änderung haben die Gerichte bislang stets abgelehnt. Nur Eheleute, die bei der Hochzeit beide ihre Familiennamen behalten haben, können innerhalb von fünf Jahren durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung noch einen der beiden Nachnamen als gemeinsamen Familiennamen festlegen.